Du schreibst, dass sie schon ein paar Tage dort gewohnt hat, dann ist das ein konkludenter, mündlich abgeschlossener Mietvertrag. Wenn das Zimmer auch noch möbliert ist, wovon ich ausgehe, dann kann die Nachmieterin bis zum 15. November zum 30. November kündigen, wenn dieses Zimmer Teil der Wohnung des Vermieters ist.
Beiträge von Mainschwimmer
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Vielleicht ist dieses "Haus" eine umgebaute Gartenhütte und zum Wohnen garnicht vorgesehen. Bevor ihr auf die Rehgibbsplatten (bei mir heißen die Rigips) wartet, solltet ihr euch bei der Stadt schlau machen, ob dies ein offizielles Wohnhaus ist.
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Ist das rechtens ? Muss ich die Miete für den November noch zahlen ?
Nö, du hast das Zimmer ordnungsgmäß übergeben, eine neue Mieterin ist auch schon da, da muss sich der Vermieter fragen lassen, warum er die "Neue" so einfach ziehen lässt. Sie hätte ja fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigen können. So einfach von heute auf morgen hat das das Mietrecht nicht vorgesehen. -
Vielleicht solltest du eher keine Tasten drücken, wenn du keine konstruktive Meinung hast bzw. keine Hilfe bist. Dankeschön.
Wenn dir mein Tipp mit der Telefonseelsorge nicht gefallen hat, dann solltest du deine Frage auch zielgerichteter stellen und nicht soviel Blabla von dir geben. Such zuerst den Fehler bei dir, wenn dir die Hausverwaltung keine Wohnung geben will. Wenn du dort so aufkreuzt wie hier im Forum, dann weiß ich, wo der Hund begraben ist. -
Bitte keine weitschweifigen Erzählungen. Stelle bitte knappe Fragen, die deine Mietwohnung betreffen, dann klappt es auch mit den Antworten.
ZitatHabt ihr einen Tip für mich, wie ich mich hier noch verhalten kann bzw. an welche Stellen ich mich wenden kann, denn wir werden hier mit Absicht benachteiligt!?
Das lässt mich eher vermuten, dass die Telefonseelsoge der bessere Ansprechpartner wäre. -
Bitte noch einmal die Überschrift dieses Forums lesen und auch verstehen. Hier beantworten Laien Fragen zum Mietrecht von Wohnraum.
Probleme, die aus dem Kauf eines Grundstücks erwachsen sollte man mit einem Anwalt besprechen. -
Als erstes gehört es sich, dass der Vermieter schriftlich per Einschreiben über den Zustand informiert wird, mit gleichzeitiger Frist zur Abstellung innerhalb von 14 Tagen ab Briefdatum. So lange der Vermieter nichts über den Gast weiß kann er auch nichts unternehmen. Weiteres sollte dann der Intelligenz des Vermieters überlassen bleiben.
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Richtig erkannt. Genau so wenig, wie du dich nicht gegen kaltes, regnerisches Wetter wehren kannst, Kannst du dich gegen die Mieterhöhung wehren. Entweder umziehen in ein Land mit ewigem Sonnenschein oder die Garage kündigen.
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Generell ist das VM Sache. In deinem Text steht nichts dazu.
Bitte verdrehe nicht die Tatsachen. Generell wird die Pflicht zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen auf den Mieter übertragen. Nur bei z.B. mündlichen Verträgen klappt das ja nicht mit der Übertragung und hier muss der VM renovieren.Übergebe die Wohnung besenrein und ohne Schäden an den Vermieter und gut ist. Zu Schäden gehören auch poppige Farben, Wandtattoos, u.ä.
http://www.mieterbund-nl.de/3xcms/config/u…/dkat1mit22.pdf -
Wie kann ich mich gegen diese nun höhere Miete wehren?
In dem du die Garage kündigst und dein Auto auf die Straße stellst. -
wenn er wegen eines persönlichen Problems auf eigenbedarf jemanden raus wirft. Habe mir ja hier nie was zu schulden kommen lassen.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, wenn der VM einen berechtigten Eigenbedarf anmeldet, dann dürfte er mit dieser Kündigung durchkommen. Aber so einfach ist solch eine Eigenbedarfskündigung für einen VM nicht.Dein Mietvertrag ist in soweit okay, dass er für dich keine Überraschungen betreffs des Stroms bereithält. Du kannst also verlangen, dass der Strom für die Heizung über einen Hausstromzähler abgerechnet wird und nicht über deinen.
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Ich habe die Frage(?) auch nicht ganz verstanden, aber Fakt ist, dass nur der Strom, den der Mieter in seinen angemieteten Räumen verbraucht, von ihm gezahlt werden muss. Aller anderer Stromverbrauch von Heizung, allgemeiner Beleuchtung, etc. muss getrennt erfasst (eigener Zähler) werden und kann dann mietvertraglich als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Für dieses Allgemeinwissen muss ich aber kein Forum befragen, das sollte dir doch der gesunde Menschenverstand auch gesagt haben. Wenn du dich nicht gegen den cholerischen Vermieter durchsetzen kannst, musst du das üben.
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[QUOTE=Mieterin_mit_Hund;84851
Muss ich in der Zeit, in der ich Miete zahle, dort aber nicht mehr wohne, trotzdem heizen? Und darf ich den Strom schon abmelden?[/QUOTE]
Heizen gehört zu deiner Pflicht, du musst die Thermostate auf Schneeflocke einstellen. Der Strom hat mit der Heizung nichts zu tun, also kannst du den abmelden. -
Ohne den genauen Wortlaut ist eine Antwort nicht möglich.
Die betreffende Passage im Mietvertrag fotografieren oder scannen und hier hochladen, dann gehts weiter.
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Was schreibst Du erneut für ein wirres Zeug zusammen?
Was ich schreibe sind Tatsachen, von denen ein Paulchen keine Ahnung hat. Wenn unser TE in den Zimmern je einen Kohleofen stehen hätte, ist das noch lange keine Heizung, sondern eine Wohnung mit einzelnen Kohleöfen. Da du aber sowieso zu dumm bist für diese Unterschiede, schreibe ich das für die anderen Mitleser. -
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Oh Herr lass Hirn regnen für dieses Paulchen. Wenn ein Gasofen ausfällt, gibt es immer noch einen oder mehrere andere Öfen. Selbst 2 oder 3 Gasöfen sind noch lange keine Heizung, sondern immer noch Einzelöfen. Du hast z.B. noch lange keinen Fuhrpark, auch wenn du neben deinem Auto noch ein Mopped oder einen Tretroller in der Garage stehen hast.
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weiß ich nicht.
Du hast anscheinend auch nicht verstanden, dass es hier um einen Gaseinzelofen geht und nicht um eine Heizung. Darum mein Tipp speziell für dich. Lese den Eingangsbeitrag etwas genauer und wenn dann Dinge (z.B. Gaseinzelofen) genannt werden, die du nicht kennst, halte dich bitte zurück. -
El-Puncto,
welche Art von "Gaseinzelöfen" sind das denn?
Dürfte so was sein: http://www.ebay.de/itm/Aussenwand…n-/152269855985 -
D.h. du kannst nicht belegen, wie lange schon der Ofen defekt ist, hättest du dich intensiver um die Reparatur gekümmert, dann müsstest du jetzt nicht frieren. Wenn jetzt deine Stromrechnung etwas höher ausfällt, solltest du das als Lehrgeld verbuchen.
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