Beiträge von SgtMina

    Die Dachterasse hat einen eigenen Mietvertrag. In dem steht auch, dass Mieter und Vermieter mit sofortiger Gültigkeit den Vetrag für die Terasse kündigen können.

    Außerdem stehen folgende relevante Punkte darin:

    - um Lärmbelästigung in der Wohnung darunter zu vermeiden, darf die Terrasse nur BEGANGEN werden, Darüber hinausgehende Aktivitäten sind zu unterlassen. (worin ich deutlich erkenne, dass die Terrasse genutzt werden darf und vor allem BEGEHBAR ist)

    - Der Belag der Dachterrasse ist besonders bei warmem Wetter sehr empfindlich. Druck mit scharfkantigen Gegenständen verursacht in der Regel Löcher und damit Undichtigkeit. Das heißt zB sollte unter Sitzmöbel ein Teppich oder ähnliches gelegt werden. (wir haben Fallschutzmatten genommen. Das sollte ja wohl demnach okay sein.)

    Hallo ihr Lieben :)


    Ich wohne in einer 4er WG, in der ich mit einem Mitbewohner zusammen Hauptmieterin bin und die wir vor einem Jahr gegründet haben.

    Wir haben uns unter anderem für die Wohnung entschieden, weil zu den 86qm auch eine 60qm Dachterasse gehört, für die wir monatlich 50€ Miete extra zahlen. Seit einem Jahr.

    Im Mietvertrag steht, dass wir die Dachterasse aber erst betreten dürfen, wenn wir über die darauf ausgelegte Dachpappe einen besseren Fußboden auslegen. Da wir alle studieren ist dies bisher noch nicht geschehen, sollte aber diesen Monat in angriff genommen werden.


    Allerdings ist vor zwei Wochen unter dieser Dachterasse der gute Herr Vogel eingezogen. Herr Vogel hat 30 Jahre auf dem Bau gearbeitet und und hat die Wohnung bei Einzug grundsaniert. Dabei hat er auch die Decken freigelegt und was da zum Vorschein kam, hat ihm gar nicht gefallen.

    Die Dachterasse wird nämlich, laut seiner Aussage nur von sehr dünnen Balken gestützt und ist, ebenfalls nach seiner Aussage, nicht begehbar und bei Belastung sogar einsturtzgefährdet.

    Jetzt sind wir alle natürlich ein bisschen vor den Kopf gestoßen und wissen nicht so recht was unsere nächsten Schritte sein sollen.

    Wir wollen den Vermieter jetzt kontaktieren und ihn bitten sich das ganze mal anzusehen. Aber was passiert wenn die Terasse wirklich nicht begehbar ist? Dürfen wir fordern, dass er diese stabilisiert? Dürfen wir die Miete zurückfordern? Oder sogar die eigentliche Miete runterschrauben?

    Wir sind über jede Antwort dankbar :)

    Lg
    Mina

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!