Guten Tag
Ich hoffe, dass ich hier gute Ratschläge bekommen kann.
Folgendes Problem herscht vor.
Vor 2 Jahren haben ein Freund und ich eine wg gegründet. Wir wollten zum 1.7.2010 das Mietverhältnis beginnen lassen, da der Vermieter die Sache in trockenen Tüchern wissen wollte, hat das Mietverhältniss schon am 1.6.2010 begonnen. Jedoch haben wir nur die nebenkosten zu tragen gehabt. Die erlassene Kaltmiete haben wir als Renovierungszuschuss bekommen. Laut Mietvertrag sollten damit alle Ansrüche auf Renovierungsarbeiten abgegolten sein. Dummerweise haben dann aber auch unterschrieben, dass die Wohnung in einem "komplett renovierten" Zustand gewesen ist. Dies war allerdings nicht der Fall. Es sind diverse Mängel vorhanden gewesen z.B. welliges Laminat, Loch im Laminat, verputzte Lampenanschlüße, ramponierte Türzargen und ähnliches. Die Instandsetzung ist jedenfalls nicht mit den uns erlassen 555€ Kaltmiete aufzuwiegen.
Jetzt, wo das Mietverhältniss beendet wird 30.7.2012, haben wir ein Einschreiben bekommen, indem steht, das wir die erwähnten Mängel beseitigen sollen, ansonsten müssten wir für die Zeit der durchzuführenden Arbeiten weiterhin Miete zahlenund natürlich auch die Handwerkerkosten.
Die Frage ist nun wie wir agieren sollten? Was wir für Arbeiten durchzuführen haben, damit wir die bezahlte Kaution zurückbekommen? Was wir tatsächlich zu befürchten haben?
Die Zeit drängt leider auch sehr da wir nur noch bis zum 30.7 zeit haben selbst Arbeiten durchzuführen.
Ich danke schonmal jetzt vielmals für etwaige Tipps...
...DANKE...