ZitatMuss der Mieter den Vermieter nach Vorankündigung zur Wohnungsbesichtigung mit eventuellen Nachmietern in die Wohnung lassen?
Ja!
ZitatOder kann er eine Besichtigung verweigern?
Nein!
ZitatMuss der Mieter den Vermieter nach Vorankündigung zur Wohnungsbesichtigung mit eventuellen Nachmietern in die Wohnung lassen?
Ja!
ZitatOder kann er eine Besichtigung verweigern?
Nein!
ZitatIch habe gestern meine Betriebskostenabrechnung erhalten,wir dürfen den Betrag in höhe von 514€ nachzahlen!
Wieso???
Du meinst, dass hier im Forum Menschen sind, die die allwissende Kristallkugel besitzen? Dem ist aber nicht so!
ZitatUnd in diesem Jahr habe ich angeblich 77Kubikmeter Wasser verbraucht??? Ich lebe nur mit meinem Mann zusammen, dass kann doch garnicht stimmen!
Das kann aber doch stimmen, oder auch nicht, oder nur vielleicht.
ZitatVielleicht könnt ihr mir ein paar antworten geben!
So lange niemand weiß, wie die einzelnen Beträge entstanden sind, für die du nachzahlen musst, kannst du keine Antworten erwarten.
ZitatNach allgemeinen Grundsätzen sind die Parteien an einen vertraglich vereinbarten Umlagemaßstab gebunden. Der Umlageschlüssel kann nur durch Vertrag geändert werden. Hierzu ist die Mitwirkung des Mieters erforderlich (BGH, Urteil v. 31.5.2006, VIII ZR 159/05). Formularmäßige Änderungsvorbehalte sind nur wirksam, wenn die Voraussetzungen der Änderung der Billigkeit entsprechen (BGH, WuM 1993 S. 109).
Und was soll dass dem TE und den anderen Usern sagen? Kann es sein, dass du die Eingangsfrage nicht verstanden hast?
Passende Antworten, wie der nicht erfasste Mehrverbrauch an Wasser/Abwasser zu verteilen ist, gibt es doch. Mal lesen und verstehen, gelle?
Zitatetwa in 40 cm über Fußboden an der Wand.
Und warum wird das nicht anders/höher an der Wand befestigt.
Da dies aber ein Problem einer WEG ist, hat das mit Mietrecht nichts zu tun.
Zitatunvorhergesehenen, atypischen Situation voraus,
Wo hast du das denn gelesen, kann es sein, dass du einen Satzbaukasten hast und dir solche Antworten zusammen zimmerst?
Da aber dieser Mietvertrag exakt über 4 Jahre abgeschlossen wurde, könnte man davon ausgehen, dass hier ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde. Dieser Verzicht ist gültig, da helfen auch keine deiner Antworten aus dem Baukasten.
Hier kann nur ein Aufhebungsvertrag eine Entlassung aus dem Vertrag bewirken. Das setzt aber eine große Portion Kulanz beim Vermieter voraus.
ZitatDie Sache ist so weit, dass sie in 3 Monaten (1. Instanz) vor dem Gericht verhandelt wird..
Und nun habe ich ein paar Fragen, die mir mein Anwalt nicht wirklich beantworten konnte (oder wollte):
Und da gibst du dich der Hoffnung hin, dass du hier im Forum die Rechtsberatung erhälst, die dir dein Anwalt aus welchem Grund auch immer verweigert?
Ich denke, dass dich deine Hoffnung trügt. Ein Forum ist kein Ersatz für unwillige/unfähige Anwälte.
ZitatWer ist jetzt in der Beweispflicht,
Ihr, denn es fehlt ein schriftliches Protokoll, das etwas anderes aussagt.
Zitatwer hat Recht?????
Auch dir sei gesagt, dass deine Frage durch die inflationären Fragezeichen keinesfalls wichtiger wird. Vor allen Dingen dann nicht, wenn die Gegenseite sich im Recht befindet.
ZitatDer Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand.
Das ist einzig relevant.
ZitatHier handelt es sich um ernste Angelegenheiten und nicht um ein Witzforum.
Dann halte endlich die Klappe, du Witzfigur! Dich kann man doch nicht ernst nehmen. Hast du noch nicht gemerkt, dass du etwas von mir/uns willst und nicht umgekehrt?
Zitatwas genau willst Du wissen???
meinst du wirklich ich bin so blöd und frage ein zweites Mal? Lies meinen ersten Beitrag!
Und noch einmal. Lass dich von einem Nervenarzt untersuchen, warum dein Finger bei den Satzzeichen 3 oder 4x zuckt. Ein Frage- oder Ausrufezeichen sind genug.
Und weitere Fragen willst du nicht beantworten?
Zitatwenn es dich stört musste ja hier nicht lesen oder Schreiben
Und wenn du der Meinung bist, dass Forenregeln (auch die ungeschriebenen) für dich nicht gelten, dann solltest du die nächste Frage an deinen Goldhamster richten. Für uns ist dann nämlich Ende!
Wir erleben zurzeit fast täglich solche Trolle, wie du einer bist, und müssen garantiert nicht antworten.
ZitatAllerdings droht er nun halt mit Verbot der Waschmaschinennutzung wenn wir diese Wassersparfunktion nicht ausbauen.
Damit macht er sich nicht nur lächerlich, sondern ist dieses Verbot nie und nimmer auch nur ansatzweise durchzusetzen. Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung/Waschküche gehört der Gebrauch von Waschmaschinen und Trocknern.
Das einzige was euch passieren könnte, wäre eine Kündigung der Wohnung, wenn ihr nur mit dem Vermieter zusammen in dem Haus wohnt.
ZitatBrauche dringen fachmännische Antwort!!!!!
Glaubst du tatsächlich, dass deine Frage durch die Verwendung so vieler Satzzeichen wichtiger oder interessanter wird?
ZitatMaßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen
Und diesen Vertrag kennt hier niemand.
ZitatBitte nur wirklich aussagefähige Antworten.
Und von deiner Seite bitte nur beantwortungsfähige Fragen. Z.B. wie lange wurde gewohnt, was hat der Vermieter in dieser Zeit renoviert, oder hast du während der Mietzeit (ca. 5 Jahre) die Schönheitsreparaturen ausgeführt?
ZitatIch bitte um Eure Hilfe.
Wenn bei einer neuen Waschmaschine solcher Lärm auftritt, der in der ersten Etage als störend empfunden wird, dann stimmt etwas mit der Maschine nicht. Und wenn man selbst keine Ahnung hat, dann bittet man entweder den Händler oder eine Person, die sich damit auskennt um Tat und Hilfe.
ZitatDer Fragesteller möge sich doch mal mithilfe einer Suchmaschine informieren.
Und das meine ich auch. Wer so gegen alle Forenregeln verstößt und ohne Quellenangabe einen Text zum Thema einstellt, der sollte auch in der Lage sein, mithilfe einer Suchmaschine, das Richtige zum Thema Mieterhöhung nach Modernisierung zu finden.
Das sagst du aber komplett falsch!
ZitatDeshalb meine Frage ob ein Gesetzt dafür gibt, wegen dieser Wärmedämmung an Hauswänden.
Nö, gibt es (noch) nicht. Die Gesetzesvorlagen befinden sich noch in den Ausschüssen und werden noch diskutiert.
Ich denke aber dass dir die Freude vergehen wird, wenn durch diese Maßnahmen deine Miete gewaltig steigen wird.
ZitatAn der Wohnung wurde seit über 20 Jahren nichts mehr gemacht.
Weil die Pflicht zu Schönheitsreparaturen vertraglich auf die Mieter, damit bist du und deine Vor- und Mitmieter gemeint, übertragen wurde. Und da die Klausel nicht starr ist, sondern auf den tatsächlichen Zustand abstellt, wirst du entweder malern oder bluten (zahlen) müssen.
1. Trittbrettfahrer, wie du einer bist, sieht man in keinem Forum gerne. Wenn du zu dem Eingangsbeitrag nichts zu sagen hast, dann lass es und eröffne einen neuen Thread.
2. Deine Vorstellung von Verträgen ist gelinde gesagt lustig. Denn wenn eine Klausel im Vertrag nicht gültig ist, dann hat das keinen Einfluss auf den Gesamtvertrag.
3. Auch für dicht gilt die Frist von 3 Monaten (erstmöglicher Termin 31.01.2013), vorausgesetzt du hast keinen Vertrag mit Kündigungsausschluss.
ZitatAus meiner Sicht ist hier ein Betrug
Mit solchen Äußerungen sollte man ganz, ganz vorsichtig sein. Schnell kann solch ein Schuss nach hinten losgehen.
Neben einem Anwalt für Mietrecht und dem Mieterverein gibt es noch Experten, die sich mit Heizung & Co. auskennen. Und die sind hier: Verbraucherzentrale Energieberatung :: Homepage
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