ZitatJeder muss seine Tonne selbst rausstellen.
Das mag in deinem Kaff so üblich sein, aber in zivilisierteren Gegenden gibt es jeweils je eine Tonne fürs ganze Haus.
ZitatJeder muss seine Tonne selbst rausstellen.
Das mag in deinem Kaff so üblich sein, aber in zivilisierteren Gegenden gibt es jeweils je eine Tonne fürs ganze Haus.
ZitatWenn schon, dann Din A 4.
@Fanta
Wenn man keine Ahnung von Briefumschlagformaten hat, sollte man ganz einfach die Tastatur in Ruhe lassen. Aber du musst nur deinen Senf dazu geben, auch ohne Substanz.
ZitatEs gibt ein Gerichtsurteil, welches beinhaltet,das ein Briefkasten zur Wohnung gehört und deswegen eine Mietminderung um 1% festlegte.
Wenn du doch ein passendes Urteil kennst, dann mindere die Miete um 1%. Oder erwartest du von diesem Forum, dass es die Minderung bei deinem Vermieter durchsetzt?
ZitatWas meint ihr dazu?
Frag nicht uns sondern euren Vermieter und verlangt, dass die Leitungen sofort anders angeklemmt werden.
Zitatobwohl laut Mietvertrag alle Nebenkosten (exkl. Strom) schon enthalten sind.
Was denn jetzt? Wenn alle Nebenkosten im Preis enthalten sind, dann muss auch nichts nachgezahlt werden. Was also steht genau zu dem Thema im Mietvertrag?
ZitatEs gibt auch Urteile hierzu.
Diese Aussage hilft niemanden weiter. Da jedes Urteil auch ein Aktenzeichen hat, sollte das stets genannt werden.
ZitatIch sehe es nicht ein umsonst den Verstärker im Keller laufen zu lassen denn wir brauchen ihn nicht.
Tu uns bitte den Gefallen und schau mal aufs Typenschild dieses Verstärkers, wie hoch die Stromaufnahme ist. Bei diesem minimalen Verbrauch wirst du garantiert nicht über den Tisch gezogen.
Und bevor du dich als Korinthenka**** wegen des Verbrauchs von wenigen Cent im Jahr profilierst, solltest du lieber aufpassen, dass kein Mitbewohner über deine Terrasse läuft.
ZitatWir finden das ziemlich nervig und fühlen uns in unserer Privatsphäre stark gestört.
Schon das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht? Miteinander reden dürfte doch wohl das beste in diesem Fall sein, oder?
ZitatIch habe schon mal daran gedacht, die Tonnen einfach abzubauen?!
Und wem gehören diese Tonnen, wer hat sie aufgestellt?
ZitatDie Kosten dafür haben wir als Mieter voll getragen, war das rechtens oder bin ich mal wieder gutgläubig auf den Leim gegangen?
Wenn du in diesem Raum nicht mit Kerzen oder Petroleumlampen für Licht sorgen willst, solltest du die Rechnung auch übernehmen.
ZitatWärmemengenzähler für diesen Raum gibt es nicht, auch dessen Installation müssten wir, wenn wir das haben wollen selbst tragen,
Diese Zähler sind in der Regel vom Dienstleister "Heizungsablesung" geleast. Und diese Kosten hat der Mieter zu tragen.
ZitatMüssen wir das wirklich, oder fällt das nicht unter "Kleinreperaturen".
Wenn in eurem Mietvertrag eine gültige Kleinreparaturenklausel vereionbart ist, dann ergibt sich aus dem dort genannten Höchstbetrag auch, was ihr bezahlen müsst:
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net
ZitatEvtl. steht auch im MV dass dies hingenommen werden darf.
Solcher Quatsch kann doch nur auf dem Mist eines gelernten Abzockvermieters gewachsen sein.
ZitatMache lieber einen Mieteinbehalt, anstatt Mietminderung.
Diesen Tipp vom Paten der Vermietermafia solltest du natürlich nicht beachten. Bei einem Mieteinbehalt muss der Betrag zurück bezahlt werden, wenn der Mangel beseitigt wurde.
Bei einer Minderung, die aber nur bei gravierenden Mängeln möglich ist, ist eine Rückzahlung ausgeschlossen. Ob bei Setzungsrissen in den Zimmerecken eine solche Minderung vorgenommen werden könnte, kann nur ein versierter Anwalt für Mietrecht wissen.
Zitatsoweit dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Und wo liest du im Eingangsbeitrag, dass solch eine Vereinbarung existiert?
Hat denn außer dir Senfzugeber etwas von Beschädigungen gesagt, oder abgestritten, dass diese nicht beseitigt werden müssen?
Bitte lasse dich durch die beiden Forendeppen (Fanta & ThomY) nicht verunsichern, denn das sind nur Schaumschläger.
Lese bitte hier, wie das höchste deutsche Gericht den Begriff besenrein definiert.
Zitatwegen Mietrückständen (2 Monatsmieten)
Hat sie wirklich für 2 Monate keine Miete bezahlt, oder sind das die aufgelaufenen Beträge durch die Minderung der Miete aus berechtigtem Grund?
Zitatinwieweit wir die Möglichkeit hätten den Vermieter für die hohe Abrechnung in Regress zu nehmen.
Da sehe ich keine Möglichkeit
ZitatProblematisch ist, dass wir den Vermieter immer telefonisch, nicht aber schriftlich mit Fristsetzung informiert haben.
Auch bei schriftlicher Meldung sähe es nicht anders aus, was den Gasverbrauch betrifft.
ZitatZudem ist natürlich fraglich, inwiefern der höhere Verbrauch auf die defekte Heizung nachzuweisen wäre.
Vergiss es! Diesen Beweis wirst du nicht erbringen können.
Laut deinem Beitrag gestern 14:36 schreibst du aber:
ZitatWeißt Du denn wieder nicht wie man eine Warmmiete erhöht ?
Und was soll das denn sein?
Den eigentlichen Fehler habt ihr ganz am Anfang gemacht. Man zieht ohne Not nicht in ein Haus, in dem auch die Vermieterin wohnt. Um die Wohnung zu vermieten, zeigen viele Vermieter erst nach Unterschrift unter den Vertrag, ihr wahres Gesicht.
Darum zukünftig alle Dinge, die das Mietverhältnis betreffen nur noch schriftlich melden, bzw. vereinbaren. Denn du solltest wissen, dass in eurem Fall die Vermieterin jederzeit eine Kündigung aussprechen kann und keine Gründe angeben muss.
ZitatBetrüger sind eher die, die sich vor Kosten drücken wollen.
Mit Zitat antworten
Wenn du in diesem Fall dieser Meinung bist, dann gehörst du auch zu den betrügerisch handelnden Vermietern. Sollte ja eigentlich klar sein, als Pate der Vermietermafia.
Zitatnur Bruttowarmmieten nicht !
Diesen Begriff gibt es nur in deiner Fantasie. Eine Warmmiete beinhaltet alle anfallenden Kosten, eben auch die Heizung.
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