Beiträge von Mainschwimmer

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    Kann ich die Wohnungsbaugesellschaft irgendwie "haftbar" machen für die Stromnachzahlung??

    Nein! Was du in einer anderen Wohnung an Strom verbraucht hast spielt hier keine Rolle.

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    Kann ich ggf. die Miete kürzen um ein auswechseln des Durchlauferhitzers zu "erzwingen"

    Das solltest du nur mit Hilfe eines Anwaltes für Mietrecht angehen. Hier im Forum gibt es Tipps und Ratschläge, aber keine Rechtsberatung.

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    nicht in Foren rumtreibe.

    Als Student solltest du aber in der Lage sein, die gegebenen Antworten deinen Fragen zuzuordnen.

    Eine Frage noch. Was ist daran so schwer, bis zum 04.02. beweisbar zu kündigen und dann bist du am 30. April diese Bude los. Und das mit den 3 Mietern vorschlagen, um aus dem Mietvertrag rauszukommen ist eine nicht auszurottende Legende.

    Einem Studenten mit Internetanschluss hätte ich zugetraut, dass er sich diese Information aus dem Netzt holt. Oder ist Google bei dir kaputt?

    Hier noch einmal meine Antwort vom 20.12.

    2. Lass dir die Rechnungen zeigen für die SAT-Schüssel. Auch wenn der Empfang kostenlos ist, können Wartungskosten u.ä. anfallen. Und die sind umlegbar.

    3. Ihr müsst natürlich nur für die Putzfrau bezahlen, wenn erstens die Arbeiten getätigt wurden und zweitens ein Lohnzettel o.ä. vorliegt. Das dürfte aber für den Vermieter kein großes Problem darstellen, solch einen Zettel zu erstellen.

    Was ist daran so schwer zu verstehen, dass nur die laufenden Kosten einer SAT- Anlage umlegbar sind, nicht die Anschaffung oder Reparatur?

    Beschäftige dich aus eigenem Antrieb mal mit der Betriebskostenverordnung und komm nicht mit jedem Fliegenschiss hier angetrottelt.

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    klar, das sowieso

    Wenn das hier eine Bewerbung für eine Bleibe sein soll, dann bist du völlig falsch unterwegs. Hier liest garantiert dein zukünftiger Vermieter nicht mit.

    Solltest du aber meinen, dass du in einem Mietrecht Forum den ultimativen Tipp für dein Problem bekommst, dann muss ich dich enttäuschen. Dein Ansprechpartner ist immer dein zukünftiger Vermieter.

    An wen der VM seinen Strom verkauft ist einzig seine Sache. Aber wenn er meint, den Hausstrom verkaufen zu dürfen, dann irrt er. Darum bleibe ich dabei, ich würde den kompletten Hausstrombetrag aus meiner nächsten Abrechnung herausrechnen.

    Zum Vergleich: Stell dir vor, ihr hättet eine Ölzentralheizung. Da kann der VM doch auch nicht Öl abzapfen und in seinen Trecker oder Maserati einfüllen, oder?

    Hallo Brika!

    Ich hoffe, dass du das Geschwätz meines Vorredners richtig einordnen kannst. Er vertritt hier nämlich das Lager der Vermieter und hält als Pate dieser Mafia regelmäßige Zusammenkünfte im Hinterraum seiner Trinkhalle ab.

    Alles was er zum Thema Hausfriedensbruch und auch anderen Themen schreibt entspringt seiner Phantasie, daher wohl auch sein selbstgewählter Nick.

    Fakt ist, dass du die 500,- Euro fürs Renovieren nicht bezahlen musst, wenn man dir nicht vorher die Gelegenheit zur Selbstvornahme gegeben hat.

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    Dass HM von Wohnanlagen i.A. Generalschlüssel haben, sollte sich sogar in Hessen rumgesprochen haben.

    Warum eigentlich kommt bei jeder deiner Antworten zutage, dass du dumm bist? Klar, hat ein Hausmeister einen Schlüssel. Aber der ist nicht zum widerrechtlichen Betreten der Wohnung gedacht.

    Und aufgegeben wurde die Wohnung erst mit Übergabe des Schlüssels. Also bleibt der Hausfriedensbruch bestehen. Und der gilt sogar bei leeren Wohnungen.

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    ./. Weiterbelastung Renovierungskosten Pauschal -€500.-

    Das ist scheinbar der Phantasiebetrag, den diese Hausverwaltung nicht zum ersten Mal abzockt, darum nicht zu bezahlen. Aber zuerst hätte man dir die Möglichkeit geben müssen, die beanstandeten Flächen auszubessern.

    Da der Hausmeister keine Erlaubnis zum Betreten der Wohnung hatte, war das ein klassischer Hausfriedensbruch.

    Der Einbehalt für die Abrechnung 2012 scheint zu hoch. Sich aber wegen dieser Summe zu streiten bringt nicht viel, denn die nächste Abrechnung wird ja bald kommen.

    Zitat

    Wie kann ich mich gegen diese Abzocke wehren?

    In dem du eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellst. Biete dem Verwalter an, dass du sie zurück ziehst, wenn er die einbehaltenen 500,- Euro rausrückt. Ist der aber bockig, dann einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen.

    Fantastisch

    Warum erzählst du diesen geistigen Restmüll nicht dort, wo du entsprechende Claqueure hast? Im Hinterzimmer deiner Trinkhalle, dort wo du als Pate der Vermietermafia Zuhörer hast, die dir zujubeln, kannst du bestimmt punkten. Hier ist es nur peinlich.

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