Beiträge von CarloH27

    Genau das habe ich ja letztlich gemacht. Ich habe das Datum vermerkt und meine Unterschrift darunter gesetzt. Also sozusagen auch den "Zugang" der Kündigung bei mir "verschriftlicht". Die Idee dahinter ist eben, dass mir empfohlen wurde im Urkundenprozess Klage zu erheben, weil dort nur die Beweiskraft von Schriftstücken zählt und dadurch sogar bei der Kündigung klar wird, dass sie "verspätet" eingegangen ist.

    Der Nachteil einer fehlenden Unterschrift im Urkundenprozess wäre folgender:
    Der Richter sieht den Mietvertrag und die Kündigung auf der steht das Datum des Mieters ohne meine Unterschrift. Es steht also Behauptung gegen Behauptung.
    Mit der Unterschrift beim Zugang sieht er: Kündigung des Mieters ist also am .... beim Mieter zugegangen.
    Ich nehme dem Mieter also durch die Unterschrift mit Datum die Möglichkeit mir den Sachverhalt strittig zu stellen, dass ist meiner Ansicht nach der Vorteil.

    Klar letzten Endes habe ich auf jeden Fall Recht: Der Mieter muss den Zugang bei mir beweisen, weil er ja ein anderes Datum behauptet, aber ich will doch wegen so etwas keinen Riesenprozess mit Zeugen, Beweisaufnahmen usw..., sondern eben nur einen Urkundenprozess, bei dem Dokumente zählen und mir ein Vollstreckungstitel gegeben wird. Meiner Einschätzung nach komme ich nicht mehr um einen Rechtsstreit herum und so komme ich dann einfach schneller und einfacher an mein Geld.

    Hallo,

    danke für die schnelle Antwort. Ich wusste, dass ich sie nicht unterzeichnen muss. Aber wenn man erstens bedenkt, dass der Mieter garantiert nicht einfach gegangen wäre hätte ich nicht unterschrieben und zweitens bedenkt, dass eine solche Kündigung dann eindeutig im Urkundenprozess Verwendung finden kann ohne größere Gerichtsverhandlung, dann muss ich sagen macht es meines Erachtens im Nachhhinein schon Sinn.
    Allerdings habe ich mir leider keine Durchschrift geben lassen. Sehen Sie darin einen Nachteil für mich? Falls ja, habe ich eine Möglichkeit noch eine vom Mieter zu verlangen.

    Grüße

    Hallo,

    erstmal muss ich sagen, dass es schön ist, dass es so ein Forum gibt.
    Ich schilder einfach mal kurz den Sachverhalt der zu meiner Frage führt.
    20.7.2012: Mein Mieter klopft an meiner Wohnung und sagt er will sofort kündigen.Ich erkläre ihm, dass das kein Problem sei, er mir das Ganze aber schriftlich erklären muss und ich weise ihn auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten hin. Daraufhin verlässt der Mieter seine Wohnung.
    ! Hier wäre wegen der Frist der 31.10.2012 der Kündigungstermin !
    1.8.2012: Mieter war nicht mehr in der WOhnung überweist aber die Miete ordnungsgemäß.
    10.8.2012: Der Mieter rückt an und räumt seine ganze Wohnung leer. Er klopft und hält mir eine Kündigung unter die Nase. Diese ist datiert auf den 20.7.2012. Ich weise ihn darauf hin, dass dies das falsche Datum ist und ich keine rückdatierte Kündigung akzeptiere. Ich unterschreibe mit Datum (10.8.2012) und der Mieter verlässt die Wohnung.
    !Hier wäre wegen der Frist der 30.11.2012 der Kündigungstermin!

    Jetzt natürlich meine logische Frage an die Community: Was gilt hier?

    1. Tag der mündlichen Erklärung
    2. Tag der Unterschrift

    Ich weiss nicht, ob die Frage jetzt sehr komplex ist, habe aber Angst gleich zum Anwalt zu gehen...

    Wäre echt schön, wenn mir jemand antworten könnte.

    Liebe Grüße

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