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Beiträge von Mainschwimmer
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bei einem Verbrauch von 2.951,1 kWh (!!!).
Um solch einen hohen Verbrauch zu produzieren müsstest du schon mit Strom heizen. Aber warum schreibst du davon nichts?
Die teuerste Art, ein Zimmer/eine Wohnung zu beheizen, dürfte ohne Frage die (Nachtstromspeicher)heizung sein. Gib den Begriff bei Google ein und lese, dann sollten dir die Augen geöffnet werden.
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Demnach wie ich das alles schon gelesen hatte, ist das kein triftiger Grund (seh ich so), oder doch?
Du sollst nicht das herauslesen, was dir gefällt, sondern den Tatsachen ins Auge sehen. Da ein Sohn des Vermieters zu dem Personenkreis gehört, den die Gerichte als würdig für Eigenbedatf erachten, wird er wohl vor Gericht Recht bekommen.
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Zitat
kann der Typ für die neuen funkenden Heizkostenverteiler mir dann PRIVAT über 30 € abnehmen, weil er Samstags erschienen ist???
Zuerst einmal fällt mir auf, dass bei dir komische Verhältnisse herrschen. Typen sind bei uns die etwas zwielichtigen Gestalten, die sich am Bahnhof rumtreiben. Und die sollen/wollen die Geräte anbringen?
Zitatich NIEMAND aus dem Mehrfamilienhaus einen Eintritt in meine Wohnung genehmigen möchte.
Dann solltest du keine Wohnung beziehen, sondern dir an Udo Lindenberg ein Beispiel nehmen. Der wohnt auch im Hotel, weil er eine Rundumversorgung haben und nicht Typen in seine Wohnung lassen will.
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die kosten für die neuberechnung tragen die mieter
Quatsch! Die Kosten trägt der, der falsch abgerechnet hat. Und das waren nicht die Mieter.
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Ich habe mal gelesen, dass im nachhinein ein Keller nicht gekündigt werden darf, wenn er einmal übergeben wurde.
Wo hast du das gelesen, in der BILD?
ZitatDemzufolge müsste man uns auch auszahlen, da wir im aktuellen Keller keine Lampe nutzen.
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Doppelposting
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hatten wir uns erstmal darauf geeinigt, dass diese Kündigung zurückgenommen wird.
Und das war Fehler Nummer 1
ZitatWas ist wenn meine Freundin jetzt schwanger wird?
Schon mal etwas von Empfängnisverhütung gehört?
ZitatDie Räumungsklage wär halt ein langwieriger und teurer Prozess.
Richtig. Dieser Weg dürfte aber der einzig mögliche sein.
ZitatIch bitte dringend um gute Ratschläge und Hilfe.
Dafür ist es jetzt zu spät. Du hättest sofort nach dem Ausbleiben von 2 Monatsmieten die fristlose Kündigung einläuten müssen.
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Denn wenn erfasst wird kommen mal vorsichtig geschätzt 500 Euro drauf für Erfassung und Abrechnung.
Das wäre aber happig. Ich habe hier eine Abrechnung aus dem Vorjahr für 3 Wohnungen mit insgesamt 268 m².
Messdienstkosten 163,79
Miete Messgeräte 81,63Das ist also weit entfernt von 500,- Euro.
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Jetzt schon den Vermieter darauf hinweisen, dass er laut Heizkostenverordnung (findest du mithilfe von Google) verpflichtet ist, nach Verbrauch abzurechnen. Das wird er wohl selbst nicht können, sondern nur ein entsprechender Dienstleister. Diese Kosten müssen dann die Nutzer (Mieter) bezahlen.
Die nächste Rechnung kannst du um 15% kürzen, weil nicht ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Das findest du aber auch in der Heizkostenverordnung.
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Ööh, du bezahlst die Miete, egal ob du unterschrieben hast oder nicht. Die Unterschrift macht das nicht, sondern dass du nicht unter der Brücke pennen musst.
Für die Tage, die du außer Haus bist (gezwungener Maßen) kannste ja ausrechnen, was das macht und abziehen.
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Kann der VM mir die Uhrzeit vorschreiben
Nö!
Zitaterst ab 16 Uhr
Ja!
Und den § 193 BGB solltest du dir etwas näher anschauen, denn er lautet anders als von dir geschrieben.
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Milchmädchenrechnung?
Ja!
Und der Boden soll sich von selbst verlegen, wenn ich deine Rechnung richtig interpretiere?
Aber warum hast du den Schaden nicht selbst beseitigt und der Vermieterin die 40% in Rechnung gestellt?
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Ich zahle jeden Monat eine teil miete + Nebenkosten muss ich diese den Überhaupt bezahlen.??????
Da du nicht unter der Brücke wohnst, sondern in der Wohnung mit deinem Vater, ist es doch wohl mehr als Recht, wenn du die Hälfte der Miete bezahlst.
Den Rest will ich nicht kommentieren, denn die Polizei vergibt Platzverweise nur wenn nötig.
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Mieter in dem Haus haben auch schon den Hausmeister drauf angesprochen allerdings sind alle abgewiesen worden.
Gute Idee, wenn der Hausmeister euer Vermieter wäre. Aber bei Problemen und Mängeln an der Mietsache wendet man sich nur an den Vermieter. Und zwar schriftlich und beweisbar (Einwurfeinschreiben).
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vereinbart war was anderes.....
Und was bitteschön war denn vereinbart?
Aber ich mach dir einen anderen, besseren Vorschlag. Nimm die Unterlagen komplett zum örtlichen Mieterverein mit und lass dich dort beraten. Vielleicht hat man dort mehr Geduld damit, dass du deine Informationen scheibchenweise rausrückst.
Wie du den Weg zum Mieterverein findest muss du wohl nicht fragen.
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Abrechnungszeitraum 01.01.11 - 31.12.11
Und was ist daran so schwer zu verstehen, dass dies das Kalenderjahr ist und somit der Abrechnungszeitraum definiert ist.
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Meine Frage sind die Vergleichswohnungen ok oder nicht?
Sind okay. Weiteres hier: Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm
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Zitat
dass regelmäßig Müllsäcke aus der Praxis im Hausmüll landen, worauf seine Antwort war, das könne nicht sein, es sei ja schließlich sein Sohn.
Für die Entsorgung von Gewerbemüll würde ich den Stadtwerken, Abt.: Müllentsorgung, einen Tipp geben. Denn der hat beim Hausmüll nichts verloren.
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