Beiträge von Mainschwimmer
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komisch ist,das Sie darüber die letzten 2 jahre keine Mahnung oder ähnliches bekommen hat.
Noch einmal zum hoffentlich besseren Verständnis. Da die Miete eine Bringeschuld ist, muss der Vermieter nicht mahnen. Er könnte auch bei Verstreichen der Termine eine fristlose Kündigung aussprechen und das hat er ja auch gemacht.
Wenn das Konto nicht mehr besteht, dann muss die Bekannte bei der Bank die Auszüge aus dem Archiv anfordern.
Wenn der Ehemann eine Vollmacht vorweisen kann, dann kann er auch eine Kündigung im Namen seiner Frau aussprechen.
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Darf der Vermieter die Grundsteuer anteilig von den Mietern bezahlen lassen?
Ja, das darf er. Diese Grundsteuer wird nach Quadratmetern umgelegt. Das gilt auch für die Gebäudeversicherung.
Einen Hausmeister muss man nur bezahlen, wenn entsprechende Arbeiten ausgeführt werden.
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ich habe öfters das Gefühl, dass er uns betrügen will
Für Gefühle ist aber das Mietrecht nicht zuständig. Hier helfen nur Fakten, Fakten, Fakten (um Helmut Markwort zu zitieren).
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Können wir nicht einfach ordentlich Kündigen, die drei Monate irgendwie überstehen und dann einfach umziehen?
Klar, könnt ihr machen. Dann müsst ihr aber zu 100% damit rechnen, dass ihr vor Gericht unterliegen werdet und die Miete bis zum Ende des Vertrages, plus Anwalts- und Gerichtskosten, bezahlen dürft.
Fakt ist nämlich, dass ein gegenseitiger Kündigungsausschluss bis zu 4 Jahren formularmäßig erlaubt ist. Das bedeutet, dass man sich vor Unterschrift unter einem Mietvertrag, diesen genau durchliest und bei Unklarheiten sich vorher schlau macht.
Und ob das Verhalten der anderen Mieter zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, sollte euch der örtliche Mieterverein, oder besser ein Anwalt für Mietrecht erklären.
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Wenn der Schimmel nicht an der Außenwand auftritt, kann man zu 99% annehmen, dass du dafür verantwortlich bist. Nur bei einer Außenwand könnte man denken, dass sich aufgrund des großen Temperaturunterschiedes Kondenswasser bildet und sich daraus Schimmel entwickelt.
Tropfende Abwasserleitungen (z.B. Syphon) kann man durch nachziehen dicht bekommen. Ich jedenfalls würde mich schämen solch ein Kinkerlitzchen meinem Vermieter zu melden.
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Ist dies überhaupt rechtens??
Hier wurde offensichtlich das "Amt" ausgetrickst, darum hat das mit Mietrecht nichts zu tun.
Also wird der Vermieter, wenn er klug ist, das "Amt" über die tatsächliche Miethöhe informieren und von der Mieterin die tatsächliche Miete fordern. Will der Bekannte das seiner Mutter zumuten?
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Was ich jetzt brauche ist eine handfeste Aussage darüber,
Und die kriegst du nur von deinem Vermieter. Warum fragst du nicht ganz einfach den, anstatt hier im Forum rumzueiern?
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Wenn mir der Vermieter eine Zahl angibt, sollte ich die dann in den Mietvertrag eintragen und wenn ja, wo?
Das ist aber nicht dein Job. Vor Abschluss des Mietvertrages sollte die Höhe der Kalt(Netto)miete plus der zu entrichtenden Betriebskosten bekannt sein. In der Regel sind diese Beträge Thema der Mietverhandlungen.
Außer Wärme und Warmwasser sind die restlichen (kalten) Betriebskosten als Pauschale ohne jährliche Abrechnung zu bezahlen. Was das für Posten sind findest du in der Betriebskostenverordnung (Google) aufgeführt. Das muss dir der VM nicht extra mitteilen, weil du dir diese Verordnung selbst beschaffen kannst.
Auch welche Vorauszahlungen du auf Heizung & Co. zu leisten hast, sollte dir dein Vermieter mitteilen.
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ACHTUNG-WICHTIGE ANMERKUNG-ACHTUNG
Seit einigen Tagen treibt sich in diesem Forum ein frustierter Vermieter herum, der aufgrund seines falschgepolten Verstandes falsch vorträgt.
Darum sollten Fragesteller die Antworten dieser Person nicht für bare Münze halten, sondern sich sagen, dass er es nicht anders kann.
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so kann der VM zeitanteilig einen geltwerten Ersatz hierfür verlangen.
Diese Abgeltungsklausel ist ungültig und daher nicht zu befolgen.
Zitatund in gleicher Qualität wie beim Einzug vorhanden, vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Auch dieser Satz ist Kokolores. Näheres dazu hier: Schönheitsreparaturen im Mietvertrag (Kosten für Renovierung)
ZitatLt. Mietvertrag müssen die M für die Kosten - hier Instandhaltungskosten genannt - tragen, die häufigem Gebrauch unterliegen. Rollos, Fensterläden, Herd etc. Das heisst, wenn der Herd Nutzungsspuren aufweist, soll der M dafür gerade stehen? Ich war der Meinung, dies sei durch die Miete abgegolten??
Auch diese Klausel ist zu ungenau und daher ungültig. Wie es sein müsste findest du hier: Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net
Zum Thema Parkett ist erst etwas zu sagen, wenn man die Schäden sehen könnte.
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Dieses Schreiben ist der Schenkelklopfer des Jahres für mich. Aber daran kann man sehen, dass sich dieser Anwalt nicht zu schade ist, den Unsinn seines Mandanten zu Papier zu bringen.
Wenn der Rechtsverdreher der Meinung ist, auf der sicheren Seite zu sein, dann soll er doch Klage erheben.
Und wie der Hinweis: "Es wäre besser wenn Sie nicht im Dunkeln durchs Treppenhaus gingen" einen Straftatbestand darstellt, kann nur im Hirn eines Anwaltes entstehen.
Ich würde in dieser Situation nichts unternehmen sondern die Gegenseite alleine agieren lassen. Je mehr Unsinn der Anwalt schreibt, je mehr Munition liefert er für meine Argumentation später vor Gericht.
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gerne würde ich das schreiben mal online stellen damit man es lesen kann
Ist doch kein Problem. Mach nen Scan oder gutes Foto von dem Schrieb und lade das Ergebnis auf einen Bilderdienst hoch. Z.B. hier: Kostenlos Bilder & Fotos hochladen - Pic-Upload.de
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um Ihm ein paar Fachbegriffe um die Ohren zu hauen
Da muss man keine Fachbegriffe verwenden. Du schreibst ganz einfach, dass du dieser Abrechnung widersprichst, weil sie nicht den Vorgaben der Betriebskostenverordnung entspricht.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
Und diese Verordnung ist Bundesrecht.
Und hier auch interessant: Umlageschlüssel - Verteilerschlüssel
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Besenerein ist besenrein, nicht mehr nicht weniger.
Und das ist mit Verlaub gesagt, falsch. Zu besenrein gehört nämlich auch das Entfernen von grobem Schmutz. Und er dürfte wohl nach 1,8 Jahren genügend vorhanden sein.
Wenn ich mir das vorstelle, dass man seit dieser Zeit mit einem versifften Bad und verdreckten Türen lebt, dann weiß ich, wer hier der Schmierpuhl (Begriff aus dem Ruhrgebiet für besonders dreckige Nachbarn) ist.
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Findest du es auch nicht eigenartig, dass es fast immer Vermieter sind, die hier als Deppen aufschlagen. Dieses Exemplar z.B. ist der Meinung, dass es Mietrecht für Mieter und ein anderes für Vermieter gibt.
Sollen wir ihn in dem Glauben belassen?
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Nur möchte ich eine funktionierende Wohnung für die ich auch zahle das ist alles.
Und das ist auch verständlich. Aber bei Mängeln an der Mietsache gibt es Wege, die man einhalten muss.
1. Ist der Mangel bereits bei Einzug vorhanden/bekannt, dann nützt es nicht, dass man mündlich reklamiert. So etwas gehört mit in den Mietvertrag/Übergabeprotokoll. Erst dann kann man darauf drängen, dass der Mangel behoben wird. Und auch dies dann nur beweisbar unter Fristsetzung. 14 Tage müssten genügen.
2. Verstreicht die Frist ohne Ergebnis, dann würde ich den Ventilator auf eigene Rechnung kaufen und die Rechnung von der Miete abziehen. Das aber erst, wenn der Vermieter von mir über diesen Schritt informiert wurde.
3. Merke! Telefonate an den Vermieter/die Hausverwaltung sind in den meisten Fällen vergebliche Mühe. Ähnlich wie in einem Call-Center wird am Telefon oft alles versprochen, nur damit der Anrufer wieder auflegt. Kommunikation wie in alter Zeit, wenn wichtig sogar per Einwurfeinschreiben, ist immer noch der sicherere Weg.
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Gerät wie es vorher verbaut wurde geht ab 250€ los.
Hast du da nicht eine Kommastelle versetzt? Oder ist das Gerät mit Blattgold belegt, dann verstehe ich den Preis.
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Es wurde mir zugesichert einen neuen zu bekommen.
Und das hast du dir natürlich schriftlich geben lassen, richtig?
ZitatKann ich die Miete kürzen?
Schlechte Idee. Schau mal lieber in deinen Mietvertrag, was dort zu Kleinreparaturen vereinbart ist. Denn wenn du den defekten Badlüfter nicht beweisbar bemängelt hast, könnte es sein, dass die Reparatur auf deine Kappe geht.
Und wenn wieder ein Mangel o.ä. an der Mietsache ist, nicht telefonieren, sondern nur in Schriftform (möglichst Einwurfeinschreiben) mit moderater Fristsetzung monieren.
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Als erstes prüft man, was denn im Mietvertrag zum Thema Betriebskosten überhaupt vereinbart ist.
Als nächstes nimmt man den angebotenen Termin zur Einsichtnahme in die Unterlagen wahr.
Dann liest man in der Heizkostenverordnung wie diese abgerechnet werden müssen. Einfach eine Summe zu nennen ohne eine ordnungsgemäße Rechnung vorzulegen, ist natürlich nicht erlaubt.
Und dann macht man die Verwaltung darauf aufmerksam, dass sie sich den Betrag von 9.282,00 € in die Haare schmieren können. Denn als Mieter müsst ihr keine Verwaltungskosten übernehmen, das ist nur was für Eigentümer.
Bei Hausmeister und Straßenreinigung müsst ihr nur blechen, wenn dafür Rechnungen vorgelegt werden und die Arbeiten gemacht wurden.
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