mit ein bisschen glück ist die befristung nicht wirksam vereinbart, dann gebe es die möglichkeit ordentlich zu kündigen - aber sonst kann man maximal die miete mindern...
Beiträge von Vollprofi
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also es gibt ne ganze reihe von urteilen dazu, die frage die sich immer stellt hat der vermieter eine wohnfläche zugesichert? und kannst du es beweisen?
in dem von dir zitierten urteil ist das so, nämlich in der anzeige des maklers... lies es dir mal durch und schau ob du deinen fall wieder erkennst. nachdem was ich hier im forum lese sieht das nicht so aus, aber das kannst nur du beurteilen...

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wenn im mietvertrag keine wohnfläche angegeben ist, ist das minderungsecht eh hinfällig (so der bgh). ändern würde sich aber die betriebskostenabrechnung.
es stellt sich aber die frage ob das hier lohnt, ein gutachter ist ja nicht ganz billig und er wird hier viel zu tun haben. wo man vor ort einen finden kann, könnte man z.b. bei der ihk erfragen.
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Ist das irgendwo nachzulesen, wo es gesetzlich geregelt ist, dass der Vermieter den Teppichboden nach Abnutzung erneuern muss?
ergibt sich aus §535 BGB
Wenn er nicht von selber was sagt, soll man ihn darauf hinweisen?
in der regel ist es nicht sehr hilfreich wenn mieter sowas schreiben, hängt im einzelfall aber an den beteiligten personen

das gespräch suchen ist meist die beste variante - mit freundlichkeit kommt man im leben weiter

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miete mindern ginge hier.
auch möglich ist, dem vermieter eine frist setzen, wenn diese nicht eingehalten wird den mangel selber beheben und die kosten von der miete abziehen. dies muss dem vermieter aber vorher angekündigt werden und die reiehnfolge muss natürlich eingehalten werden!
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bei modernisierungen gibt es eine gesetzliche frist, darum scheint es sich aber hier nicht zu handeln. daher gilt die auslegbare "angemessenheit", wie lange dies im einzelfall sein muss ist hier schwer zu sagen, aber ein tag vorher ist sicherlich nicht angemessen.
also vermieter am besten anrufen, mitteilen das es zu kurzfristig ist und gemeinsam einen termin finden...
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haus und grund hat recht, so geht es nicht. befristung schießt grundsätzlich ordentliche kündigungen aus. kündigung wegen eigenbedarf ist nie ein sonderkündigungsrecht.
ein zeitmietvertrag, lässt lediglich die verlängerung zu falls sich der grund zeitlich nach hinten verschiebt, vielleicht ist dies eine option für die vertragsgestaltung (§575 Abs. 3 BGB).
eine andere möglichkeit wäre einen unbefristeten mietvertrag abzuschließen und diesen mit einem kündigungsausschluss zu versehen...
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Kann ich wegen erheblicher Mängel sowie arglistischer Täuschung fristlos kündigen?
ein anwalt würde eher raten, den vertrag wegen arglistiger täuschung anzufechten. mit so was sollten sie sich also nicht so weit aus dem fenster lehnen

suchen sie das gespräch mit dem vermieter und klären sie das gütlich, meinem vorredner habe ich da nichts hinzu zu fügen.
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so lange der vermieter innerhalb der spanne bleibt brauch er keine begründung, auch wenn er über dem mittelwert liegt.
das heißt aber noch lange nicht, dass das mieterhöhungsverlangen wirksam ist.
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einfach so ein gerüst aufstellen ohne ankündigung geht eigentlich nicht - der zug ist nun aber abgefahren. die arbeiten sind durchgeführt. natürlich kann die miete gemindert werden dafür das ein gerüst da ist.
ein minderungsrecht durch das rohr alleine entsteht nicht, wenn dies aber beinträchtigungen (zB gerüche oder verschmutzungen durch rauch und ruß) auslöst dann schon.
mieter müssen hierfür weder gefragt werden noch ist ihre zustimmung erforderlich. eine zustimmung ist hier nur von der eigentümergemeinschaft und dem bezirksschronsteinfeger zu holen.
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Vermieter, ist schon leicht verdächtig

sollte dem tatsächlich so sein und es gibt gar keinen schimmmel (mehr). könnte der vermieter die gewährte mietminderung wegen arglistiger täuschung sogar zurückfordern. zumindest für die zeit der regelmäßigen verjährung und natürlich nur wenn sein vermieter ihm nachweisen kann, dass er ihn absichtlich hinters licht geführt hat... wenn ich nun weiter mache landen wir sogar im strafrechtlichen bereich

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ja ist richtig nur der betroffene und er müsste handeln von allein passiert nix - logisch!
einfach nochmal lesen:
Zitatentweder anzeige wegen beleidigung und/oder zivilrechtlich klage auf schmerzensgeld. da er so nett war es aufzuschreiben habt ihr eine super beweislage, also auf zum anwalt.
allerdings ist der mitbewohner der italiener und nicht der nachbar, was der entscheidene faktor ist. entscheiden muss letztlich der richter und wie immer gilt, wer klagt muss es auch beweisen können. in der vergangenheit waren richter da immer schnell mit urteilen für den "rassitisch beleidigten" (wie kommt das nur in deutschland...)
da haben vermieter, wegen schnell gesagter worte viel geld zahlen müssen! und in diesem fall kommt erschwerend hinzu das er dies schriftlich gemacht hat.
ich würde per anwalt schmerzensgeld fordern - und einen schönen urlaub machen
aber die entscheidung muss ja jeder für sich selber treffen, man kann es auch auf sich beruhen lassen. aber das entscheidet halt jeder für sich 
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Das schriftliche Zugeständnis stammt aus 2005 und beinhaltet die Akzeptanz der Mietminderung bis die "Ursache behoben" ist.
Da es bisher keine bauliche Veränderung gab, jetzt aber eine einseitige "Befristung" des Vermieters erfolgt ist. Diese Befristung meine ich mit "Revision" und halte diese für unrechtmäßig.nee das ist erstmal ok, ich würde dem vermieter antworten. das du davon ausgehst das die mängel bis zu dem datum behoben sind - und du natürlich damit die minderung als erledigt ansiehst. mal sehn wie er darauf reagiert

(wobei ich das schon etwas merkwürdig finde das es hier um einen 7 jahre alten brief geht. aber egal.)
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großes LOL an den vollen Profi ... nicht dein Ernst oder?
wäre nicht meine variante, aber geht schon.... :p
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den text kannst du ja mal deinem vermieter schicken, wenn er drauf eingeht super.
wenn nicht - sieht es schlecht für dich aus - es sei denn dir ist es nicht zumutbar (z.B. wegen körperlicher gebrechen) zeitmangel wäre kein ausreichender grund.
rechtlich gesehen geht es hier darum was dir zuzumuten ist, dass ist eine einzelfall entscheidung die richter je nach fall idividuell treffen. eine allgemeine entscheidung, des bgh das mieter das grundsätzlich nicht machen müssen gib es nicht!
bei modernisierungsmaßnahmen ist es einbisschen mieterfreundlicher als bei instandsetzungsmaßnahmen (letzters ist hier der fall), da ist dir ein freiräumen durchaus zuzumuten.
fazit, versuch rauszuholen was geht - aber versuch nicht sowas rechtlich durchzusetzen, das kostenrisiko lohnt nicht - aber deine entscheidung und dein geld

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Woher stammt denn dieses Wissen? Bisher war es so, dass der "Geschädigte" den Beweis des Schadens antreten musste. Aber du kannst doch zum Gesundheitsamt gehen und verlangst vom Amtsarzt eine Bestätigung, dass deine Wohnung versport ist.
Dann hättest du was in der Hand gegen deinen Vermieter. Und noch einmal. Warum bist du nicht Mitglied im Mieterverein, oder haben die dich rausgeschmissen?
da hat er schon recht, laut rechtsprechnung muss der vermieter beweisen, dass der schimmel nicht aufgrund baulicher mängel, sondern durch verhalten des mieters verursacht wurde. -
sorry, kannst du deine frage nochmal neu formulieren?
du hast es von deinem vermieter ein schriftliches zugeständnis das die mietminderung ok ist und das es bis zum 31.7.12 so bleibt. wo liegt das problem? was soll revidiert werden?
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dito, beides unzulässig - aber wer so startet den würde ich nicht als vermieter wollen...
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long story
scheint eher ein nahbarschaftliches problem zu sein und kein rechtliches. mein tipp verständigt euch oder sucht euch eine neue wohnung...
am ende trifft man sich vor gericht weil die schuhe vor der tür stehen... bringt alles nicht viel.
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wie kann ich sowas verfassen?, würde es gerne schriftlich machen kann mir jemand helfen?
so wie hier auch

fakten auflisten, forderung aufstellen, frist setzen
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