Beiträge von Mattahorn

    Nein, soweit ich weiß hat da jeder seinen eigenen Mietvertrag.

    Als die anderen ursprünglichen Mieter ausgezogen sind, hätte ja sonst jedesmal ein neuer Vertrag für alle geschlossen werden müssen.

    Das Problem ist, dass die Nachmieterin jetzt den Mietvertrag als Nachweis für das Bafög braucht.

    Hallo,

    ich wende mich an dieses Forum, da meine Freundin Probleme mit ihrem Auszug aus ihrer alten Wohngemeinschaft hat und wir uns zuiemlich unsicher sind, wie wir verfahren sollten.


    Die Situation ist folgende:

    Die Wohngemeinschaft wurde 2008 von ihr und zwei Freundinnen gegründet, aber jede Partei hatte einen eigenen Mietvertrag als Hauptmieter. Seitdem hat sich die Konstellation mehrfach verändert, meine Freundin ist die einzige, die seitdem konstant dort wohnte. Vor zwei Wochen ist sie in eine eigene Wohnung gezogen. Sie hatte sich vorher mit ihren Mitbewohnern auf eine Nachmieterin geeinigt, ein Procedere, was so bei den Auszügen der anderen Parteien bisher immer angewendet wurde.

    Nun weigert sich die Vermietungsgesellschaft ihrer Nachmieterin einen Mietvertrag auszustellen, mit folgender Begründung.
    Die Inhaber des Hauses akzeptieren nicht, dass ständig Leute aus- und einziehen, daher müsse erst der komplette Mietvertrag gekündigt werden, um dann mit den jetzigen Bewohnern einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen aufzusetzen.

    Dummerweise hatte meine Freundin vor ihrem Auszug nicht daran gedacht, das bereits vorher mit der Gesellschaft abzuklären, da sie zusätzlich zu dem Umzug auch noch beruflich immens belastet war. Sie dachte, dass es ja so klappen würde, wie es beim Auszug ihrer vorherigen Mitbewohner ging.


    Gegen einen neuen Vertrag streuben sich jetzt die Bewohner der WG (da das ja ziemlich sicher mit einer Erhöhung der Miete einherginge), die Nachmieterin benötigt andererseits aber auch möglichst schnell einen Mietvertrag (für die Anmeldung, Behörden etc.).

    Sind die Inhaber berechtigt, den Vertrag komplett aufzulösen, obwohl ja eigentlich vorher bereits 3 Hauptmieter in der Wohnung wohnten? Kann man da auf rechtlichen Beistand hoffen oder wäre das reine Kulanz der Vermieter?

    Vielen Dank für die Hilfe
    Martin

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