Hallo Leute,
folgender Fall:
VM hat mit UM einen Zeitmietvertrag für sein WG Zimmer für 3 Monate geschlossen.
Nun benötigt VM sein Zimmer selbst.
Er hat für VM bereits ein anderes Zimmer gesucht, dieser ist nur bereit sich darauf einzulassen, wenn VM den neuen Mietvertrag für Zimmer2 unterschreibt. VM sieht sich dadurch rechtlich in einer schwierigen Situation.
Nun die Frage sollte VM:
den Einzug verweigern und somit die Schadensersatzanspruchklage in Kauf nehmen
oder
den Mietvertrag2 (+Kaution) unterschreiben, auf die Gefahr hin, dass Um nicht bezahlt und VM somit 2 Mieten bezahlen müsste
Was wäre die bessere Lösung?