Zitat
Mich interessierts sonst würde ich ja nicht fragen!
Dann schau in dein Exemplar des Mietvertrages! Wenn du das verbummelt hast, bist du hier im Moment falsch. Siehe Kristallkugel oben. Die sagt eventuell, wo dein Exemplar zu finden ist.
Zitat
nach denen die ein oder andere Klausel für unwirksam erklärt wurde!
Richtig! Z.B. gab es Klärungsbedarf bei der einen oder anderen Schönheitsreparaturenklausel. Da ist aber kein Gesetz geändert worden, die Gesetze betreffend Zeitmietverträge wurden in 2001 neu gefasst: § 575 BGB Zeitmietvertrag
Zitat
Ach soooo... Danke! Da hab ich wohl falsche Schlüsse aus dem Namen "Mietrecht-hilfe" gezogen!
Wahrlich, so ist es. Hilfe bedeutet, dass dem Fragesteller in Bezug auf Fragen zum Mietrecht die nötigen Gesetze im BGB und Hinweise auf höchstricherliche Urteile genannt werden. Eine Rechtsberatung, die dir vorschwebt darfst du von Laien nicht erwarten. Vergleichbar mit einem Gesundheitsforum. Dort bekommst du auch keine Anleitung zur Entfernung des Appendix, sondern nur Hinweise, was bei Verdacht auf eine Entzündung zu unternehmen ist.