Zitat(zb. gibt es für die Hausmeisterkosten keinen einzigen Beleg)
Den Beleg kannst du dir vom Vermieter zeigen lassen, von vornherein muss der nicht bei der Abrechnung angefügt sein.
Zitat(zb. gibt es für die Hausmeisterkosten keinen einzigen Beleg)
Den Beleg kannst du dir vom Vermieter zeigen lassen, von vornherein muss der nicht bei der Abrechnung angefügt sein.
ZitatIst das nicht viel zu viel??
Kann sein, kann nicht sein, vielleicht. Wenn der Hausmeister diese Arbeiten erledigt hat, dann wird es darüber auch einen Stundenbeleg o.ä. geben. Und den lässt man sich zeigen, bevor man hier mit Vermutungen und Unterstellungen aufschlägt.
Wenn ich aber lese, welche Arbeiten euch Mietern abgenommen werden, dann sind 58,- Euro im Monat dafür angemessen. Nur eine Frage noch, ist die VorOrt-Lieferung von Toilettenpapier in dem Preis enthalten?
ZitatWarum zählt dieses nicht als Vollmacht?
Weil du immer noch nicht verstehen willst oder kannst. Unter eine Kündigung gehört die Unterschrift der zweiten Person....und die fehlt in deinem Fall. Oder hat dir die Ex eine entsprechende Vollmacht erteilt? Nein! Also hör bitte auf, auf diesem Punkt rumzureiten.
Nachtrag:
Bei dieser Mietsituation, Vermieter und nur ein Mieter im Haus, kann das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer um 3 Monate verlängerten Frist gekündigt werden. Das sollte man als Mieter unbedingt wissen. Sollte der Mietvertrag aber ein Zeitmietvertrag sein, oder aber ein Kündigungsausschluss bestehen, dann hat das natürlich Vorrang.
ZitatDie Bilder müssen auf jeden Fall entfernt werden, schon allein dadurch macht sie sich strafbar.
Da gibt es von mir nur einen Kommentar: Lächerlich, wohl zu oft die falschen Sender gesehen, oder die falschen Zeitungen gelesen?
Zitatohne dass wir als Mieter darüber informiert wurden.
Noch lächerlicher.
Zitatwelche Rechte wir als Mieter haben.
Das Recht, den Vermieter mit seinem Haus machen zu lassen, was ihm gefällt.
ZitatDarf unsere Vermieterin auf diese Weise vorgehen?
Ja!
ZitatWarum ist dies nicht so?
Weil zu einer Kündigung immer die Unterschriften aller Personen, die auf Mieterseite genannt sind, nötig sind. Das ist im BGB geregelt.
ZitatDarf er das?
Ja!
ZitatBleibt mir nur die Möglichkeit, meine Exfreundin auf Zustimmung zu verklagen,
Ja!
Zitatwodurch es dann ewig dauert, bis sie ausziehen muss?
Vielleicht, vielleicht auch nicht.
ZitatIch weiß grad nicht weiter.....
Aber ich! Lass den Anschluss vom Vermieter machen und bezahle die 75,- Euro. Damit bist du aus dem Schneider, wenn der Anschluss nicht richtig abgedichtet ist.
Zitat1.: Wer muss nun den Strom für den Elektrorasenmäher
Irgendwo im Haus wird es eine Steckdose geben, über die der Hausstrom läuft.
Zitatdas benzin für den Benzinrasenmäher bezahlen?
Dieses Benzin rechnet der Vermieter über die Betriebskosten aller Mieter ab.
ZitatIch geh im kommenden Quartal nochmals zum Pulmologen, in der Hoffnung, dass mir geholfen werden kann bzw ich auch ein Gutachten bekomme.
Das Gutachten eines Facharztes ist bei solchen Streitigkeiten nicht viel wert. Nur das Attest des Gesundheitsamtes (Amtsarzt) hätte vor Gericht Beweiskraft. Ist ja auch irgendwie logisch, wenn ich bedenke, welche Bescheinigungen u.ä. mein Hausarzt ausstellen würde, wenn ich ihn darum bitte.
Zitatch habe damals einen Vertrag unterschrieben, indem ich ein Jahr lang auf die Kündigung verzichte.
Und daran wirst du dich halten müssen.
Zitatdie Vermietung beharrt auf den 30.09.2014.
Damit hat sie Recht, Kündigungen wirken immer zum Ende des Monats.
ZitatEine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht.
Die würde dir auch nichts nützen.
ZitatFalls eine Mietminderung in Frage käme, wieviel dürften wir prozentmäßig von der Kaltmiete abziehen?
Bitte im Internet nach Mietminderungstabellen suchen und danach kürzen. Ein Forum gibt keine Angaben zu Prozenten.
ZitatBin ich als Rentner und Nichtsteuerzahler jetzt der Gelackmeierte?
Quatsch! Da du keine Steuern zahlst, kannst du auch keine Beträge "absetzen".
Zitatauf nimmer wiedersehen
Hoffentlich können wir uns darauf verlassen. Merkst du eigenlich nicht, welch dummes Zeug du redest? Du erwartest von einem Forum, dass sich mit deutschem Mietrecht beschäftigt, Antworten zu österreichschem Recht. Geht es nicht in deinen Kopf, dass Österreich nicht mehr an Deutschland angeschlossen ist?
ZitatHallo,
ich (aus Österreich) hatte in meinem Mietvertrag immer
Bitte wende dich an einen Mieterverein in Österreich und nicht an ein Forum in Deutschland. Auch wenn wir eine ähnliche Sprache sprechen sind im Mietrecht doch erhebliche Unterschiede.
ZitatGleichzeitig wurden die Nebenkosten von 87.00 Euro auf 187.- Euro angehoben
Das ginge theoretisch nur, wenn die letzte Abrechnung eine Nachzahlung von rund 1.000,- Euro ergeben hätte. Wenn dem nicht so ist, kann der Vermieter die monatliche Vorauszahlung nicht nach Gutsherrenart um diesen Betrag erhöhen.
Zitat1) Muss ich die Lüftungsregeln die mir der Vermieter vorlegt einhalten? Darf ich die Fenster in der Wohnung nicht kippen?
Du solltest im eigenen Interesse zur Vermeidung von Schimmel regelmäßig stoßlüften. Was das bedeutet, findest du mithilfe von Google. Solltest du anderer Meinung sein, dann bedenke, dass bei tatsächlich auftretendem Schimmel der Verursacher schnell ausgemacht ist
Zitat"Darf ich die Fenster in der Wohnung nicht kippen?"
Was willst du damit bezwecken? Dauerlüften bei gekippten Fenstern
Frage mal ganz vorsichtig beim entsprechenden Wohnungsamt der Gemeinde an, wie man das dort sieht. Vielleicht muss dann irgendjemand eine Fehlbelegabgabe zahlen. Eine Kündigung der Wohnung dürfte ausgeschlossen sein, denn du hast dir die Wohnung ja nicht "erschwindelt".
Aber mit Mietrecht hat das überhaupt nichts zu tun.
ZitatAls juristischer Laie weiß der Mieter nicht, dass er die Möglichkeit eingeräumt bekommen muss,
Einspruch! Als dieser Schaden festgestellt wurde, hat man sicherlich auch darüber gesprochen, wer und wann der beseitigt werden sollte. Denn diese Aussage des Mieters:
Beim Übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass sich im Küchentisch ein "kleines Loch" ** (ca. 0,3-0,5 cm, Anmerk. des Autors) befindet. Übergabeprotokoll wurde bei der Übergabe vom Mieter unterzeichnet
besagt ja, dass nicht über den FC Bayern gesprochen wurde, sondern der Tisch das Thema war.
Zitatdass 2 Wasserzähler in ihren Wohnungen haben, die aber nie abgelesen wurden und diese Mieter den Gesamtverbrauch zahlen.
Muss auch nicht, denn erst wenn alle Wohnungen mit Zählern ausgestattet sind, muss über sie abgerechnet werden. Und je nach Bundesland sind die Vorschriften sehr unterschiedlich: http://www.metherm.de/user/links_files/landesbauordnung.pdf
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