ZitatEs wurde ein Kündigungsverzicht (für beide seiten) von 4Jahren im Vertrag aufgenommen.
Und da diese 4 Jahre noch nicht abgelaufen sind, gilt diese Vereinbarung weiterhin (auch für den neuen Vermieter).
ZitatEs wurde ein Kündigungsverzicht (für beide seiten) von 4Jahren im Vertrag aufgenommen.
Und da diese 4 Jahre noch nicht abgelaufen sind, gilt diese Vereinbarung weiterhin (auch für den neuen Vermieter).
ZitatUnd wenn der Schuss nach hinten losgeht ?
Bei dieser Aktenlage steht nur der Vermieter in der Schusslinie.
ZitatHeißt nicht umsonst, das Wort des VM zählt !
Beim deinem Vermieterstammtisch, aber nicht vor Gericht!
1. Wenn dir bei dieser Abrechnung etwas spanisch vorkommt, dann bitte deine Exvermieterin, dass sie dir erklärt, was du nicht verstehen kannst.
2. Lese dir die Betriebskostenverordnung mal durch, dann siehst du selbst, was dir bei den Nebenkosten berechnet werden darf und was nicht: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
3. Die aufgeführten Positionen auf der Abrechnung dürften alle in Ordnung gehen, denn sie sind umlegbar. Einzig die Aufstellung ist nicht in Ordnung, denn es fehlen die Gesamtsummen und dein Anteil. Besonders bei den Heizkosten müsste eine Abrechnung des Messdienstes (techem, ISTA, Brunata o.ä.) vorliegen.
4. Nimm deinen Mietvertrag und diese Abrechnung und lass dir beim Mieterverein erklären, was deine Exvermieterin alles falsch gemacht hat. Ein Forum ist aber nicht dazu da, um eine komplette Abrechnung zu prüfen.
Zitatdass dies der Mieter mal schön selbst ausrechnen könne,
Und da hat das Gericht völlig Recht. Wenn ich meinen Exvermieter verklagen will, dann muss ich meine Forderungen mit Euro und Cent belegen. Am Gericht ist niemand, der deine Forderungen ausrechnet.
Wenn du nicht weiß, was du fordern sollst, dann mach das, was Kolinum schon schrieb: Nimm dir einen Anwalt, der dann sein Honorar deinem Exvermieter in Rechnung stellen wird.
Zitatdann indirekt über eine Mieterhöhung.
Ja klar, ist ja auch die einfachste Sache der Welt, Mieterhöhungen durchzusetzen.
ZitatNun aber will der Ehemann mit einem Schreiben an unseren Anwalt unser Mietverhaeltniss kündigen.
Meinst du nicht auch, dass euer Anwalt wissen wird, wie er auf solch ein Kündigungsschreiben zu reagieren hat?
Und wenn du wieder mal was schreiben willst, solltest du deine Verlobte zu erst nennen. Nur ein Esel nennt sich zuerst.
ZitatDer Vermieter verweigert trotz Einwilligung zu neuen Mietern einen Aufhebungsvertrag.
Zu einem Aufhebungsvertrag kann man keinen Vermieter zwingen!
ZitatDie neuen Mieter sind dann seine Vertragspartner ab 1.7.
Und das ist okay!
ZitatWas kann ihn dazu veranlassen, uns den Aufhebungsvertrag zu verweigern?
s.o.
ZitatAndernfalls könnte er ja berits einen Monat früher die 50€ mehr bekommen.
Das ist einzig sei Sach.
ZitatWir haben keine NK- Abrechnung für 2012 bekommen (das einzige Jahr, in dem wir dort gewohnt haben).
Für diese Abrechnung hat er Zeit bis zum 31.12.2013 und für die Abrechnung von diesem Jahr bis Ende 2014.
ZitatDie Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind für den Eigentümer verbindlich.
Klar. Streitet auch keiner ab. Die weiteren Einlassungen betreffen aber nur die sogenannte Haus-, Gemeinschaftsordnung (wer, wann, wo die Wäsche trocknen darf) und nicht die finanziellen Aspekte, die z.B. die Betriebskosten betreffen.
Wenn wie hier nach Bayerischer Landtagsmanier der Ehefrau eines Eigentümers ein Job besorgt wird, kümmert mich das als Mieter nicht die Bohne.
ZitatFast alle Mietverträge enthalten "Zusatzvereinbarungen für vermietete Eigentumswohnungen". Danach sind die Beschlüsse der WEG für die Mieter verbindlich.
Öööh, welche Vereinbarungen da getroffen werden (können), solltest du bitte näher erläutern. Denn Beschlüsse der Eigentümer interessieren einen Mieter solch einer Wohnung nicht. Solche Beschlüsse können geltendes Mietrecht, incl. Heizkosten- und Betriebskostenverordnung noch nicht einmal peripher beeinflussen.
ZitatSonst hätten viele Vermieter von Eigentumswohnungen ein ganz grosses Problem.
Auch diesen Satz solltest du bitte etwas näher erläutern.
Wenn es zutrifft, dass ihr mit dem Vermieter allein unter einem Dach wohnen werdet, dann solltest du dir die Unterschrift mehr als überlegen. In dieser Konstellation hat der VM ein Sonderkündigungsrecht und braucht für eine Kündigung noch nicht mal einen Grund:
ZitatWas es in diesem Fall ja nicht wurde, da uns der Vertrag so vorgelegt wurde.
Und in dem Moment hätte diese Vereinbarung angezweifelt werden müssen und daraus wäre dann eine entsprechende Diskussion geworden. Wenn einem solch ein Vertrag nicht zusagt, dann unterschreibt man nicht und verzichtet lieber auf diese Wohnung.
ZitatOder muss ich mich dem mehrheitsbeschluss dann fügen?
Mehrheitsbeschlüsse der Eigentümer haben für dich als Mieter keinen Bestand. Was die Eigentümer unter sich ausmachen, hat dich nicht zu kümmern. Sollte aber die Reinigung des Hausflures zu Beanstandungen geführt haben, dann hätten die Mieter zuvor abgemahnt werden müssen, bevor eine kostenpflichtige Reinigung ausgeführt wird.
Reinige wie gehabt das Treppenhaus selbst, wenn du Flurwoche hast und verweigere die Zahlung der Putzkraft, wenn die nächste Betriebskostenabrechnung kommt.
Oh Herr, lass Hirn regnen!
ZitatDie Variante auf die wir uns geeinigt hatten war, dass er um 8 Uhr aufschließt und um 14 Uhr zuschließt.
Dann schleife ich den Hausmeister um 8:00 zu der Tür und lasse ihn aufschließen. Und das ist so schwer, dass ein Forum um Hilfe gebeten werden muss?
ZitatUnd das ich selbst vor Ort bin bei dem Termin dürfte ja wohl klar sein.
Scheinbar hast du wohl noch gepennt, als der Hausmeister die Tür aufschließen sollte.
Zitatda dieser ja den Hausmeister stellt und der Hausmeisterservice
Und dieser Service beinhaltet, dass dir der Hausmeister das Toilettenpapier reicht, wenn die Rolle leer ist und an der besagten Tür auf den Techniker wartet? Ein wenig musst du dich schon selbst kümmern, dass der Techniker seinen Job machen kann.
Du schreibst, dass du kein Mietrecht Profi bist, okay. Und Lebenserfahrungen hast du auch keine, oder?
ZitatKann ich sonstige rechtliche Schritte unternehmen, dass der Hausmeister bei meinem nächsten Termin anwesend ist?
Klar, kannst du das. Entweder den Hausmeister an ein stabiles Rohr in der Nähe der Verteilerdose fesseln, oder ihn mit der Polizei suchen und vorführen lassen.
Was das mit Mietrecht zu tun haben soll ist mir ein Rätsel.
Wenn du nicht in der Lage bist, den Hausmeister am Weggehen zu hindern, hier im Forum kann und macht das niemand für dich.
ZitatStell mal die Abrechnung anonym hier ein.
Dann kann man das besser nachvollziehen.
Was ist an diesen Sätzen so schwer zu verstehen? Wenn du hier Hilfe suchst, dann musst du schon alle Daten dazu rausrücken!
Was Berny damit sagen will ist, zuerst dem Vermieter/Hausverwalter das Problem schildern und dann ein Forum befragen, ob das Ergebnis so hingenommen werden muss.
Zitatwenn ich mehrere Wochen mein Hauptzimmer nicht nutzen kann,
Das solltest du mal näher erklären, warum du über mehrere Wochen dieses Zimmer nicht nutzen konntest.
Zitatda ich nicht alles wieder abdecken und sauber machen wollte,
Dieses Argument ist aber wirklich zu schwach für eine Minderung der Miete.
ZitatIst das auch eine Umwandlung?
Nö!! Das ist eine Wohnungsübernahme! Wenn du dir den Schniedel wegmachen lässt und diverse andere Dinge gemacht werden, das nennt man auch Umwandlung.
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