ZitatBitte?? Was ist denn das für eine merkwürdige Bemerkung?
Nimm ihn nicht ernst, er ist hier der Forentroll (früher hieß das Dorfdepp).
ZitatBitte?? Was ist denn das für eine merkwürdige Bemerkung?
Nimm ihn nicht ernst, er ist hier der Forentroll (früher hieß das Dorfdepp).
Da der Text des Scans zu klein ist und ich Augenkrebs befürchtete, habe ich den nur überflogen.
Diese Quotenabgeltungsklausel könnte nicht mehr gültig sein. Sie hier: Unwirksamkeit unverständlicher Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen > Mietrecht > aufrechnung, bgh, bundesgerichtshof, fenster, frist, kaution, mieter, mietvertrag, renovierung, Schönheitsreparaturen, transparenz, vermieter, vertrag, WEG , was ein Anwalt dazu schreibt. Darum besser einen Mietrechtsanwalt vor Ort befragen, oder Augen zu und durch.
ZitatJa, das gibt es.
Da stehen keine Schäden drinnen, die renovierungsbedürftig sind.
Dann ist doch alles klar. Du musst nicht renovieren, erst recht nicht den Handwerker bezahlen.
ZitatBei Auszug sind Decken und Wände - ungeachtet der tatsächlichen Mietdauer - von einer Fachfirma streichen zu lassen.
Dieser Teil der Klausel dürfte vor keinem Gericht anerkannt werden, außer du hast mit deinem Vermieter in zähen Verhandlungen diesen Kompromiss gefunden. Dein Vermieter wollte zum Beispiel, dass du die ganze Wohnung mit einer Seidentapete versiehst.
Zitatbis zu einem Betrag von jeweils 67 € pro Einzelfall und bis zu 400 € pro Jahr.
Da sehe ich keinesfalls ein Problem, weil Kleinreparaturregelungen gesetzlich nicht bestehen und diese kleinen Summen durchaus im Rahmen der bisher vorliegenden Urteile sind: Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net
ZitatEine Übergabe fand statt und es wurden keine Mängel festgestellt! Der Vermieter meinte nur,
Hier hätte der Vermieter seine Meinung schriftlich kundtun müssen, damit der Mieter darauf reagieren konnte. Danach hätte er nur noch bei verdeckten Mängeln eine Möglichkeit gehabt vom Mieter diese beseitigen zu lassen.
Darum mein Tipp:
Gehe zu einem Anwalt für Mietrecht und lasse den seinen Job machen. Da du sicherlich die Kaution noch nicht zurück hast, lohnt sich die Investition in diese Beratung mit Sicherheit
Zitatnur wie es mit der "Grundausstattung" im Haus.
Zur Grundausstattung in einem Haus mit Mietwohnungen gehören heute: Wasser/Abwasser, Stromversorgung, Heizungsmöglichkeit durch Einzelöfen oder Zentralheizung.
Mehr zu Thema hier: Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss
Von HD-Fernsehen kann ich nichts finden.
Zitatdass Renovierungsarbeiten beim Auszug vom Mieter zu übernehmen sind.
Mit welchen Worten ist diese Klausel wortwörtlich im Mietvertrag vereinbart?
ZitatAusbesserung/Reparatur von Türen Fußleisten) finde ich nach 1,5 Jahren weit überzogen und eine Frechheit.
Waren denn an den Stellen Schäden?
ZitatDie Übergabe fand statt und es wurde nichts bemängelt.
Wurde das schriftlich bestätigt?
ZitatKann man so eine Rechnung anfechten oder gibt es hier keine Chance?
Ohne weiterführende Informationen müsste ich meine Kristallkugel zu Hilfe nehmen.
ZitatDas kann doch wohl wirklich nicht wahr sein, oder?
Doch, das kann wahr sein.
Zitatist das so richtig oder muss er für anständigen empfang sorgen??
Ist der Empfang, den du jetzt hast unanständig? Mit Sicherheit nicht! Sonderwünsche waren schon immer etwas teurer. Du bekommst doch das geliefert, was im Vertrag vereinbart, nicht mehr und auch nicht weniger.
Bitte eröffne einen neuen Thread hier: https://forum.mietrecht.de/thread-add/5/
Dein Beitrag ist nämlich eine Antwort auf eine vorhandene Anfrage. Und so funzt das nicht!
ZitatIst das so rechtens ? Ich bezweifle, dass man sich so leicht aus der Klausel im Mietvertrag reden kann und auch, dass der Satz mit "geprüft und erst genommen" als Einzelfallabwägung zu werten ist ?
Die Begründung ist meiner Meinung mit dem Hinweis auf die Gemeinschaft (der Eigentümer oder Mieter) doch gegeben. Wenn z.B. eine Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, dass keine Hundehaltung erlaubt wird, dann ist das ausreichend.
ZitatDarf ein und dieselbe Person in zwei Unternehmen angestellt sein, für die eine Makeln und in der anderen das gemakelte Objekt verwalten ?
Wenn diese Person Verwalter einer WEG (Wohnungseigentumgemeinschaft) ist, dann darf er auch als Makler für diese Wohnungen tätig sein. Siehe: BGH III ZR 299/02. Wobei es zu beachten gibt, dass der Verwalter einer WEG kein Angestellter dieser Gemeinschaft ist.
Bitte hier weiterlesen: Modernisierung Mietwohnung Duldung Mieterhöhung ? Mieterverein zu Hamburg
Ein Hamburger Mieterverein kennt sich mit der Materie aus.
ZitatUnsere Wohnung ist die einzige ohne Balkon und nach Rücksprache mit den übrigen 3 Mietparteien wird unsere Wohnung nach der Mieterhöhung die „teurste“ im Haus sein.
Habt ihr denn im Mietspiegel nachgeschaut, wie eure Wohnung da eingeordnet ist. Meines Wissens sind dort Ausstattungsmerkmale, wie z.B. der Balkon mietpreiserhöhend aufgeführt.
Darum die Wohnungsbeschreibung wie im Mietspiegel mit den tatsächlichen Gegebenheiten vergleichen. Und noch was, ist dieser Mietspiegel ein qualifizierter, oder einer von immowelt, o.ä.
ZitatWenn ich das Thema anspreche ist er von mir schon so genervt , dass er sagt wenn mich das so stört soll ich doch ausziehen :l
Ich wäre auch genervt, wenn mein Sohn solchen Unsinn
Zitates einfach mit irgendeiner anderen Fliese zu stopfen, was stilistisch für mich wirklich absolut hässlich wäre.
von sich geben würde.
Aber das ist wie immer nur meine Meinung.
ZitatJetzt auf einmal bekommen wir eine Kündigung das wir die Wohnung bis zum 31.01.2014 Räumen sollen wegen Eigenbedarf.
Anstatt über die Möbel zu jammern, die beim Transport auf der Strecke bleiben, solltest du prüfen (lassen) ob die Eigenbedarfskündigung den Vorschriften entspricht, siehe hier: Mietrecht: der Eigenbedarf des Vermieters. Erst dann hat es Sinn, sich an ein Forum zu wenden, ob und was da zu machen ist.
ZitatHiermit weise ich sie darauf hin, dass Soe meine Persönlichkeitsrechte verletzen und sich iim strafrechtlichen Rahmen bewegen.
Sag mal, gehts noch, sonst alles klar? Kann es sein, dass du im falschen Film bist?
Noch einmal, was willst du hier, außer als Dummschwätzer aufzufallen? Wenn du doch ein ganzes Repertoire an Zeugen, Experten und was weiß ich, hinter dir hast, dann mach Nägel mit Köpfen und zerr den Vermieter durch alle Instanzen bis vor den BGH.
Dass dabei deine Frau wegen Lungenfibrose auf der Strecke bleibt, ist dir wohl egal, denn du missbrauchst sie als Opfer für deinen Kleinkrieg gegen deinen Vermieter.
Und jetzt tu mir/uns den einzigen Gefallen: Mach dich auf Nimmerwidersehen vom Acker. Weltfremde, beratungsresistente Typen wie dich können wir hier nicht ab.
ZitatSpäter erläutere ich gerne weiteres.
Lass es! Da besteht hier kein Interesse.
ZitatVor Beendigung des Mietverhältnisses sind alle Räume fachgerecht zu reparieren …“
Mit diesem Satz düfte die ganze Klausel ungültig sein. Denn eine Renovierungsklausel kann nur dann gültig sein, wenn sie auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung abgestellt ist. Ohne Rücksicht darauf zu nehmen und zu verlangen, dass alle Räume zu reparieren/renovieren sind, ist laut BGH ungültig.
Zitatden er mir so nicht abnimmt,
Dann mach ihm klar, dass diese Tapete/Raufaser vom Vormieter geklebt wurde und du nicht dazu da bist, dessen Fehler auszubessern.
ZitatSpeziell meine ich den Verteilungsschlüssel für Grundfläche und Niederschlagswasser..
Bei der Berechnung des Niederschlagswassers solltest du bei der Gemeinde nachfragen. In der Regel ist dies nämlich die versiegelte Fläche, von der das Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet wir. Dein Anteil an den Kosten wiederum wird nach der Wohnfläche ermittelt.
Zitatrechtlich irgendeine möglichkeit hat uns früher aus der Wohnung zu werfen was ich mir nicht vorstellen kann.
Wenn die beiden fehlenden Mieten bezahlt sind, dann bleibt nur die reguläre Kündigung zum 31.07. Das neue seit dem 01.05.2013 gültige Mietrecht erlaubt dem Vermieter nur bei Nichtzahlung der geschuldeten Miete die sogenannte Berliner Räumung
[url=http://news.immobilienscout24.de/rund-um-die-im…den,100703.html]Neues Mietrecht hilft gegen Mietnomaden[/url]
Zitatalso ich kann mir nicht vorstellen das man ländlich soviel steuern zahlt.
Wenn du dir das nicht vorstellen kannst, dann kann das hier im Forum mit Sicherheit auch keiner.
Aber ist das so schwer zu verstehen, dass man bei allen Fragen und Ungereimtheiten rund um die Betriebskostenabrechnung zuerst den Vermieter um Auskunft bittet. Solltest du vermuten, dass dein VM hier mitliest, kann ich dir verraten, dass das wohl nicht so ist.
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