Beiträge von skroete

    Die Sache ist zwar schon gelaufen, aber trotzdem gibt es meines Erachtes noch einen fraglichen Punkt, nämlich ob der damalige Kaufvertrag der Küche vom Vermieter überhaupt rechtskräftig war, wenn die Küche eigentlich dem Vormieter gehörte. Nur weil dieser "auf und davon" war, geht die Küche nicht automatisch in den Besitz des Vermieters über.

    Das Aufstellen eines sockelbeschwerten Sonnenschirms auf der Terasse ist üblicher nicht zu beanstandener Gebrauch. Im Mietvertrag war sowas wohl auch nicht ausgeschlosssen. Wenn der VM die Terasse mit weniger geeigneten Platten belegt, ist das sein Risiko. Ich würde sie gründlich gereinigt zurückgeben.

    Die Frage ist, ob der Sandstein oder der Beton des Ständers ungeeignet ist. Ich würde mal bei der Haftpflichtversicherung nachfragen, was die dazu sagt.


    Von einem Wechsel der Pflege untereinander rate ich dringend ab. Mit Sicherheit wird früher oder später der Eine mit der Arbeit des Anderen unzufrieden sein und sich jeder so vorkommt, als würde er die Arbeit nur allein machen.
    Die Folgen kann sich jeder selbst ausmahlen.

    Stimmt auch wieder. Vor allem ist es Ansichtssache ob irgendwas "dran ist" oder noch nicht.

    Leider ja...Verhältnis untereinander ist nicht das Beste

    Schade, denn ein gutes Miteinander zwischen Jung und Alt in der Nachbarschaft ist für beide Seiten positiv: Ich mache immer die Kehrwoche meiner älteren Nachbarin mit, dafür nimmt sie mir oft Päckchen an, da sie ja tagsüber zuhause ist. Auch wenn das Verhältnis momentan nicht das Beste ist, würde ich versuchen eine gemeinsame Lösung mit den Nachbarn zu finden (gegen ein Scheinchen haben doch die meisten nichts einzuwenden). Alternativ muss ja nicht unbedingt eine Gartenbaufirma eingeschaltet werden (die vermutlich tatsächlich recht teuer ist). So was ist doch ein super Schülerjob. Wenn die Gartenpflege wochenweise aufgeteilt ist, kommt er/sie eben einmal im Monat für einen Nachmittag vorbei und erledigt die Gartenarbeit. Das ist für den Schüler zeitlich und für Sie finanziell gut überschaubar.

    Hat sich das Thema beim nächsten Regenguss nicht erübrigt?

    Gehört zwar nicht hierher, aber besonders pädagogisch geschickt war das nicht, dass sie Ihrem Kind beigbracht haben, dass man Hausfassaden anmalt, oder? Hoffentlich macht es das später man nicht mit Spraydosen... ;)

    Bei einem alten Haus würde ich mich schon mal auf saftige Heizkosten einstellen. Ansonsten ist es eine hervorragende Idee mit dem VM ein Gespräch über die Aufteilung von Materialkosten und Arbeitszeit zu sprechen. Das muss auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden. Macht auch unbedingt vorher/nachher Fotos um euren Anteil der Vereinbarung zu dokumentieren.

    Da hat sich der Vermieter bestimmt was dabei gedacht. Vielleicht soll der Besucherplatz auch ein solcher bleiben und nicht für Zweitwagen der Mieter als Abstellplatz dienen. Für mich wäre das nachvollziehbar.
    Ich wohne auch in einem Mehrfamilienhaus und kenne das.

    Ganz genauso wird es sein. Und im Gegensatz zu "seinen" Mietern kann er die Fahrzeughalter aus der Nachbarschaft nicht belangen. Ein Abschleppschild wäre nicht sinnvoll, weil dann auch keine "echten" Besucher mehr parken könnten.

    Da von Dosen/Milchtüten die Rede war, wundere ich mich, dass die Entsorgung dieser Wertstoffe (grüner Punkt) überhaupt zusätzlich berechnet wird. Aber das regelt ja jede Gemeinde anders, da blickt ja keiner mehr durch. Bei uns haben wir die Gelben Säcke, und diese sind, ebenso wie die Abholung der Gelben Säcke definitiv kostenlos.

    Als Zwischenlösung hätte ich noch folgenden Tipp: Nach jedem Einkauf unnötiges Verpackungsmaterial gleich im Supermarkt/Drogerie etc. entsorgen. Beim Ausgang gibt es immer entsprechende Container. Mache ich auch immer so, weil sonst der Mülleimer immer so schnell voll ist ;)

    Aufgrund der niedrigen Miete solltest du dich mit der Mietminderung zufrieden geben. Zwischen 7:30 und 16:00 finde ich absolut zumutbar. Als ich noch studiert habe, war ich während dieser Zeit sowieso in der Uni bzw. auf dem Weg dort hin. Da das bei dir offensichtlich nicht der Fall ist, solltest du vielleicht drüber nachdenken deinen Tag anders zu strukturieren (z.B. bis 16:00 in der Bibliothek lernen etc.). Es scheint ja ein absehbarer Zeitraum zu sein und da kann man sich schon mal drauf einstellen.

    Ich fürchte allerdings auch, dass sich da nichts machen lassen wird. Es gibt ja viele EG-Wohnungen, wo man, wenn man auf dem Bürgersteig läuft, direkt am Fenster vorbeiläuft und reinschauen könnte. Da helfen nur geeignete Gardinen. Offensichtlich gab es bisher das Privileg des einzigen Balkons auf der Seite, aber das ist ja eher ungewöhnlich.

    Gegen Ruhestörung nach 22 Uhr hilft übrigens ein freundlicher Anruf bei der Polizei (nicht den Notruf!).

    Als Student hatte ich auch ein Bad ohne Fenster, sondern nur einen schwachen Lüfter, der ans Licht gekoppelt war. Schimmel hatte ich trotzdem nie. Nach dem Duschen habe ich eine Weile den Lüfter laufen lassen bis es grob trocken war und dann immer die Badtür offen stehen lassen, sodass eine ständige Belüftung über die restliche Wohnung erfolgt. Wenn die restliche Wohnung täglich (mehrfach) gelüftet wird, kann so auch kein Schimmel sich ausbreiten. Die Badtür war also bei mir immer offen (außer man befindet sich gerade im Bad oder wenn Besuch kommt kann man die Tür während der Zeit ja auch mal zuziehen).

    Kann schon sein, dass sie das "extra" terminlich nicht entgegen kommt, aber aufregen nützt jetzt nichts. Wenn sich bei mir 2 Mal im Jahr Heizungs- bzw. Wasserableser ankündigen (zwischen 8 und 14 Uhr oder ähnliche Scherze sind das ja immer), muss ich als Mieter für die jeweiligen Tage auch Urlaub nehmen. Das ist nun mal so. Für solche Tage überlege ich mir immer irgendwas sinnvolles was man in der Wohnung machen kann, um den Tag noch irgendwie sinnvoll zu gestalten, wenn man schon "eingesperrt" ist. Zum Beispiel Wäschschrank ausmisten, Fenster putzen, etc.

    Jeder EG-Bewohner hat einen Keller (oder Bodenplatte) unter sich, in jedem Fall kommt es kalt von unten. Da die Wohnung unter eurer unbeheizt ist, verhält sie sich wohl wie ein normaler Keller. Daran ist meiner Meinung nach nichts auszusetzen. Anderenfalls müssten alle EG-Bewohner ihre VM zwingen können die Kellerräume zu beheizen.

    Ob der VM die Heizkörper auf 5 gestellt hat oder nicht.

    Dein Nutzungszeitraum waren ausschließlich 2 Heizmonate, noch dazu die heizkostenintensivsten des Jahres. In denen die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch sind wie die gezahlten.

    Weiterhin ist zu berücksichtigen das Heizkosten nur zu 50 oder 70 % nach Verbrauch und der Rest nach Wohnfläche abgerechnet werden.

    Das die Nachzahlung 2011 nur 60 € betrug liegt daran das der Nutzungszeitraum 12 Monate war und aus den heizfreien Monaten Mai - September Guthaben für die Heizmonate "angespart" werden konnte.

    Das stimmt prinzipiell und daher denke ich auch, dass der "Streitwert" nicht allzu hoch sein dürfte. Trotzdem muss der Mieter nach Auszug nicht für kuschelige Temperaturen in der Wohnung zahlen.

    25.000 € in eine Mietwohnung investieren, aber (angeblich?) die Miete nicht zahlen können!? Als Vermieter würde ich auch denken, dass da was faul ist. Es ist in meinen Augen verständlich, dass der VM dich nicht mehr als Mieterin haben möchte, wenn er erst nach mehreren Gerichtsverfahren sein ausstehendes Geld bekommt. Was gibt ihm die Sicherheit, dass du die kommenden Mieten zahlen wirst, wenn er die Zwangsräumung zurückziehen lässt? Man muss das auch mal von der Seite sehen.

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