ZitatIch fühl mich da echt im Recht
Dann fühl dich mal so lange, bis dir das Gericht etwas anderes erklärt.
ZitatIch fühl mich da echt im Recht
Dann fühl dich mal so lange, bis dir das Gericht etwas anderes erklärt.
Zitatnoch nicht fällig, so ist der Mieter verpflichtet, die
Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages
eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter
nach folgender Maßgabe zu bezahlen:
Dieser ganze Sermon, der nicht auf einen tatsächlichen Renovierungsbedarf abgestellt ist, kann ganz beruhigt übergangen werden. Spätestens vor Gericht kriegt der Vermieter seine Nachhilfe.
Ich würde die Wohnung besenrein verlassen und bei den Tapeten auf dieses Urteil des BGH verweisen: Urteil > VIII ZR 109/05 | BGH - BGH kippt so genannte "Tapetenklauseln" in Formularmietvertr
Dann hat der Vermieter den unrenovierten Urzustand der Wohnung, aber das Entfernen der Tapeten kann er nicht von dir verlangen. Auch das Streichen der Wände mit weißer Farbe kann er sich von der Backe streichen.
ZitatDiese beharrt allerdings auf die ortsübliche Vergleichsmiete und will die 15% mehr haben und schreibt dass sie diese auch gerichtlich einfordern kann.
Und diese Kosten darfst du dann auch noch übernehmen.
ZitatKann ich mich durch meine aufgeführten 3 Gegenbeispiele "sicher" fühlen?
Nein! Die Vergleichswohnungen benennt der Vermieter und wenn diese Mietpreise, die benannt sind auch gefordert werden, dann ist die Mieterhöhung nach Vergleichsmieten voll erfüllt.
ZitatTrotzdem denke ich dass die Wände so nicht normal sein können.
Wie kommst du zu dieser irrigen Annahme? Lose Platten werden nun mal auf der ganzen Fläche lose verlegt, dazu gehören auch die Ränder, bzw. Abschlüsse. Bitte löse dich von dem Gedanken, dass dein Balkon jetzt ganz anders ausgerüstet ist und keine Fliesen, die ja verklebt werden, mehr besitzt.
ZitatBleibt nur die Frage offen, ob die Ritzen am Rand nicht verschlossen oder zumindest abgedeckt werden müssen?
Nein, da muss nichts verschlossen/abgedeckt werden. Aber warum fragst du nicht einfach bei der Firma an, die die Arbeiten ausgeführt hat.
ZitatHaben die Handwerker mit Absicht schlampig gearbeitet?
Nein, natürlich nicht! Je nach Art der Platten, die verlegt wurden, kann man sie mit dem Untergrund "verkleben", oder aber sie werden schwimmend in einem Drainagebett verlegt. Ich denke, dass Letzteres bei dir so gemacht wurde.
Bevor du also eine Welle machst, solltest du dich schlau machen, was auf deinem Balkon gemacht wurde. Auf meinem Balkon liegen übrigens 40 x 40 cm große Steinplatten, die lose verlegt sind und bei nötigen Reparaturen einen leichten Zugang zum
Untergrund ermöglichen. Oder hast du schon mal gesehen, dass z.B. Wegeplatten fest verlegt, einzementiert werden? Nichts anderes ist auf deinem Balkon gemacht worden.
ZitatNach 3 Wochen dürften die Steinplatten doch fest sitzen
Nö, die werden auch in 3 Jahren nicht fest sitzen, weil sie schwimmend verlegt sind. Das Unternehmen, das diese Platten verlegt hat, wird wissen, warum es so und nicht anders gemacht wurde.
Zitatnun an 2 Terminen öffentliche Wohnungsbesichtigungen stattfinden zu lassen.
Ich befürchte, dass ihr das falsch verstanden habt. Wenn eine öffentliche Wohnungsbesichtigung über die Bühne gehen sollte, dann müssten Hinz und Kunz an dem Tag durch die Wohnung laufen dürfen, als ob ein Museum besichtigt wird. Das wird aber mit Sicherheit nicht so sein.
Der Vermieter, bzw. der beauftragte Makler, wird mit Wohnungsinteressenten die Wohnung besichtigen wollen und das ist sein gutes Recht. Lese diesen Beitrag aus dem Mietrechtslexikon und du solltest erkennen, was der Vermieter verlangen und was deine Eltern dulden müssen: Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter
ZitatDarf ich ich die Folie auch eigenmächtig,
Wenn du die gegebenen Antworten etwas genauer gelesen hättest, wäre die Frage nicht mehr nötig gewesen. Von mir bekommst du aber auf keinen Fall die Absolution erteilt.
Ich habe eher den Verdacht, dass Pampelpeter rein intellektuell mit den gegebenen Antworten nicht klar kommt. Nachhilfe in einfacher angewandter Intelligenz wird aber im Forum nicht angeboten.
Warum fängst du einen neuen Fred mit dem gleichen Problem an? https://forum.mietrecht.de/thread/6461-ta…eden/#post43585
Bitte nehme den Ratschlag von Berny an:
Zitatempfehle ich Dir, Dich an einen auf Mietrecht spezialisierten RA (weiterhin) zu wenden.
1. Wie genau wurde im Einzugsprotokoll derZustand der Wohnung beschrieben?
2.
Zitatund habe im alten Mietvertrag unterschrieben, dass ich die Wohnung weiß gestrichen überlassen muss.
Ist das tatsächlich als Individualvereinbarung unterschrieben worden? Was eine Individualvereinbarung ist steht hier: Individualvereinbarung - immowelt.de
3. Grundsätzliches zu Schönheitsreparaturen kannst du hier nachlesen: Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen
Zitatdie Rechtslage aussieht.
Die sieht genau so wie die Linkslage aus. Aber im Ernst, sag doch bitte zuerst den Vermietern, dass sie dir die Folie entfernen. Aber das hast du doch auch bei der ersten Besichtigung gesehen, warum hast du da den Mund nicht aufgemacht?
ZitatIch bin 22 und habe zum 01.04 meine Wohnung gekündigt
Ich bin 70 und verstehe deinen Kalender nicht. Wenn du zum 01.04. gekündigt hast, dann ist dieser Termin auf meinem Kalender schon über 14 Tage vorbei.
Übrigens, Wohnungen kann man nur zum Ende des Monats, nicht zum Anfang kündigen.
Wenn du nicht schreibst, welche Zeiträume die Abrechnungen betreffen ( Wartungszeitraum 2011/2012 ist keine richtige Angabe) und wann euer Mietvertrag endete, wirst du keine Antwort erwarten dürfen.
ZitatNein es wurde Handschriftlich ergänzt.
Damit dürfte diese Klausel nicht überraschend aufgetaucht sein, sondern ist damit gültig.
Zitatdas meine Partnerin die Wohnung auch vollständig vom alten Hausrat etc Entsorgen musste, und auf allen Kosten sitzen geblieben ist.
Solche Dinge klärt man vor Vertragsunterschrift, wer die Kosten zu übernehmen hat. Sich am Ende des Vertrages Gedanken zu machen, ist falsch und zu spät.
Aus meiner Sicht sind so viele Fehler gemacht worden, die nicht mehr heilbar sind. Aber vielleicht kann ein gewiefter Anwalt noch etwas retten.
ZitatAustausch der Böden und Belege gehen zu Lasten des Mieters, bei Austausch verbleibt verlegtes Laminat oder Pakett ohne Abstandzahlung seiten des Vermieters in der Wohnung.
Wurde diese Klausel per Zufall in dem Mietvertrag gefunden, oder ist sie eine Individualvereinbarung?
Zitathaben mit Austausch sämtlicher Böden/Wandbelege
Was sind in diesem Fall Wandbelege, die Tapeten?
ZitatWas kann man in so einem Fall noch machen?
Mit dem Mietvertrag zu einem Anwalt für Mietrecht gehen.
ZitatSollte ich nun eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um mir hohe Prozesskosten zu ersparen, oder bringt die mir in dieser Situation gar nichts mehr, weil der Zug schon abgefahren ist und der Streitfall bereits letztes Jahr begonnen hatte?
Richtig erkannt. Diese Versicherung hättest du längst vor dem Streitfall abschließen müssen, jetzt ist es zu spät.
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