Also nach unseren Unterlagen wurde formell der bestehende Mietvertrag bei Mieterwechseln nie beendet. Es ist der ursprüngliche Mietvertrag mit mehreren Nachträgen, in denen die früheren Mieterwechsel geregelt sind.
Es ist für mich nicht einleuchtend, dass ein Nachtrag zum Vertrag den Vertrag beenden soll.
Der Vermieter will den Mieterwechsel wieder mit einem Nachtrag zum bestehendem Mietvertrag regeln und zusätzlich die Miete erhöhen.
Wie sieht das eigentlich bei einer Studentischen WG aus? Wir sind alles Studenten und leben auch in einer Universitätsstadt. Nun habe ich gehört (und auch hier nachgelesen: Mietrecht: die Wohngemeinschaft ) das gewissermaßen der Vermieter verpflichtet ist, den Mieterwechsel "problemlos" zu akzeptieren. Sprich keine überhöhte Mieterhöhung und auch keine "Bearbeitungsgebühr".