Beiträge von MacKenzie80

    Hallo Berny,

    danke für deine Antwort.

    Allerdings haben wir alle die gleichen MV und in jedem steht die "Gartenpflege".
    Doch leider halten sich die anderen nicht daran und der Vermieter meint nun wir müssen das 1. mit den anderen Mietern klären oder 2. diese "Gartenpflege" alleine bewältigen. Und das kann doch nicht sein, dass ich als Mieter Punkt 1 klären muss bzw. als Ausweg nur Punkt 2 habe.

    Gruß
    MacKenzie80

    Hallo zusammen,

    ich brauche mal etwas Hilfe.

    Wir wohnen in einem 3 Parteien Haus. Auf der Rückseite ist eine alte "Werkstatt-Garage" , ein Stellplatz mit Rasenfläche, ein Stück "Garagenhof" und ein eingezäuntes Stück Garten.

    Wir haben diese Garage angemietet, der Stellplatz gehört eigentlich zur Wohnung in der Mitte, da sie ihn aber nicht benötigen, dürfen wir ihn benutzen. Der eingezäunte Garten gehört zur mittleren Wohnung und der "Garagenhof" wird vom Vermieter genutzt. Er hat dort seinen Anhänger stehen.

    Wir wohnen nun seit 3 Jahren hier und haben uns immer um Vorgarten und auch den hinteren Teil bis auf den eingezäunten Garten gekümmert. Obwohl laut Mietvertag bzw.Hausordnung vorgegeben ist, dass sich alle Parteien drum kümmern müssen. Nun haben wir vor 3 Wochen gekündigt und jetzt kommt der Vermieter und meint wir müssten mal wieder das ganze Unkraut entfernen. Wir haben bereits einige Male in diesem Jahr das Unkraut entfernt, doch da der Mieter in der Mitte seinen Garten sehr selten mäht, haben wir keine Chance gegen Löwenzahn und Co.! Zwischen Garten und Stellplatz ist noch ein Kiesweg, der komplett zu gewachsen ist. Normalerweise wäre es der Weg zum Garten, doch da waren unsere Nachbarn ganz schlau und haben das Gartentor einfach nach vorne verlegt, damit sie nicht mehr über diesen Kiesweg müssen. Allerdings mit Genehmigung des Vermieters. An der Seite der Garage, die an diesen Kiesweg grenzt ist nun eine Tür, welche allerdings zugemacht wurde und somit seit Jahren nicht mehr in Nutzung ist.

    Die Nutzung des Garagenhofes (Grillen) unsererseits ist seit dem letzten Jahr nicht mehr erwünscht, da wir keinen Garten mit angemietet haben. Des Weiteren ist es vllt. nicht uninteressant zu erwähnen, dass wir, aus arbeitsbedingten Gründen, recht selten zuhause sind. Und somit vielleicht 2-3 x im Jahr dort gesessen haben.

    Laut Vermieter sind wir nun zuständig diesen Weg freizulegen, weil ja dort diese Tür ist und wir die Mieter der Erdgeschosswohnung sind.
    Stimmt dies? Müssen wir dafür Sorge tragen, dass Vorgarten und Hinterhof sauber gehalten werden?? Und alle anderen dürfen zuschauen?
    Wenn wir den Vermieter ansprechen, was mit den anderen Mietern ist, kommt seinerseits nur die Info, dass wir das mit den anderen absprechen müssen.

    Es wäre schön, wenn ich hier Tipps zur Hilfe finden könnte.

    Gruß
    MacKenzie

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