Beiträge von Mainschwimmer

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    (1) Eine Unterschrift fehlt,

    Eine Kündigung per Mail ist von vornherein ungültig.

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    (2) die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten nicht eingehalten wird und

    Die gesetzliche Frist beträgt aber 3 Monate!

    Aber erst wenn der Mietrückstand die magische Grenze von 2 Monatsmieten erreicht ist eine fristlose Kündigung möglich.

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    1. Die Kaution ging bereits für die Nebenkosten 2010 und 2011 drauf

    Wenn deine Kaution bereits aufgebraucht ist, dann musst du sie wieder auffüllen. Dieses versuchte ich dir vergeblich zu verklickern.

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    Weis leider nicht was ein preisgebundenes Mietverhältnis sein soll...

    Das sind Wohnungen die mit öffentlichen Mitteln (Sozialer Wohnungsbau) gebaut wurden.

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    Vielen Dank schonmal für Tipps.

    Die gibt es nicht, sondern einzig und allein den Ratschlag, sich beim Vermieter diese Zahlen anhand von Belegen/Rechnungen u.ä. zeigen zu lassen.

    Als Mieter hast du das Recht auf Einsichtnahme zu den üblichen Bürozeiten nach vorheriger Anmeldung.

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    Wie kann ich bei den ganzen sachen vorgehen? Kann man das noch anders schreiben bzw. formulieren?

    Warte bis Januar und lass das den Mieterverein machen. Bei deinen Forderungen musst du unterscheiden zwischen den Fehlern/Mängeln die bei Einzug schon vorhanden waren und denen, die während deiner Mietzeit auftraten.

    Für erstere kannst du um Beseitigung bitten, nicht fordern. Und bei den anderen Mängeln ist nur eine Mietminderung möglich, wenn sie tatsächlich während der Mietzeit ohne dein Verschulden auftreten.

    Und gleich 60%, das soll doch wohl ein Witz sein. Damit wärest du schneller fristlos gekündigt, als du eingezogen bist. Und das anders schreiben oder formulieren überlasse bitte dem Mieterverein oder einem Anwalt. Ein Forum kann und darf solche unerlaubte Rechtsberatung nicht machen.

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    Ist es sauber und OK wenn der Vermieter die Kurzmieter nicht berücksichtigt oder MÜSSEN die aufgeführt und berücksichtigt werden?

    Die Antwort ist doch ganz einfach. Die Taubenschläge (Kurzzeitwohnungen) müssen natürlich bei den Kosten berücksichtigt werden. Das sollte ähnlich wie bei Leerstand, den der Vermieter zu tragen hat, abgerechnet werden.

    Wie der Vermieter das dann an seine Tauben (Kurzzeitmieter) weiter gibt, ist sein Bier.

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    man das schwarze Zeug einfach entfernt bekommt

    Das ist Schimmel und der ist nicht zu beseitigen. Da muss das ganze Silikon raus und neu verfugt werden. Dazu nimmt man dann vorzugsweise Sanitärsilikon mit Antischimmelausrüstung.

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    Nun zu meiner Frage, darf der Vermieter bei seinen Mietern minderwärtige Reperaturen vornehmen, während seine Tochter jetzt niegelnagelneue Fenster bekommt??

    Warum sollte er seine Tochter so schlecht stellen, wie seine Mieter? Blut ist eben dicker als Wasser. Es ist allein seine Sache, wo er neue Fenster einbaut und wo nicht.

    Aber für blinde Fenster (wohl Doppelverglasung?) hast du das Recht, die Miete zu mindern. Über Art und Höhe solltest du dich beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht aufklären lassen.

    Bevor du hier Antworten erwartest, solltest du beim Vermieter Einsicht in die Unterlagen zu dieser Abrechnung verlangen. Dann kann und sollte er dir erklären, warum diese Nachzahlung angefallen ist.

    Vergleiche mit deiner vorigen Wohnung solltest du nicht anstellen, denn die führen nicht weiter.

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    wie das Auto dann aussah dürfte klar sein.

    Und auf den Straßen, die du dann gefahren bist, war alles piccobello sauber? Wenn nicht, verklagst du die Gemeinde/das Land/den Bund/das Wetter, weil dein Auto versaut wurde?

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    Nach reiflicher Überlegung müßte das doch beim Stellplatz zumindest ebenso sein - wenn nicht gar gepflastert damit keine Betriebsmittel ins Erdreich gelangen können?!

    Nenne bitte die Verordnung dazu.

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    Kann ich meinen Vermieter dazu auffordern (ist er verpflichtet) den Stellplatz wenigstens zu Schottern?

    Du kannst ihn höflich bitten, mehr nicht.

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    Bin ehrlich keiner der sich wegen Kleinkram beschwert,

    Wirklich? Mir drängt sich aber etwas anderes auf. Frage deinen Vermieter, ob du dir den Stellplatz nach deinen Wünschen herrichten darfst. Und gut ist!

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    Beginn des Mietverhältnisses 01.05.2010. Dann müsste der erste Abrechnungszeitraum wohl 01.05.2010 - 01.05.2011 sein.

    Nö, muss nicht. Der Abrechnungszeitraum hat nichts mit deinem Mietbeginn zu tun. Dieser Zeitraum gilt nämlich für das ganze Haus und ist immer 1 Jahr lang. Das kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein.

    Da die Verjährungsfrist aber 3 Jahre beträgt, hast du noch etwas Zeit, um die alte Abrechnung anzufordern. Sollte es ein Guthaben für dich ergeben, muss der Vermieter dies auszahlen, wenn du etwas nachzahlen müsstest, dann hätte der Vermieter Pech.

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    Fällt Eigenbedarf wegen eigener Dummheit unter diese Punkte?

    Egal ob Dummheit oder nicht. Wenn ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluss (ich denke, dass es ein solcher ist) abgeschlossen ist, dann gilt der auch, wenn der VM jetzt Eigenbedarf anmeldet.

    Er könnte ja in die Garage oder ein Hotel ziehen wärend der Renovierungsarbeiten.

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    Was sollen wir nur tun !? :( Bitte um Rat..

    Werde Mitglied im Mieterverein, die freuen sich bestimmt, deinen Katalog abarbeiten zu dürfen. Ein Forum ist sicherlich nicht der richtige Ansprechpartner, um die Griffe an deinem Küchenschrank anzubringen.

    Wirkungsvoller wäre es, wenn ein Anwalt für Mietrecht eurem Vermieter auf die Sprünge helfen würde.

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