ZitatMeine Frage an Euch: Würde hier ein Sonderkündigungsrecht ziehen
Bevor man in eine Wohnung mit der teuersten Beheizungsart einzieht, erkundigt man sich z.B. im Internet, beim Mieterverein oder den Verbraucherzentralen, wie teuer dieses Abenteuer wird. Da hilft nur die fristgerechte Kündigung, die dann zum 31.03.2014 wirksam wird.