ZitatIch jedenfalls sehe mich da leider ausserstande.!
Ich auch und kann nur darauf verweisen, dass der Vermieter verpflichtet ist, dir die Rechnungen und Belege für die Betriebskostenabrechnung vorzulegen, damit du sie kopieren oder fotografieren kannst. Und dann kannst du dich zuhause in Ruhe damit beschäftigen.