Zitatoder kann ich auf eine deutsche Fachfirma bestehen?
Natürlich, wenn du die Arbeitskosten übernimmst!
Zitatoder kann ich auf eine deutsche Fachfirma bestehen?
Natürlich, wenn du die Arbeitskosten übernimmst!
Da ich keine Lust darauf hatte, den ganzen Roman zu lesen:
ZitatDürfen die das?
Ja!
ZitatWas habt Ihr für Tipps?
Keine. Oder doch, schreibe die Geschichte in 2 - 3 Sätzen.
ZitatIst das was da in meinem Mietvertrag steht überhaupt rechtskräftig?
Ja!
Hier hilft nur ein Gespräch mit dem Vermieter, um aus dem Dilemma raus zu kommen.
ZitatNach Abbau des Schirms haben alle Beteiligten gesehen, dass an dieser Stelle der Sandstein weißlich verfärbt ist.
Das hat aber nichts mit der Sonne zu tun, denn unter dem Ständer war ja keine. Hier hat der Beton des Ständers abgefärbt.
ZitatMit wie viel Mieterhöhung muß ich jetzt rechnen?
Keine Ahnung, denn das hängt nur davon ab, wie teuer die Maßnahme für deine Wohnung wird. 11% dieser Kosten kann der Vermieter auf die Jahresmiete aufschlagen.
Die Hausverwaltung dürfte im Recht sein, denn ein fremder Name hat auf dem Briefkasten wirklich nichts verloren. Will man aber eigene Post an dieser Adresse in Empfang nehmen, dann gibt es doch eine elegantere Lösung:
Michaela Sperling
z.Hd. Werner Wichtig
Hunsrückstr. 7
48349 Ebersdorf
oder
Werner Wichtig
c.o. Michaela Sperling
Hunsrückstr. 7
48349 Ebersdorf
Damit vermeidet man, dass der Name des Nichtbewohners auf dem Briefkasten auftaucht.
Ich denke, dass eine Fachanwältin besser erklären kann, wie eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag zu verstehen ist.
Bitteschön: Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net
Mietverträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, es genügt auch eine mündliche Vereinbarung über Mietpreis, Einzugstermin u.ä.. Hier wurde wohl mehr als ein mündlicher Vertrag abgeschlossen, daher kommt man da nur raus, wenn der Vertrag schriftlich gekündigt wird.
ZitatDiese finden häufig auch Samstag´s statt.
Ja und? Der Samstag ist ein Werktag, oder haben da alle Arbeitnehmer frei?
Zitat( Telefon/ Internet)
Vor einigen Jahren wurde das Verlängerungskabel erfunden. Schon mal damit versucht?
ich wohne zufällig da, kann aber nichts erkennen.
Zitateine elektrische Fußbodenheizung
Öööh, diese Heizung unterliegt mit Sicherheit nicht der Heizkostenverordnung, denn die betrifft nur Wärme und Warmwasser bei einer zentralen Anlage.
Hier müsste aber der Verbrauch über einen separaten Zähler für jede Wohnung abgerechnet werden, denke ich. Aber vielleicht weiß der Mieterverein ja mehr darüber.
Diese Quotenklausel hat der BGH größtenteils für ungültig erklärt:
ZitatDesweiteren sind die Kosten der Heizung zwingend nach der Betriebskostenverordnung abzurechnen.
Soll sicherlich Heizkostenverordnung heißen.
Wobei diese Verordnung bei Studentenwohnheimen u.ä. laut § 11 nicht anzuwenden ist.
Wenn der Eingang sehr klein ist, dann haust dahinter Edgar mit den Scherenhänden, niemand anderes.
ZitatAlso stand noch der August aus (bzw. bis zum 15.08., da ich da schon ausgezogen bin).
Falsch! Dein Auszugstermin interessiert nicht, entscheidend ist das Ende des Mietvertrages.
ZitatAlso, ich haben die Augustmiete damals VOLL bezahlt
Das musstest du auch
ZitatIch müsse auf die nächste Abrechnung warten (jetzt Ende Juli 2013), da man ja nicht wissen kann, ob Rückstände bestehen.
Das ist korrekt. Da aber mittlerweile der Abrechnungszeitraum (01.08. bis 31.07. richtig?) länger als ein Jahr zurück liegt, kann und darf der Vermieter die Kaution nicht mehr zurück halten.
Mache ihm das klar und wenn er nicht kapiert schicke ihm einen Mahnbescheid.
ZitatHab noch Beweise für ihren "Hausfriedensbruch"
Und wie sieht dieser "Beweis" aus. Selbst wenn das ein tatsächlicher Beweis wäre, was versprichst du dir davon? Laut MV darftst du den Garten lediglich mitbenutzen. Daran wird auch keine Anzeige ändern. Du könntest wohl fristlos kündigen, willst du das?
Bitte hier weiterlesen Google
ZitatEine Betriebskostenpauschale,
Diese Klausel aus dem Mietvertrag solltest du bitte Wort für Wort abtippen und einstellen. Oder mach nen Scan.
ZitatAber klar zu unterscheiden was unter einer Maisonette zu verstehen ist und was nicht, das scheint dir ja auch nicht gerade leicht von der Hand zu gehen...
Und woher kommt deine Erkenntnis? Du bist ja noch nicht einmal in der Lage, eine Galerie von einer Maisonette zu unterscheiden. Denn warum faselst du jetzt von einer Galerie?
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