Beiträge von Mainschwimmer

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    Ist das Wasser in 4.1 c) und d) demnach enthalten?

    Ja! Was mag der Satz: Die Kosten der Wasserversorgung wohl bedeuten?

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    Nicht anwendbar ist die Heizkostenverordnung bei Zweifamilienwohnhäusern oder einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, in denen der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt

    Das betrifft doch nur die individuelle Erfassung mit Messgeräten, die nicht vorgenommen werden muss. Da diese Kosten umlegbar sind, hat der Gesetzgeber sich gesagt, dass damit der Mieter nicht inbedingt belastet werden muss. Damit würden dann mögliche Ungenauigkeiten wieder wettgemacht.

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    b) Pauschale für die Heizkosten 90.-

    Dieser Punkt dürfte der wichtigste sein, denn seit 2009 ist eine Warmmiete mit einer Heizungspauschale nicht mehr erlaubt. Hier ist zwingend nach der Heizkostenverordnung abzurechnen. In einem Mehrfamilienhaus wäre der individuelle Verbrauch zu ermitteln, bei einer Einliegerwohnung mit dem Vermieter unter einem Dach, nach der Wohnfläche.

    Und genau so wichtig: Das Wasser ist in den Nebenkosten laut Aufstellung enthalten. Da kann der Vermieter keine zusätzliche Forderung stellen.

    Bei diesem Vermieter würde ich auf keinen Fall mieten wollen, denn der wird euch die Abnutzung der Türen in Rechnung stellen, wenn ihr sie zu oft schließt/öffnet. Also Finger weg von solch einem Erbsenzähler!

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    Mich interessierts sonst würde ich ja nicht fragen!

    Dann schau in dein Exemplar des Mietvertrages! Wenn du das verbummelt hast, bist du hier im Moment falsch. Siehe Kristallkugel oben. Die sagt eventuell, wo dein Exemplar zu finden ist.

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    nach denen die ein oder andere Klausel für unwirksam erklärt wurde!

    Richtig! Z.B. gab es Klärungsbedarf bei der einen oder anderen Schönheitsreparaturenklausel. Da ist aber kein Gesetz geändert worden, die Gesetze betreffend Zeitmietverträge wurden in 2001 neu gefasst: § 575 BGB Zeitmietvertrag

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    Ach soooo... Danke! Da hab ich wohl falsche Schlüsse aus dem Namen "Mietrecht-hilfe" gezogen!

    Wahrlich, so ist es. Hilfe bedeutet, dass dem Fragesteller in Bezug auf Fragen zum Mietrecht die nötigen Gesetze im BGB und Hinweise auf höchstricherliche Urteile genannt werden. Eine Rechtsberatung, die dir vorschwebt darfst du von Laien nicht erwarten. Vergleichbar mit einem Gesundheitsforum. Dort bekommst du auch keine Anleitung zur Entfernung des Appendix, sondern nur Hinweise, was bei Verdacht auf eine Entzündung zu unternehmen ist.

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    1. weiß jemand zufällig ob und wenn ja welche Klauseln in dem Standard Vertrag für Wohnraumverwaltung von Haus und Grund stand 2006 gekippt wurden?

    Frag morgen oder übermorgen noch einmal nach, dann ist meine Kristallkugel vom Update auf Windows 8 zurück. Aber was interessiert denn, was dort steht/stand. Entscheidend ist doch, was in deinem Exemplar dieses Vertrages zu lesen, bzw. vereinbart ist.

    Und wie Vermieter schon schrieb, ist zwischen 2001 und Mai 2013 nichts im Mietrecht passiert.

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    Ich hatte hier eigentlich erhofft qualifizierte Antworten zu bekommen.

    Auch solche Bemerkungen helfen dir nicht weiter, denn hier ist ein Forum und nicht die kostenlose Anwaltshotline vom Mieterverein oder Haus&Grund.

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    Sind die Kosten berechtigt?

    Ja, auch wenn die Aufbereitung der Zahlen nicht korrekt ist, wird sich an den Beträgen nichts ändern.

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    Soll ich den Vermieter um eine korrekte Abrechnung bitten?

    An der Summe wird sich aber nichts ändern.

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    obwohl ich schon immer 80€ NK (für 2 Personen) zahle.

    Und da liegt der Fehler. Ihr hättet die Vorauszahlungen erhöhen müssen, so einfach ist das. Oder sparsamer mit dem Wasser umgehen. Um die 90 m³ für 2 Personen dürfte auf jeden Fall weit über dem Durchschnitt liegen.

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    weil alle 4 im Mietvertrag stehen?

    Dann müssen auch alle 4 Personen diesen Vertrag kündigen. Der Vermieter kann dann mit den 3 verbleibenden Mietern den Vertrag neu vereinbaren. Das Ganze ginge auch als Nachtrag im Mietvertrag, in dem alle Parteien die neue Konstellation absegnen. D.h. ohne die Mitmieter geht nichts.

    Nachtrag:

    Als Kind bist du doch immer zur Mama gelaufen und hast gesagt, dass der Bernd oder Otto dir dein Förmchen weggenommen hat. Was hat da die Mama gesagt?

    Du merkst, solche Fragen, die scheinbar unter dem Einfluss von Hasch entstehen, kann man nicht ernst nehmen.

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    was würdet Ihr an meiner Stelle tun ?

    Den Vermieter schriftlich mitteilen, dass das Fenster seit dem Einzug nicht auf Kipp gestellt werden konnte und ich der Meinung war, dass das der Normalzustand ist. Sollte der Vermieter trotzdem die Reparatur von meiner Kaution bezahlen, wäre zu prüfen, ob dieser "Schaden" überhaupt zu den Kleinreparaturen zählt. Diese Kleinreparaturen müssten aber im Mietvertrag vereinbart sein.

    Bleibt der Exvermieter stur, dann würde ich einen Mahnbescheid auf den Weg schicken. Infos dazu hier:

    https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=1478319-1370163566081&Command=start

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    trotzdem weiß ich nicht, was ich unternehmen kann, wegen der viel zu hohen Stromkosten im Vergleich zu früher - hast du darauf vielleicht eine Antwort?

    Was ich machen würde, habe ich doch schon geschrieben. Und das natürlich erst, wenn der Vermieter mir erklärt hätte, warum er den Anbieter gewechselt hat.

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    die Kosten für Niederschlagswasser und zwar uns Mietern

    Auch das hatte ich bereits beantwortet. Ich gehe davon aus, dass ihr Wasser und Abwasser bezahlen müsst. Zu den Kosten der Entwässerung gehören auch in vielen Gemeinden die Kosten für das Niederschlagswasser. Das ist das Wasser, das auf einem Grundstück durch seine Bebauung nicht im Erdreich versickert, sondern in die Kanalisation geleitet wird.

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    Wir haben ein Guthaben, da wir jetzt 3 Mietparteien sind, die jeweils 5,- € pro Monat bezahlen.

    Das ist Quatsch, ihr bezahlt nicht 5,- Euro im Monat, ihr leistet eine Vorauszahlung von insgesamt xxx Euro, abgerechnet werden 1x im Jahr die Gesamt- und nicht die Einzelkosten. Das Niederschlagswasser berechnet nicht der Vermieter sondern die Gemeinde. Der Vermieter gibt diese Kosten nur weiter.

    Ich habe das dumpfe Gefühl, dass du noch ne Menge lernen musst zum Thema Mietwohnung.

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    ja danke, leicht gesagt, wir leisten ja monatliche Vorauszahlungen, so dass der Vermieter das Geld ja schon längst hat!

    Und diese Ansicht ist nicht ganz richtig. Ihr leistet eine monatliche Vorauszahlung auf die zu erwartenden Betriebskosten. Einmal im Jahr müssen diese Vorauszahlungen abgerechnet werden. Da könnte dann ein Guthaben oder auch eine Nachzahlung entstanden sein. Müsst ihr was nachzahlen, dann habt ihr die Möglichkeit, die zuviel bezahlten Stromkosten gegenzurechnen. Habt ihr ein Guhaben, würde ich es mit der nächsten Miete verrechnen.

    Das solltet ihr aber dem Vermieter schriftlich und nicht am Telefon mitteilen. Von den Rechnungen solltet ihr besser Fotos machen, anstatt sie abzuschreiben.

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