Beiträge von Mainschwimmer

    Aber was ist mit dem Mord, zwei Häuser weiter? Ist es nicht zu verstehen das für manche Mieter die Wohnsituation dadurch unzumutbar wird?
    Besteht auch dann kein Anrecht auch fristlose Entlassung aus dem Mietverhältnis?


    Nein! Auch wenn du es dir es dir nicht vorstellen kannst. Zum Glück entscheiden solche Dinge erwachsene Menschen und keine Kinder mit einem beschränkten Horizont.
    Und noch einmal, ganz langsam für dich. Der TE hat 6 Termine für eine fristgerechte Kündigung verstreichen lassen, jetzt muss es plötzlich eine fristlose sein. Auch du solltest langsam merken, dass da was nicht stimmt. Er wohl eine neue Wohnung gefunden und will die doppelte Mietzahlung vermeiden. Aber so geht das nicht im selbst so mieterfreundlichen deutschen Mietrecht.

    aber aus der Ferne betrachtet sehe ich schon wie schon gesagt 1-2 Gründe, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wären.


    Aus der kindlichen Sicht eines Aussenstehenden vielleicht. Die Tatsache, dass auf dem Dach eine Mobilfunkanlage steht, ist doch als Kündigungsgrund mehr als lachhaft. Und seit wann hat ein Vermieter die Pflicht zur Mitteilung, dass das Haus des öfteren von der Polizei besucht wird? Wo keine Pflicht besteht, ist auch keine Versäumnis zu konstruieren. Aber träume ruhig weiter, denn mit Sicherheit werden deine Träume nie Realität.


    Der alte Vertrag war eine Immobilienversicherung Baujahr 1950.
    Der neue Vertrag ist eine Gebäudeversicherung für ein Baujahr 1938.

    Darf dieser Betrag sofort im ganzen umgelegt werden oder lässt es Platz für Spekulationen. ??


    Für welche Spekulationen? Entweder ist das Haus Baujahr 38 oder 50. Und nach dem richtigen Baujahr dürfte sich jetzt die Gebäudeversicherung orientieren.

    Lass dir doch die Policen zeigen, darauf hast du einen Anspruch.

    Das schon, nur bezieht sich der Vermieter auf § 42a SGB II, wo in Absatz 3 steht


    Und das hat mit Mietrecht nichts mehr zu tun, das ist Sozialrecht und dafür sind andere Foren zuständig. Oder wenn dein Auskommen nicht ausreichend ist, beantrage einen Beratungsschein beim örtlichen Amtsgericht. Damit gehst du zu einem Anwalt deiner Wahl, der wird wissen, wie er deine Kaution bekommt.

    Wenn dir bei der Abrechnung der eine oder andere Betrag zu hoch erscheint, dann musst du schriftlich den Widerspruch vorbringen und gleichzeitig um Belegeinsicht bitten. Wenn dir diese Belegeinsicht nicht gewährt wird, dann übergibst du die Angelegenheit einem Anwalt für Mietrecht und lässt den für sein Geld arbeiten. Ich würde die Kosten dieses Anwaltes meiner Vermieterin in Rechnung stellen.

    Deinen Keller solltest du natürlich verschlossen halten, denn im Falle eines Aufbruchs und einem Diebstahl wird dir deine Hausratversicherung den Schaden ersetzen. Wenn du keine Hausratversicherung hast, hast du ins Klo gegriffen. Und die Haustüre sollte immer geschlossen sein und nur mit einem Schlüssel von außen zu öffnen sein. Dann ist diese Tür von innen im Falle eines Falles von innen jederzeit zu öffnen und als Fluchtweg geeignet.


    Ob Telefonisch oder schriftlich ist dabei völlig unerheblich!


    Ich denke, dass hier nur der gute alte Brief als Einwurfeinschreiben der richtige Weg ist. Gleichzeitig sollte der Mieter eine Frist zur Behebung dieses Mangels setzen und zwar 7 Tage nach Datum.

    Zitat

    Zitat von ciscodancer8
    Meine Frage ist, gibt es ggfl. dazu Mustervorlagen für Briefe?


    Diese Frage ist doch wohl nicht wirklich ernst gemeint, oder? Aber wenn du dazu nicht in der Lage bist, ein Anwalt ist auch bei dir in der Nähe tätig, der übernimmt das gerne.

    https://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/arti…-garage-parken/

    Ja und? An dieses Urteil muss sich kein anderes Gericht, auch kein anderer Richter halten, dieses Urteil gibt lediglich die persönliche Meinung dieses Richters wider. Aber wenn du es genau wissen willst, fordere deinen Mieter heraus und zeige ihm den Stinkefinger (im übertragenen Sinn). Solltest du aber in Bochum wohnen, dann hoffe, dass du auf den selben Richter triffst.

    Ich muss die Heizung selber in der Nacht einschalten, damit die Wärme gespeichert wird.

    Noch einmal, lass dir die Bedienung dieser Nachtstromheizungen erklären, aus der Ferne kann man nicht sehen, ob die Steuerung defekt ist, oder ob du das Teil falsch bedienst.

    1. Der Vermieter hat grundsätzlich eine Überlegungsfrist von 6 Monaten nach Rückgabe der Wohnung, um mögliche Schäden anzuzeigen.
    2. Du hättest dich sofort darum kümmern müssen, als dir der Schaden gemeldet wurde, um zu prüfen, ob du das verschuldet hast, bzw. deine Haftpflichtversicherung (hoffentlich vorhanden) zu informieren.

    Erst wenn die 6 Monate rum sind kannst du die Kaution per Mahnbescheid einfordern. Wenn aber im Übergabeprotokoll diese sicherlich sichtbaren Beschädigungen nicht aufgeführt sind, wird der Vermieter sich fragen lassen müssen, warum er sie bei Übergabe der Wohnung nicht bemerkt hat.


    Habe ich eine Möglichkeit, den Parkplatz loszuwerden, oder gegen das Zuparken vorzugehen ? Ich wäre über jede Hilfe dankbar.


    1. Warum per Mail, bist du stumm oder so ähnlich?
    2. Und ob du den Parkplatz los werden oder gegen das Zuparken vorgehen kannst, kann aus der Ferne niemand wissen. Solche Kinderreien regelt man vor Ort von Angesicht zu Angesicht.

    1. Nachtstromspeicherheizungen sind mit Abstand die teuerste Methode eine Wohnung warm zu kriegen.
    2. Der Vermieter, bzw. der beauftragte Elektriker sollte mal aufzeigen, wie diese Speicherheizung bedient werden muss.
    3. Wenn diese Geräte von innen gereinigt werden müssen muss das nicht der Vermieter bezahlen, denn Wartungskosten an Heizungen & Co. sind auf den Mieter umlegbar. Aber ob deshalb nicht richtig geheizt wird will ich bezweifeln.
    4. Der Sinn einer Nachtstromheizung ist der, dass man nachts mit verbilligtem Strom die Speicher auflädt und tagsüber dann die Wärme hat.

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