ZitatAlso bitte ich auch um eine dementsprechende Antwort!
Und dieser "Bitte" müssen die User unbedingt nachkommen, weil du den Sinn eines Forums nicht erkannt hast?
ZitatAlso bitte ich auch um eine dementsprechende Antwort!
Und dieser "Bitte" müssen die User unbedingt nachkommen, weil du den Sinn eines Forums nicht erkannt hast?
Hinter diesem Link findest du die Antworten auf deine Fragen: Wann Mieter beim Auszug renovieren m
zu 1. Wenn im Mietvertrag nicht explicit der Telefon(Internetanschluss vereinbart ist, ist das einzig Sache des Mieters. Es gibt kein Gesetz, dass dem Vermieter vorschreibt, für diese Dinge zu sorgen: Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss
zu 2. s.o.
ZitatDie Mietminderungs-Keule auspacken,
Mit welcher Begründung? Siehe meine Antworten.
ZitatWas bist du denn??
Auf keinen Fall Bevollmächtigter von BILD und RTL2. Wenn du die einspannen willst, musst du dich schon selbst bemühen.
ZitatIch habe keinerlei Hilfe erhalten.
Muss wohl an dir und deinem Roman liegen.
ZitatEs gäbe noch mehr zu erzählen, aber dann wäre es dreimal so viel zu schreiben.
Das solltest du aber tunlichst nicht hier machen. Such dir etwas anderes, z.B. BILD und/oder RTL2 und VOX sind scharf auf solche Berichte.
Ansonsten sehe ich keine mietrechtlichen "Sünden" deines Vermieters. Suche dir eine andere Wohnung, am besten bei einer Wohnungsgesellschaft. Da wirst du diese Probleme nicht bekommen, dafür aber andere.
Zitatwelche meine Meinung bestätigt: Ist also VM-Angelegenheit.
Das ist aber ganz und garnicht sicher. Ihr überseht voll und ganz, dass es hier um eine Leihe geht, denn eine Mitvermietung der Küche wurde per Individualvereinbarung ausgeschlossen: Dieser Satz: "für die vorhandene Einbauküche mit allen Geräten und Möbelteilen wird kein Mietzins erhoben. Defekte behebt der Mieter auf eigene Kosten" spricht gegen eine Vermietung.
In einem ähnlichen Fall kam ein Anwalt zu dem gleichen Ergebnis: [url=http://www.frag-einen-anwalt.de/Kueche-im-Miet…g---f42079.html]Küche im Mietvertrag kostenlos überlassen, verglangt "Neuwertig Zustand" bei Auszug[/url]
ZitatIn deinem Fall ist die Küche vorhanden und mitvermietet,
Falsch! Die Küche ist nicht mitvermietet, sondern geliehen. Aber egal, für die offenen Anschlüsse ist der Mieter verantwortlich, also auch für Undichtigkeiten an diesen Leitungen.
ZitatFür defekte Zuleitungen sind Sie nicht verantwortlich.
Hier irrt Kolinum, denn das gilt nur für in der Wand verlegte Leitungen, nicht für Flexanschlüsse, die zwischen Eckventil und Wasserhahn liegen.
ZitatDieser fehlende Satz, meint der Mieterverein, wäre der dicke Fehler vom Vermieter gewesen.
Wegen solcher Meinungen ohne Substanz ist für mich der Mieterverein nicht mehr als ein Karnevalsverein.
ZitatDer Vermieter muss mir alle Unterlagen vorlegen, in einer bestimmten Frist.
Quatsch! Der Vermieter muss dir Einblick in die Unterlagen gewähren, mehr nicht. Das kann in seiner Wohnung oder seinem Büro sein. Ich lese aber nicht, dass du dich um einen Termin dazu bemüht hast.
ZitatMal ehrlich, ist doch die Dummheit vom Vermieter.
Nö, umgekehrt wird ein Schuh draus.
ZitatKann mir nicht vorstellen das ein Gericht das anders sieht.
Da hast du aber keine Vorstellung davon, was Gerichte sehen. Da ist nicht immer der Vermieter der böse Halsabschneider.
Zitateinen orangen und einen klatsch gelben Raum gibt aber auch da sind die Wände TOP.
Siehste, und schon wieder ein dicker Fehler von dir. Solche Wandfarben muss der Vermieter nicht dulden, denn das läuft bei der Rückgabe der Wohnung unter Sachbeschädigung.
ZitatDas darf der doch nicht wenn der Mieterschutz sagt das ich das nicht bezahlen muss, oder?
Ersetzt in deinem Land der Mieterschutz ein ordentliches Gericht? In Deutschland trifft das jedenfalls nicht zu. Wenn dein Exvermieter klug ist, wird er den Betrag von der Kaution einbehalten und du musst vor Gericht, wenn dir das nicht passt.
Und wie dort die Chancen für dich stehen hat Kolinum schon geschrieben.
Kannst du oder willst du nicht verstehen? Wer eine Wohnung mit Hausmeisterservice anmietet, muss diesen Service auch bezahlen, das ist klar. Ich benötige keinen Hausmeister und habe mir eine Wohnung gesucht und gefunden, wo ich Winterdienst, Treppenhausreinigung und das Rasenmähen mit den beiden anderen Mietparteien im Wechsel mache.
Und noch mal, bisher reden wir über ungelegte Eier. Lass dir die Unterlagen zeigen und stelle die Fragen an deine Vermieter, wenn es Unklarheiten gibt.
Zitatkann in meinen Augen nicht mehr als "normal" bezeichnet werden.
Und das entscheidest nicht du als Mieter, was in diesem Fall normal ist. Fakt ist, dass der Vermieter überhaupt keine Vorauszahlungen auf die Betriebskosten verlangen muss. Und eine zu geringe Vorauszahlung stellt laut BGH keine Pflichtverletzung dar: Deutlich zu niedrige Betriebskostenvorauszahlungen stellen keine Pflichtverletzung dar -
Und hier noch was zum Nachdenken: Wenn ein Hausmeister Arbeiten erledigt, die ich und unzählige andere Mieter selbst erledigen, dann darf man sich nicht wundern, wenn das Geld kostet.
1. Dieses Forum versucht so gut es geht in Fragen zum Mietrecht für Wohnraum Tipps und Ratschläge zu geben. Räumlichkeiten für eine Kinderbetreuung unterliegen aber nicht dem Wohnraummietrecht.
2. Wenn bis zum dritten Werktag nicht gekündigt wurde, ist vorerst auch keine gültige Kündigung für diesen ausgesprochen. Der frühstmögliche Termin wäre demnach der 31. Mai.
3. Ganz schnell zum Anwalt.
ZitatWas ist denn schlimm wenn er vollständig verklebt ist?
Weil der TEBO völlig entfernt werden muss, wenn ein neuer Belag (Laminat, TEBO) verlegt werden soll. Und Kleberreste vom alten Belag vom Estrich entfernen ist was für jemanden der Vater und Mutter erschlagen hat, also Strafe.
Und zu dem was Kolinum geschrieben hat, ein weiterer Grund. Laminat, das auf Teppichboden verlegt wird, wandert in Florrichtung und führt dazu dass Spalten entstehen.
Aber bitte, macht, was ihr wollt. Ich muss mir die Pfuscharbeit ja nicht ansehen und damit leben.
Zitatund sowohl Boden als auch Wände gestaltung dem zukünftigen Mieter übelassen sind.
Und wenn ihr einen neuen Boden verlegt, solltet ihr schriftlich vereinbaren, dass der bei Auszug irgendwann liegen bleiben kann, damit ihr den nicht entsorgen müsst.
Und noch ein Tipp. Schaut nach, ob der TEBO vollflächig oder nur mit Doppelklebeband verklebt wurde. Bei vollflächiger Verklebung solltet ihr die Finger von der Wohnung lassen.
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