Beiträge von spider78

    Hallo Zusammen, wir sind zum 30.11.2011 aus einer Mietwohnung ausgezogen. Im Januar 2012 haben wir von unserem damaligen Vermieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011 erhalten, diese auch zeitnah beglichen. Am 08.05.2012 wurde die Heizung abgelesen(Zeitraum 01.05.2011-30.04.2012). Durch ehemalige Nachbarn haben wir erfahren, dass die noch im Haus lebenden Mieter Ihre Heizkostenabrechnung nun Mitte Juni erhalten haben. Da wir ein Guthaben von ca. 200,00 EUR erwarten, interessiert es uns, ob es gesetzliche Gründe auf seiten des Vermieters gibt, uns sowohl noch nicht die Abrechnung zuzusenden, geschweige denn eine mögliche Gutschrift. Vorab, Wohnungsabgabe verlief gemäß Protokoll ohne Mängel, es besteht natürlich auch keine Forderung mehr an uns.Kann er uns jetzt 12 Monate die Heizkostenabrechnung vorenthalten, obwohl er alle Informationen zur Verfügung hat und andere Mieter Ihre Abrechnung schon erhalten haben? Vielen Dank für Eure Antworten

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