Beiträge von Mainschwimmer

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    wird mir Trinkwasser,Abwasser, Grundsteuer und Schornsteinfeger für das komplette Jahr angerechnet, ist das denn rechtens??"

    Klar ist das in Ordnung! Betriebskosten werden immer für ein ganzes Jahr abgerechnet, davon zahlt der Mieter seinen Anteil, du für 3 Monate, also ein Viertel.

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    Habe ich denn evtl eine Chance,

    Nö!

    Bei erwachsenen Vertragspartnern geht man davon aus, dass die einen Vertrag gelesen haben, bevor sie unterschreiben. Aber vielleicht kannst du mit Geld den Vermieter zu einer Auflösung des Vertrages bewegen.

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    dass wir in den ersten 15. Monaten nicht kündigen dürfen.

    Dann hast du einen Mietvertrag mit einem gegenseitigen Kündigungsverzicht unterschrieben. Schau mal nach, ob dieser Verzicht auch für den Vermieter gilt.

    Diese Verträge sind formularmäßig sogar bis zu 48 Monate gültig.

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    Ich weiß ja auch was den Mehrverbrauch verursacht, das wurde mir vom Elektriker auch bestätigt.

    Scheinbar hast du aber nicht gelesen/verstanden, was ich geschrieben habe. Ein 2,5 Personenhaushalt dürfte im Jahr bei rund 4.000 kWh liegen. Dieser von dir beschriebene Mehrverbrauch kann durch die Pumpe der Heizung und allgemeine Beleuchtung nicht erreicht werden. Darum habe ich dir zum Vergleich den Betrag für Allgemeinstrom in dem Haus genannt, in dem ich wohne.

    Schalte mal alle deine Verbraucher in der Wohnung ab und schau, wie sich der Zähler dreht. Dann mache alle Sicherungen auf aus und warte ab, wer sich dann beschwert.

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    Sollte der Vermieter nicht eingentlich einen offiziellen 3. Zähler installieren und die Produzierten Stromkosten auf beide Parteien über die Nebenkosten umlegen ?

    Richtig, denn das ist die einzige korrekte Lösung. Auch scheint mir der hohe Verbrauch an Allgemeinstrom nicht plausibel. Das Haus, in dem ich wohne, hat bei 3 Wohneinheiten im letzten Jahr für 130,- € Strom verbraucht. Ich vermute, dass da noch mehr unbekannte Verbraucher über diesen Zähler laufen.

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    Es kommt halt auch darauf wie man das Mietverhältnis in Zukunft gestalten möchte.

    In diesem Verhältnis gibt es keine Zukunft, da bereits nicht mehr dort wohnhaft. Aber wenn Vermieter und Dienstleister nicht in der Lage sind, die Vorauszahlungen richtig zu verbuchen, dann ist meiner Meinung nach die Abrechnung aus 2011 verfristet und die Messe gelesen.

    Hier muss sich der Mieter schon selbst bewegen und beim Vermieter Einsicht in die Unterlagen verlangen. Der Vermieter ist verpflichtet, Auskunft zu geben, warum diese Beträge (speziell der Außenanlagen) gestiegen sind. Beim Winterdienst könnte ein Grund mehr Schnee sein.

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    Darf ausser der Grundsteuer noch etwas anderes als "Grundabgabe" abgerechnet werden?

    Was soll das sein? Auch hier gilt: Belege zeigen lassen.

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    da steht auf der Rechnung: Wartung der Hausantenne.

    Ich lese immer Hausantenne. Mich würde interessieren, was das sein soll, denn die Zeit der Antennen auf den Dächern ist vorbei. Darum sollte der TE erzählen, was da nun gewartet wurde.

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    155 Euro aufgeteilt auf 4 Parteien für Wartung an Hausantenne

    Was für eine Hausantenne soll das denn sein? DVB-T kann man mit einer Zimmerantenne empfangen, da ist keine Wartung erforderlich. Ist es aber eine SAT-Anlage solltest du doch wissen, ob dort eine Reparatur oder eine Wartung stattgefunden hast.

    Also mach dich vor Ort schlau, frage die anderen Mieter, bevor du hier im Forum aufschlägst. Erwarte nicht, dass hier im Forum eine Kristallkugel steht, in der man deine nicht gegebenen Informationen abfragen kann.

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    .........mit dem vermieter bin ich etwas im Zwiespalt und mit den Nachbarn/Hauswart auch weil die dermassen nerven und sich ausbreiten.

    Auch wenn du mit dem Vermieter Knatsch hast benötigst du ihn, damit er deinem Nachbarn aufzeigt, wie weit er sich ausbreiten darf. Du kommst mit Nachbar und Vermieter nicht klar, aber vom Forum erwartest du, dass es dir vorrechnet, wie groß 5 m² sind. Meinst du nicht auch, dass du das Problem bist?

    Bevor man solch eine Frage an ein Forum stellt, sollte man den Vermieter bitten, das Holz zu entfernen. Erst wenn der sich weigert, sollte man sich in Foren oder anderswo erkundigen.

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    Wie ist nun die rechtliche Situation?

    Kann es sein, dass heutzutage die Kultur des Miteinanderredens auf der Strecke geblieben ist? Und die Bewertung der rechtlichen Situation sollte man den Damen und Herren in schwarz überlassen.

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    Da dies nicht des VM angelastet werden kann,

    Ganz großer Quatsch! Für die Richtigkeit der Angaben der Erfüllungsgehilfen des Vermieters ist nach wie vor letzterer verantwortlich. Was der dann mit seinem Dienstleister macht ist allein seine Sache.

    Betriebskosten sind spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Jahres abzurechnen, in dem sie entstanden sind. Hat der Vermieter jedoch "die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten", tritt keine Verjährung ein, heißt es in Paragraf 556 BGB weiter. In solchen Fällen beginnt die Frist erst in dem Jahr zu laufen, in dem der Vermieter von der Forderung Kenntnis erhielt.

    Wie die Falschberechnung des Dienstleisters mit § 556 BGB in Einklang zu bringen ist, kann doch nur in der Fantasie eines Vermieters zu finden sein.

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    Dann hole ich mir lieber fachmännischen Rat

    An diesem Kommentar erkennt man deutlich dass du fürs Leben noch nicht reif bist. Hier sind Menschen wie du und ich, die sich mit Mietrecht auskennen und keine Fachleute. Erstens hast du doch wohl genügend Antworten bekommen, wenn sie dir nicht gefallen, musst du von Anfang an sagen, was du gerne hören willst. Und zweitens dürfte ein Anwalt hier im Forum nicht für lau antworten.

    Was also erwartest du genau? Ach ja, du willst nicht, dass dein Vermieter den Makler für seine Hausverwaltung bezahlt. Dieser lächerliche Wunsch ist tatsächlich ernst gemeint? Du erlaubst, dass ich ganz laut lache!

    Wenn 2 Personen einen Mietvertrag unterschrieben haben, dann können auch beide über diese Wohnung verfügen. Auch wenn du quasi ausgezogen bist, musst du trotzdem weiter bezahlen, das dürfte dir klar sein.

    Kündigen könnt ihr nur gemeinsam, ob der Vermieter mit gebliebenen Person einen neuen Mietvertrag abschließt ist seine Entscheidung, deshalb müsst ihr euch zu dritt darum kümmern. Sollte der Vermieter mit der Ex einen neuen Mietvertrag alleine mit ihr abgeschlossen haben, ist der nicht gültig.

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