Beiträge von merivora
-
-
-
Hallo,
ich hatte bereits den Mietvertrag unterschrieben indem zum Datum xyz mein Einzug geplant war. Nun ist die Vormieterin Ihren Renovierungsarbeiten jedoch nicht nachgekommen, sodass ich noch nicht einziehen konnte. Ich musste nun bisher keine Miete zahlen, aber wie lang muss ich mich denn in Geduld üben und wann könnte ich von dem Vertrag zurücktreten und mir eine neue Unterkunft suchen?
Vielen Dank
-
Hallo zusammen,
in meinem Mietvertrag steht:
Zitat
§ 3 Mietdauer
1. Das Mietverhältnis beginnt am xyz und läuft auf unbestimmte Zeit.
2. Das Mietverhältnis ist erstmalig zum xyz (+3 Jahre) mit gesetzlicher Kündigungsfrist kündbar.
3. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.Kann ich als Mieter weiterhin mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, sodass sich hier nur der Vermieter verpflichtet? Und wenn nicht, welche Möglichkeiten hätte ich denn, wenn ich während dieser Zeit die Miete nicht mehr zahlen könnte?
Vielen Dank
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!