Genau das habe ich ja letztlich gemacht. Ich habe das Datum vermerkt und meine Unterschrift darunter gesetzt. Also sozusagen auch den "Zugang" der Kündigung bei mir "verschriftlicht". Die Idee dahinter ist eben, dass mir empfohlen wurde im Urkundenprozess Klage zu erheben, weil dort nur die Beweiskraft von Schriftstücken zählt und dadurch sogar bei der Kündigung klar wird, dass sie "verspätet" eingegangen ist.
Der Nachteil einer fehlenden Unterschrift im Urkundenprozess wäre folgender:
Der Richter sieht den Mietvertrag und die Kündigung auf der steht das Datum des Mieters ohne meine Unterschrift. Es steht also Behauptung gegen Behauptung.
Mit der Unterschrift beim Zugang sieht er: Kündigung des Mieters ist also am .... beim Mieter zugegangen.
Ich nehme dem Mieter also durch die Unterschrift mit Datum die Möglichkeit mir den Sachverhalt strittig zu stellen, dass ist meiner Ansicht nach der Vorteil.
Klar letzten Endes habe ich auf jeden Fall Recht: Der Mieter muss den Zugang bei mir beweisen, weil er ja ein anderes Datum behauptet, aber ich will doch wegen so etwas keinen Riesenprozess mit Zeugen, Beweisaufnahmen usw..., sondern eben nur einen Urkundenprozess, bei dem Dokumente zählen und mir ein Vollstreckungstitel gegeben wird. Meiner Einschätzung nach komme ich nicht mehr um einen Rechtsstreit herum und so komme ich dann einfach schneller und einfacher an mein Geld.