Warum rechtfertigst du dich hier? Rede mit deinem Anwalt, der wird wissen, ob du deinen Vertrag in Bezug auf die Öffnungszeiten einhalten musst oder nicht.
Beiträge von Mainschwimmer
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übernimmt er nach Anweisung des Vermieters abwechselnd die vorstehend genannten Arbeiten..."
Dein Vermieter hält sich doch nur an den Mietvertrag.
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Doch, da ich durch frieren krank werde!
Das ist Quatsch! Wenn es dir kalt ist, ist z.B. ein wärmerer Pullover anstatt deines T-Shirts angebracht. Und bitte spreche mal mit deinem Hausarzt darüber, bevor sich solch ein Unsinn in deinem Kopf festsetzt.
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Kann ich anhand der Gründe außerordentlich Kündigen?
Nö!
ZitatWenn nicht, kann ich die Miete Kürzen?
Darüber gibt Google Auskunft: https://www.google.de/#q=mietminderungstabellen&safe=off
ZitatWenn ja in welcher Höhe?
Antwort siehe Google.
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und ziehen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch in Betracht.
Das solltest du aber erst machen, wenn du eine andere Wohnung hast. Diese Anzeige wäre mit einer Kriegserklärung gleichzusetzen und scheinbar legst du es darauf an.
Ansonsten kann ich dem Beitrag von Kolinum nur beipflichten.
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Diese Klauseln sind m.M. nach okay, weil nicht starr, sondern es immer darauf ankommt, ob Renovierungsbedarf vorliegt. Und das kann nur vor Ort festgestellt und entschieden werden.
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damit seine Versprechungen in die Tat umgesetzt werden.
Versprechungen sind so leicht auszusprechen, solche Dinge lässt man sich schriftlich geben.
ZitatIch habe bisher noch keinerlei Fristen oder ähnliches geäußert.
Das solltest du aber schnell nachholen und Fristen setzen. Dabei gibst du ein Datum vor, 4 Wochen sollten für diese Arbeiten genügen.
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Das trifft dann auch nicht zu?
Geh zum Mieterverein! Da du nur tröpfchenweise raus lässt, was bei dir in Bezug auf Heizung abgeht, ist ein Forum überfordert.
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Kann man da selber nichts tun?
Keine Ahnung, ob du so firm bist um gegen deinen Vermieter vor Gericht zu ziehen. Denn darauf wird es hinaus laufen.
ZitatIst es sinnvoll dem Mietverein in dieser Situation beizutreten?
Wäre die preiswertere Lösung, ob die sich aber für ein neues Mitglied richtig einsetzen, würde mich wundern.
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Und das tut Dein Vermieter.
Nein, das tut er nicht, denn er rechnet die Heizkosten zu 100% nach Wohnfläche ab. So ist es auch in dem Anschreiben der KALORIMETA an die neuen Mieter geschrieben: Die Heizkosten werden zu 100%gesamtkosten nach m² Wohnfläche auf die Nutzeinheiten umgelegt.
Und wo bitteschön sind bei dieser Heizkostenabrechnung die verbrauchten Wärmeeinheiten nachzulesen?
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ob diese auch an die Länge des bestehenden Mietverhältnisses geknüpft ist.
Bis 5 Jahre 3 Monate, ab 5 bis 8 Jahre 6 Monate, über 8 Jahre 9 Monate. -
Bei solch einem Verstoß gegen die Heizkostenverordnung, die eine individuelle Erfassung und Abrechnung vorschreibt, gibt es nur den Weg zu einem Anwalt für Mietrecht.
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Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen
Oh Herr, lass Hirn regnen. Der vertragsgemäße Zustand der Wohnung war der bei Einzug. Wenn ihr eine Bruchbude bezieht ist das euer Problem und nicht das des Vermieters.
Zitatwie blöd kann man sich eigentlich noch stellen???
Die Blöde bist du alleine, aber trotzdem viel Glück und gute Nerven beim Anwalt.
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Wie sieht denn die Heizkostenabrechnung aus? Denn das hier ist alles aber keine Abrechnung der Heizkosten.
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Nach dem § müsste das instandsetzen des Bades ja also doch Pflicht des Vermieters sein,
Quatsch! Da nach deiner Schilderung die meisten Mängel mehr oder weniger optische Mängel sind, muss der Vermieter für seine Mieter nicht putzen oder eine Putzkolonne bezahlen.
ZitatWieso sind wir selber Schuld?
Weil du selbst schreibst, dass die Lampe defekt war und du bei besserer Beleuchtung den Dreck gesehen hättest. Darum demnächst die coole Sonnenbrille absetzen, oder um bessere Beleuchtung bitten.
ZitatAlso schriftlich haben wir im Protokoll nichts darüber dass die das Bad richten werden.
Pech für euch. Warum soll dann der Vermieter auf seine Kosten den Dreck wegmachen?
ZitatUnd bei der Übergabe hatten wir keine andere Wahl, wir mussten ja auch raus aus der alten Wohnung.
Aha, das ist also der Knackpunkt. Weil ihr dringend eine Wohnung brauchtet, habt ihr das erstbeste Dreckloch angemietet.ZitatWir sehen es nicht ein, jetzt ein Bad in dem Zustand nutzen und bezahlen zu sollen.
Dann sucht euch eine andere Wohnung, aber dieses Mal ohne Sonnenbrille. -
Eine Bitte an Motzi
Wenn du hier schon Texte veröffentlichst, dann solltest du sie auch vorher etwas genauer lesen. Bei diesen Urteilen ging es um Versicherungs- und Verkehrsrecht. Auch wenn in Wohnungen ab und an "Verkehr" stattfindet, haben deine genannten Urteile nichts mit Mietrecht zu tun. Bleibe also bei deinen höchstrichterlichen Urteil im Mietrecht und grase nicht auf fremdem Terrain.
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Dumm geantwortet hat ja wohl Berny,
Berny hat dir nur die richtige Antwort auf deine ach so intelligente Frage gegeben.
ZitatSehe ich aber schon in anderen threads dass diese Person nur beleidigen kann.
Scheinbar bist du mit den von ihm gegebenen Antworten mental überfordert.ZitatVielleicht sogar jemand der sachlich Antworten kann, danke. Jemanden wie Berny brauche ich nicht unbedingt als Ratgeber.
Mir ist auf jeden Fall die Lust zum Antworten vergangen. -
Und ich sehe nur einen Wortbrei und habe keine Lust, dahinter zu kommen, wo eigentlich ein Absatz hingehört.
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Unter der Unterschrift unten steht dann noch fettgedruckt "Die Wohnung wird unrenoviert übergeben".
Wenn du das so unterschrieben hast, dann frage ich mich, was daran so schwer zu verstehen ist. Du hast die Unterschrift unter den Vertrag zu einer Bruchbude gegeben. Jetzt kriegst du die Wohnung, die im Vertrag genannt ist. -
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Ist das eigentlich Rechtens?
Darauf erwartest du doch nicht in echt eine Antwort, oder doch? Frag mal deinen Hund, falls du einen hast.
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