Beiträge von Mainschwimmer
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1. Deine Beispiele betreffen Haus- und Wohnungseigentümer, aber keine Mieter.
2. Das Ziehen einer Innenwand ist wohl etwas umfangreicher als das Kleben z.B. einer Textiltapete. Für letztere brauchst du keine Genehmigung.
3. Nach erfolgloser Abmahnung fristgerechte Kündigung.
4. Warum fragst du den Vermieter nicht um Erlaubnis?
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Und zum zweiten, will meine ehemalige Vermieterin nicht auf meine Forderung eingehen, weil ich an dem Haus mitgebaut
So, jetzt wissen wirs. Hier geht es nicht ums Mietrecht, sondern darum der ehemaligen Vermieterin (Freundin, Lebensgefährtin, o.ä.) eins auszuwischen. Solche Dinge kläre bitte vor Gericht, oder in der Turnhalle, da rollen die Augen besser.
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dass ich zur Nachzahlung die Kommt zusätzlich 100 Euro Anfahrt bezahlen muss.
Dann warte doch ab, bis die Abrechnung bei dir eintrifft. Warum sich jetzt schon über ungelegte Eier ärgern?
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der anwalt meinte, das wäre ein vorschuss für die prozesskostenhilfe...
und da hat der Rechtsverdreher gelogen. Wenn einer Person PKH zusteht, dann bezahlt man für den Beratungsschein, den das Amtsgericht ausstellt, 10,- € beim Anwalt für das Erstgespräch. Kommt es dann zum Verfahren, ist es Sache des Anwaltes die Prozesskostenhilfe zu beantragen, bevor die Sache losgeht und Geld kostet.
Lies dir das mal durch: Prozesskostenhilfe - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
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.man fragt nett um hilfe und man wir hier beschimpft und als unfähig und blöde hingestellt...
ne, ne, das stimmt so nicht. Du kommst an und erzählst was vom Pferd und lässt dir nichts sagen. Z.B. die Sache mit dem Kinderarzt. Der kann entscheiden welche Krankheit dein Kind hat, hat aber bei Mietproblemen wegen Schimmel in der Wohnung keinerlei Befugnis. Die hat nur der Amtsarzt. Als ich dir das erklärte, hast du mich für blöd erklärt.Und so geht es auch mit den anderen Dingen. Wenn du nicht verstehen willst/kannst, dass man als Partei vor Gericht lügen darf, dass sich die Balken biegen, dann fehlt dir Lebenserfahrung. Nur ein Zeuge ist zur Wahrheit verpflichtet.
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Wenn Sie voriges Jahr versehentlich mehr bezahlt haben bedeutet das nicht,
Der Fragesteller hat keine Mieterhöhung bekommen, sondern will sich vor der Zahlung der Betriebskosten für den TG-Stellplatz drücken.
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Im Mietvertrag ist aber keine separate Abrechnung vereinbart,
Was ist denn zum Thema Stellplatz überhaupt im Vertrag vereinbart. Am besten diese Seite scannen und hochladen.
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leben in einem Zweifamilienhaus im Erdgeschoss (ca. 100qm)
Und wohnt noch jemand über euch?
ZitatIst es gesetzlich überhaupt erlaubt, was er da macht?
Nö, das ist es nicht. Da mindestens 2 Wohnungen im Haus vermietet sind (ob über euch noch jemand wohnt, geht aus dem Beitrag nicht hervor) muss nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Das heißt, dass der Verbrauch an Wärme (und Warmwasser) individuell erfasst und abgerechnet werden muss.
Hier die Heizkostenverordung (quasi ein Gesetz): Heizkostenverordnung
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muss ich die erste nicht mehr zahlen?!
RischtischZitatich muss die ventuele hohe Nachzahlung begleichen,
s.o.Und noch was. Wenn ich Hausmeister lese, dann vermute ich, dass ihr eine Rundumversorgung habt. Und so etwas kostet Geld, Geld der Mieter.
Zitatobwohl er schon lange hätt reagieren können, mit einer anpassung der Nebenkosten richtig?
Nein! Eine Anpassung muss er erst nach der ersten Abrechnung vornehmen. Ein informieter Mieter kann aber um eine Erhöhung der Vorauszahlung bitten, wenn er das Gefühl hat, dass er eine hohe Nachforderung zu erwarten hat. -
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Und, bin ich verpflichtet die Nachzahlung von dem ersten Jahr auch noch zu zahlen,
Ja! Aber nur, wenn die Abrechnung rechtzeitig im Briefkasten liegt. Rechtzeitig heißt in diesem Fall 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Und den kennt hier niemand. Ich würde die Nachbarn fragen, von was bis wann der Zeitraum gilt. Meist ist es das Kalenderjahr, muss es aber nicht sein.
Zitatoder ist die verjährt
Ist das Ende des Abrechnungszeitraums länger als 12 Monate her, dann ist diese Rechnung verfristet und eine Nachzahlung muss nicht mehr geleistet werden.
ZitatIch kann nicht wissen ob 100€ Nebenkosten reichen,
Aber ich weiß, dass dieser Betrag für Heizung und andere (kalte) Nebenkosten zu gering sein dürfte
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Klartext: Die Wohnung war um die Hälfte kleiner,
Da du davon von Anfang an wusstest ist der Drops gelutscht, die Messe gelesen. Und im Nachhinein macht die Sache noch unmöglicher.
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"Ersatz Laminat lt. Angebot Firma ***" mit ca. 360 €.
1. Dubiose Angebote einer Firma zu Schäden an der Mietsache muss kein Mieter bezahlen. Hier ist kein Pkw im Spiel, denn man nach einem Gutachten abrechnen könnte.
2. Wie Berny schrieb, zuerst muss der Mieter die Möglichkeit haben, den Schaden ganz zu beseitigen, wenn die Reparatur des Laminats nicht ausreicht.
3. Wenn überhaupt, dann nur gegen eine ordentliche Rechnung und nicht gegen Vorlage eines Gefälligkeitskostenvoranschlags.
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Also einen Attest vom Kinderarzt,
Verstehst du nicht, Amts- nicht Kinderarzt.
Zitatwenn der Kläger Sachen unterschlagen hat
Gib dir selbst die Schuld, nicht den Anderen. Es wäre deine Pflicht gewesen, im Vorfeld, als die Schriftsätze eintrafen, über den Sachverhalt aufzuklären.
Abschließend meine Meinung: Und wieder einmal hat jemand unser Rechtssystem nicht verstanden und versucht den Schwarzen Peter dahin zu schieben, wo er garantiert nicht hingehört. Nimm ihn, denn du hast ihn verdient.
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ich also mit hilfe des mieterschutzbundes sofort fristlos gekündigt.
Dieser sogenannte Schutzbund ist wirklich sein Geld nicht wert. Da müsste man aber wissen, dass eine fristlose Kündigung nur möglich ist, wenn das Gesundheitsamt (Amtsarzt) ein entsprechendes Attest ausstellt.
Zitatdas es einen mieter nummer 2 gab, wurde dem richter gar nicht mitgeteilt...
Und warum hast du im Vorfeld nicht das Gericht darüber aufgeklärt? Später damit zu kommen, hat kein Richter gerne. Der will am ersten Termin nur ganz schnell zu einem Vergleich kommen, damit er kein Urteil sprechen muss.
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müssen wir uns an die normale Kündigungsfrist von 3Monaten halten?
Ja, aber was spricht dagegen, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, von dem beide Seiten profitieren?
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Und du bist der Meinung, dass ein Urteil des Amtsgerichtes mehr Gewicht hat als eins vom Oberlandesgericht? Ich halte mich dann doch besser ans OLG. Und der Unterschied beträgt läppische 14 Monate.
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