ZitatDeshalb noch mal:
Das habe ich bereits beantwortet.
ZitatDeshalb noch mal:
Das habe ich bereits beantwortet.
ZitatKann ich den Internetvertrag auch fristlos kündigen?
Den Vertrag wirst du wohl nicht fristlos kündigen können, da dürfte dein Provider ein Wörtchen mitreden. Du kannst ihm aber den Zugang sperren, wenn er die anteiligen Kosten nicht bezahlt.
Zum Thema fristlose Kündigung solltest du dich hier informieren: Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Vermieter
Mit der Forderung nach der Stellung einer Ersatzwohnung und eines Surfsticks hat sich dein Mitbewohner als Märchenerzähler lächerlich gemacht.
ZitatJetzt zahlt einer meiner Mitebewohner keine Miete mehr (schon den 2. Monat)
Damit ist die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung erfüllt. Du solltest Nägel mit Köpfen machen und dem Schuldner die Rote Karte geben (schriftlich das Mietverhältnis per sofort kündigen).
ZitatBeim Einzug hatten wir auch farbige Wände,
Und das ist in einem Protokoll beim Einzug vermerkt worden?
Zitatvon Euch farbig gestrichene Wände sind nicht akzeptabel.
Das gilt natürlich auch für die nur halb gestrichene Küche.
Üblicherweise sind solche "Kehrwochen" so geregelt: Der Mieter putzt die Fläche vor seiner Eingangs/Wohnungstür und die Treppe bis zur tieferen Etage im Wechsel mit dem anderen Mieter auf seiner Etage. Alle 6 Wochen kämen dann noch die Flächen rund ums Haus zum Fegen dazu, evtl. auch Bürgersteig und Straße, falls nicht von der Gemeinde gefegt wird.
ZitatEs geht natürlich um die Nebenkostenabrechnung 2012 insbesondere um die TECHEM Abrechnung.
Und jetzt erwartest du, dass hier im Forum jemand die Kristallkugel startet und sich deine Abrechnung anschaut? Merkst du nicht, dass das nicht funzt, ohne Abrechnung?
ZitatKann das so korrekt sein?
Ja, nein, vielleicht, vielleicht auch nicht. Such dir das Passende aus. Solltest du aber wirklich an einer Antwort interessiert sein, dann solltest du die beiden Abrechnungen einscannen und hier einstellen. Alles andere ist reine Kaffeesatzleserei!
ZitatWerde Belege anfordern.
Und die wird der Vermieter mit Sicherheit nicht haben, bzw. aus dem Gedächtnis nachreichen. Lass dir mal zeigen, was der Vermieter an der Heizung gereinigt hat, was 300,- € kostet. Da müsste er schon die lackierten Flächen mit Hartwachs und die Messingverschraubungen auf Hochglanz poliert haben.
Aber glaube mir, nichts von beiden wird passiert sein, dein Vermieter wollte nur Schoppengeld machen. Und Brunata prüft nicht auf Plausibilität.
ZitatAufarbeitest Du alte Kamellen?
So sieht es aus!
ZitatWelche Kündigung greift dann?
Natürlich eure. Aber was war denn der Kündigungsgrund, Eigenbedarf?
Schon mal über die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages nachgedacht? Das könnte doch im Interesse des Vermieters liegen.
ZitatWurden Änderungen an der Mietsache durchgeführt,
Wenn sich deine Freundin z.B. farblich an einer oder an mehreren Wänden ausgelassen hat, muss natürlich der vorherige Zustand wieder hergestellt werden. Aber das sollte doch eigentlich keine Frage sein und hat mit Antipathie doch nichts zu tun.
ZitatAbrechnungszeitraum war 01. Februar bis 31. Dezember.
Das dürfte wohl nicht stimmen, denn das sind nur 11 Monate. Ich denke, dass der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. lief.
Zitatsich sowas denn noch mit Mieterschutz vereinbaren?
Falsch gedacht, das hat mit Mietrecht und dem Schutz von Mietern nichts zu tun. Das ist Zivilrecht, darum nennt sich solch eine Wohngemeinschaft ja auch GbR.
Zitatalles nur nette Leute hier wie ich sehe,
Noch einmal gaaanz langsam, weil du wohl etwas mehr Zeit brauchst, um zu verstehen. Wer kennt den Zustand deines Badezimmers, du oder ich? Wenn dir nicht gefällt, dass du mehr bezahlen sollst, dann lass es und such dir eine neue Wohnung.
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