Beiträge von to_ks

    Hi Leute,
    bin neu hier und hätte schon meine erste Frage.
    Ich hoff ich erschlag euch jetzt nicht mit den Text Auszügen aus meinem Mietvertrag. Aaber das gibt es zwei Sachen wo ich mir unsicher bin und da dacht ich Tipp euch einfach mal die entsprechenden Auszüge ab.

    Mietzeit
    1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2010 und wird bis zum 31.03.2011

    2. Das Mietverhältnis verlängert sich automatisch jeweils um 6 Monate, wenn der Mieter nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vereinbarten bzw. verlängerten Mietzeit kündigt. (Das der Vermieter nur zu Semesteranfang leere Zimmer hat)

    3. die Kündigung muss Schriftlich erfolgen

    4. Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, so findet /S 545 BGB (stillschweigende Verlängerung) keine Anwendung

    Schönheitsreparaturen

    1. Der Meister verpflichtet sich, während der Dauer des Mietverhältnisses bei Bedarf auf seine Kosten die Schönheitsreparatur durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, insbesondere

    a) die Wände und Decken zweimal mit Dispersionsfarbe zu streichen

    b) soweit die Tapete zerstört ist, neu zu tapezieren und dort mit Dispersionsfarbe zweimal zu streichen

    c) die Heizkörper einschließlich der Heizrohre zu streichen

    2. Die fälligen Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht durchgeführt werden und spätestens bis zum Auszug vorgenommen worden sein. Kommt der Mieter seinen Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so ist der Vermieter auch ohne neue Fristsetzung – auf Kosten des Mieters zur Ersatz Vornahme berechtigt

    3. a) Die unter Zif. 1 aufgeführten arbeiten werden abgegolten, indem der Mieter als Abgeltung ( nicht als Vorauszahlung, nicht als Kaution) für evtl. Renovierungskosten, unabhängig von der dauer des Mietverhältnisses, eine nicht zurückzahlbare und nicht aufrechenbare einmaligen Betrag von € 180,- (€18,00 Material kosten) an den Vermieter zahlt


    Wann kann ich jetzt wie kündigen. immer nur zum 30.09 und zum 31.03?
    Und das mindestens 2 Monate im Voraus also spätesten 30.07 und 30.01?
    Muss ich jetzt mein Zimmer streichen?
    Bekomm ich die 180€ zurück?
    Eine Bekannt meinte mal das mit den 180€ wäre nicht zulässig oder falsch formuliert, was meint Ihr?

    solche texte sind echt ein raus für mich und wäre für euer Hilfe sehr dankbar

    mfg

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