ZitatWie gehe ich nun diesbezüglich weiter vor?
Mahnbescheid beantragen, geht auch online: https://www.online-mahnantrag.de/index.html?cookie=ja
ZitatWie gehe ich nun diesbezüglich weiter vor?
Mahnbescheid beantragen, geht auch online: https://www.online-mahnantrag.de/index.html?cookie=ja
ZitatDas sind Verwaltungskosten.
Nicht unbedingt. Wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist, dann gilt diese Vereinbarung.
ZitatIßt Ihnen bewusst
Klar, bewusstes Essen ist besser als sich die Burger hinein zu stopfen, da hast du vollkommen Recht. Oder wolltest du etwas ganz anderes schreiben? Dann solltest du dich mit der deutschen Rechtschreibung beschäftigen und den Unterschied zwischen "s" und "ß" lernen und üben.
ZitatDu Psycho machst dich hier lächerlich und gäbe es die schwerste Strafe wärst du bereits im Sarg!
Führst du hier Selbstgespräche, oder ist das die Reaktion darauf, dass du nichts in der Birne hast.
9 Monate nach dem Eingangsbeitrag kommt deine Antwort. Bitte verschone dieses Forum vor weiteren "Schnellschüssen". Danke.
Zitat3 potentielle Nachmieter zum 1.07. zu suchen und sie der Hausverwaltung vorzustellen. Kämen wir dann zumindest vor dem 1.08. aus der Wohnung raus?
Auch wenn du 30 Nachmieter anschleppen würdest, das Märchen mit der Nachmietergestellung wird dadurch nicht wahr. Wenn du jetzt nachweislich kündigst, wäre der 31.08. der letzte Tag des Mietverhältnisses.
ZitatKannn mir jemand erzählen, warum die Kosten so extrem gestiegen sind?
Werde ich gerne machen, wenn meine Kristallkugel aus dem Service zurück kommt (Update auf Windows8). Wenn es dir aber zu lange dauert, dann nimm die Abrechnungen und lege sie einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vor.
Und sonst kann ich nur meinen Vorredner Kolinum wiederholen
ZitatDie Gesamtsumme besagt garnichts und ist für eine seriöse Beurteilung ungeeignet.
Zitatsind voraussichtliche vorausszahlungen gerechtfertig? ich sehe sowas nicht ein!
Wenn die letzte Abrechnung eine Nachzahlung ergab, ist eine Erhöhung der Vorauszahlung gerechtfertigt. Egal ob dir das passt oder nicht.
Zitatich möchte die belege prüfen lassen und benötige kopien. was kann ich tun?
Der Vermieter muss dir in seinem Büro Zugang zu den Unterlagen möglich machen. Zuschicken von Kopien muss er nur, wenn du zu weit weg wohnst.
Zitatkann er einfach so alles von der kaution abziehen?
Aber ja, dafür ist die Kaution geleistet worden.
Zitatwas ich schon getan hatte durch meinen Anwalt,
Und warum lässt du deinen Anwalt nicht seinen Job machen? Der wird sich doch im Gegensatz zu uns hier durch deine Angaben durchgekämpft haben.
ZitatDu hast das sogar gelesen??
Nö, natürlich nicht. Ich habe ein Programm von der NSA, das spricht auf bestimmte Schlüsselwörter an. In diesem Fall auf "Kampfsportler"
Wo sind die Fragen? Ich sehe nur einen Wortbrei.
ZitatIch bin Kampfsportler,
Aha, daher weht der Wind, in der Birne nicht viel, aber Muckis, richtig?
Zitatmacht dies mit voller Absicht und aus einer persönlichen Bosheit heraus, weil diese Menschen mit sich selbst nicht klar kommen und sind damit schwer geisteskrank.
Und du bist so klug und hast die geistige Reife, um das zu erkennen? Mach dich doch nicht lächerlich!
ZitatIch finde es eine absolute unverschämtheit wie weit diese Frau in unser Leben eingedrungen ist unsere Lebensqualität senkt und so nervtötend ist.
Schon mal drüber nachgedacht, wer hier der unverschämte Lärmverursacher ist? Nein, das Denken hast du wohl schon lange abgestellt, bzw. fehlen dir die Voraussetzungen dazu.
ZitatIch bin der Meinung, die Frau hat einen gehörig einen an der Klatsche!
Ich kann diese Frau gut verstehen, denn ich hätte dich schon lange aus der Wohnung raus gehabt.
ZitatEs war keine richterliche Person /Polizei zur Überprüfung hier.
Mach dich erst einmal schlau, was eine Abmahnung überhaupt ist, aber das übersteigt deinen Intellekt.
Zitatwenn wir am vorglühen sind und extra in die weiter entfernte Küche dafür gehen.
Auch um 21:00 Uhr hat in eurer Wohnung nur Zimmerlautstärke zu herrschen.
ZitatWarum?
Warum liest du nicht im Link? Da findest du die Antwort.
Zitatsonst schalten sie einen Anwalt ein.
Und der wird sich mit der neuesten Gesetzgebung, bzw. der Rechtsprechung auskennen. Dann hast du das Nachsehen.
Merkst du eigentlich nicht, welchen geistigen Dünnschiss du hier ständig postest? Angefangen bei einer schwebend unwirksamen Kündigung, die wohl verwandt ist mit etwas schwanger, kommen von dir nur Andeutungen. Was sollen wir damit anfangen?
ZitatÜber einen Rat wäre ich wirklich sehr dankbar!!
Eure Absprachen mit den Heizkosten haben mit Mietrecht nichts zu tun, denn was ihr untereinander ausmacht, ist einzig eure Sache.
Zitatich hab mich da nicht ausgenommen...
Nee, nee du hast dich davon ausgenommen, denn das stammt von dir: wenn ich mich mit Mietrecht nicht soooo gut auskennen würde,
Zitatmich nicht auf das Geschreibsel von ein paar Chaoten in einem Forum verlassen,
Und du bist der Meinung, dass sich deine Antworten wohltuend von denen der anderen Beantworter abheben? Bedenke, auch du gehörst zu den Chaoten!
Zitatwie ich es sagte... Gemeinschaftssatanlage -> Instandhaltungspflicht des ET.
Aber unter Umständen mit Beteiligung der Mieter, wenn eine Modernisierung vorliegt. Und die ist in diesem Fall fast anzunehmen.
Streitfall Modernisierung
Bei Gemeinschaftsverteilanlagen muss der Vermieter jedoch nicht in jedem Falle für die kompletten Umrüstungskosten aufkommen. "Wenn die Umrüstung eine Wohnwertverbesserung darstellt, gilt diese als Modernisierung", sagt Ropertz. Eine Modernisierung liegt vor, wenn das Programmangebot verbessert werde. Dann könne der Vermieter elf Prozent der Umrüstungskosten auf die Jahresmiete umlegen.
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