Es gibt Mieter, die wohnen seit 20 Jahren und länger in ihrer Wohnung und haben immer noch den ersten Mietvertrag. In dieser Zeit gab es einige wichtige Änderungen beim Mietrecht, aber der Vertrag ist immer noch gültig.
Suche mal in diesem Lexikon nach Argumenten für/gegen deine Vermieterin: Mietrechtslexikon - das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht
Ich bin ehrlich gesagt zu faul, um dich zu füttern.
Und wichtig: Bei 5 Jahren Mietzeit hast du eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, wenn die VM dich kündigen will. Das ginge dann verloren.