Zitat
Wie kann ich bei den ganzen sachen vorgehen? Kann man das noch anders schreiben bzw. formulieren?
Warte bis Januar und lass das den Mieterverein machen. Bei deinen Forderungen musst du unterscheiden zwischen den Fehlern/Mängeln die bei Einzug schon vorhanden waren und denen, die während deiner Mietzeit auftraten.
Für erstere kannst du um Beseitigung bitten, nicht fordern. Und bei den anderen Mängeln ist nur eine Mietminderung möglich, wenn sie tatsächlich während der Mietzeit ohne dein Verschulden auftreten.
Und gleich 60%, das soll doch wohl ein Witz sein. Damit wärest du schneller fristlos gekündigt, als du eingezogen bist. Und das anders schreiben oder formulieren überlasse bitte dem Mieterverein oder einem Anwalt. Ein Forum kann und darf solche unerlaubte Rechtsberatung nicht machen.