Danke für eure hilfe
Beiträge von Sven89
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Zeitmietverträge sind qualifizierte Mietverträge, was bedeutet, dass deren Abschluss von bestimmten Gründen abhängig ist, die unter § 575 BGB bezeichnet sind. So ist es unbedingt nötig, den Befristungsgrund, zum Beispiel Eigenbedarf, explizit im Mietvertrag aufzuführen (nur dann ist ein Zeitmietvertrag zulässig, bzw. wirksam). Ist dies nicht der Fall, wandelt sich das Mietverhältnis automatisch in ein unbefristetes und unterliegt damit den gesetzlichen Kündigungsfristen.
quelle: Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen - Geht das überhaupt?
Hier wird deutlich drauf hingewiesen das die Befristungsgrund angegeben werden muss.
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Hallo erstmal,
ich hoffe Ihr könnt mir Helfen.Ich wohne in einer WG mit meinen Freunden. Wir sind alle drei Hauptmieter und haben einen "befristeten" Mietvertrag unterzeichnet.
Da nicht alles im Leben gerade ausgeht und Interessen sich ändern wollen wir die WG auflösen bzw. das Mietverhältnis auflösen. Wir haben auch fristgerecht die Kündigung bei ihm am 2.08.12 eingereicht jedoch beruft er sich auf den befristeten Mietvertrag.
Nach Recherche im Internet ist ein befristeter Mietvertrag nur durch Einverständnis beider Parteien vorzeitig aufkündbar, jedoch soll sich der Mietvertrag von befristet zu unbefristet ändern wen im Mietvertrag kein Befristungsgrund angegeben ist.
Hier meine erste Frage: Hab ich das richtig verstanden?
Meine Frage nummer Zwei lautet, ob mein mietvertragso ein Befristungsgrund hat. Desahlb steelle ich den teil "Die Mietzteit" hier mit hinein
Auzug aus Mietvertrag:
Das Mietverhältnisbeginnt am 01.08.2011
.1
Kündigungsfristen:
Das Mietverhältnis ist für beide Vertragsparteien erstmalig zum 31.07.2014 mit dreimonatiger Kündigungsfrist ordentlich kündbar und setzt sich andernfalls nah Ablauf dieser Mindestlaufzeit auf unbestimmte Dauer fort. Das Recht der Vertragsparteien, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich (fristlos) zu kündigen, bleibt unbegründet.
.2 Die Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich spätestens bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats erfolgen. Dazu muss die Kündigung Hand- oder maschinenschriftlich ausgeführt sein und von sämtlichen Mietern(...)unterschrieben sein. Eine Kündigung per Telefax, E-Mail oder SMS oder einer sonstigen elektronischen Übertragung genügt dieser Anforderung nicht. Sollte zukünftig gesetzlich eine andere Form als die Schriftform für die Kündigung vorgeschrieben werden, so ist die Kündigung auch wirksam, wenn sie der jeweiligen im Zeitpunkt der Kündigung geltenden gesetzlichen Form entspricht. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an.
Erfolgt die Kündigung durch Bevollmächtigte im Aufrag(...) so ist eine schriftliche Kündigungsvollmacht im Original dem Kündigungsschreiben beizufügen.im vor ab schonmal danke.
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