Hallo zusammen,
mein Vermieter hat sich seiner Zeit im Mietvertrag festhalten lassen, dass im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ein Betrag X / Monat für Bodenabnutzung zu zahlen ist.
Die Fragen nun:
- Ist das generell rechtens oder nicht? Oder hätte ich vor Vertragsunterzeichnung diese Passage reklamieren müssen?
- Muss ich dementsprechend diese Gebühr weiter zahlen oder nicht?
- Habe ich eine Möglichkeit, für bereits vergangene Jahre (und damals auch abgerechnete und gezahlte Bodenabnutzungsgebühren) diese wieder zurückzubekommen oder verjähren solche Sachen?
Danke schon einmal für entsprechende Kommentare.
ralle