Beiträge von Leipziger82

    Diese Klausel ist unwirksam, da sie der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegt und den Mieter unangemessen benachteiligt.

    Eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter ist nur dann möglich, wenn zwei Mietzahlungen ausbleiben. Deswegen wird der Vertrag auch nicht Nichtig.

    Zitat

    Könnte ich durch Verweigerung der Mietzahlung für Juli den Vertrag nichtig machen?

    Nein.

    Zitat

    So wie ich das verstehe, geht mein Vermieter davon aus, dass er den Schaden nicht zu verantworten hat.

    Davon gehe ich auch aus. Die Vermieterhaftpflichtversicherung greift nur dann, wenn der Vermieter fahrlässig gehandelt hätte.

    Wenn ich deine Ausführungen korrekt verstehe, hat der Vermieter immer sofort auf Eure Schadenanzeigen reagiert und eine Firma mit der Instandsetzung beauftragt.

    Die Tatsache, dass ein Syphon undicht ist, kann dem Vermieter nicht zu Lasten gelegt werden.

    Dazu gibt es ja Hausratversicherungen. Diese regulieren Schäden an Eurem Hausrat und zahlen in der Regel auch die Ausweichwohnung.

    Ein Betriebskostenspiegel sagt hier wenig aus, da er nur einen Durchschnitt darstellt. Hier gibt es dann logischerweise Werte, die über und unter dem Durchschnitt liegen.

    Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, dann ist die Versicherung teurer. Ist ja auch logisch. Es gibt bei einem Denkmalschutz ganz andere Anforderungen an Instandsetzungen.

    Du kannst dort beispielsweise nicht einfach eine 08/15-Eingangstür einbauen, wenn diese aufgebrochen wurde.

    Zitat


    Ich habe aber schon ein paar mal die neue Miete bezahlt, da mir das erst jetzt aufgefallen ist.

    Was heißt denn " ein paar mal"? Wenn Du mindestens 3 mal vorbehaltlos die neue Miete gezahlt hast, dann ist das auch eine Zustimmung.

    Ansonsten hast Du keinen Anspruch auf eine Einsicht in deine Mieterakte.

    Wenn es hier einen Nachtrag gab, dann müsstest Du doch auch ein Exemplar erhalten haben, oder?

    Ganz einfach ausgedrückt: Hast du eine unrenovierte Wohnung erhalten, kann der Vermieter bei Auszug keine renovierte Wohnung verlangen.

    Solange Du während des Mietverhältnisses ein paar Schönheitsreparaturen durchgeführt hast, wären hier keine Endrenovierungen nötig.

    Anders sieht es aber bei bunten Wänden oder Mustertapeten aus. Hier müsstest Du dann renovieren.

    Nachdem Du nicht schwer von Begriff bist weisst du ja sicher woran es liegt, dass die Bewertungsfaktoren verschieden sind.

    In der DIN EN 834/835 steht geschrieben, dass bei dem Vorhandensein von 2 Heizkostenverteilern der Bewertungsfaktor des Heizkörpers halbiert werden muss.

    Laut vorliegender Abrechnung hat der "Wohnzimmer 1" einen Bewertungsfaktor von 0,725 und "Wohnzimmer 2" hat einen Faktor von 0,40.

    Ich bin zwar nicht das größte Mathegenie, allerdings gibt es hier eine einfache Gleichung:

    0,725 ≠ 0,40

    Bevor man hier auf Argumente kommt, wie "Heizkostenverteiler defekt", "Heizung sollte entlüftet werden", könnte man vielleicht einfach mal die wahrscheinlichere Variante in Betracht ziehen, dass es sich einfach nur um 2 Heizkörper in einem Raum handelt?

    Zum Thema "Defekt": Die doprimo-Heizkostenverteiler (die beim Fragesteller verbaut sind) haben ein Funkmodul mit automatischer Fehlerauslesung. Einfach ausgedrückt: Liegt ein Defekt vor, leuchtet (einfach ausgedrückt) ein rotes Lämpchen beim Ista-Mitarbeiter auf.

    Leipziger82, bitte google doch mal EN 835 Punkt 6.3.

    Ich habe selbst einen Heizkörper mit über 2,50 m Länge an dem sich 2 Heizkostenverteiler befinden. Die Ablesewerte sind nicht 100%ig gleich, was nicht zu beanstanden ist. Es ist aber Vorschrift dass bei dieser Länge eines Heizkörpers 2 HKV angebracht werden.
    Vielleicht kann hierzu noch jemand was sagen.

    Bist Du wirklich so schwer von Begriff? Ich habe nie behauptet, dass es keine Heizkörper mit 2 Heizkostenverteilern gibt. Die entsprechenden Normen sind mir bekannt (ich verdiene damit meinen Lebensunterhalt).

    Im vorliegenden Fall kann es nicht sein, da:

    - die sich die Verbrauchswerte der Verteiler extrem unterscheiden (wir reden hier von einem Unterschied von ca. 1600 Einheiten).
    - es zwei verschiedene Bewertungsfaktoren gibt (ein Heizkörper mit zwei verschiedenen Bewertungsfaktoren geht nicht)

    Zitat

    Das ist die Erklärung wenn der eine Verteiler nicht anzeigt.

    Nein, ist es nicht.

    Du verstehst meine letzte Antwort offensichtlich nicht, also nochmal ganz einfach:

    Ich habe einen Heizkörper mit 2 Heizkostenverteilern. Der Heizkörper läuft auf Hochtouren (davon kann ich bei 2.000 Einheiten ausgehen). Der eine Heizkostenverteiler misst also über 2.000 Einheiten, der andere aber fast gar nichts, obwohl sich beide am gleichen Heizkörper befinden?

    Also ist der Heizkörper auf der Anschlussseite kochend heiß, auf der anderen Seite aber eiskalt? Das dürfte technisch/physikalisch unmöglich sein.
    Logischerweise würden sich die Werte unterscheiden, aber nicht im Bereich 1.700 Einheiten.

    Eines noch: Würde es sich um einen Heizkörper handeln, dann wären ja wohl auch die Bewertungsfaktoren der beiden Heizkostenverteiler identisch, oder nicht?

    Hallo Valuscha1984:

    Die Abrechnung scheint erst einmal in Ordnung zu sein.
    Als Tipp: beschäftige dich bitte mal mit einem ordnungsgemäßen Heizverhalten, dann können die Kosten auch deutlich gesenkt werden.

    Auf der Abrechnung ist erkennbar, dass Ihr lediglich 2 Heizkörper regelmäßig benutzt (natürlich die, mit dem höchsten Bewertungsfaktor, d.h. die teuersten) .

    Wenn ich das korrekt deute, habt Ihr zwei Heizkörper im Wohnzimmer? Warum nutzt ihr nur den einen?
    Es hat einen guten Grund, warum dort zwei verbaut sind.

    Ich bringe hier als Vergleich immer gern das Abschleppen eines Autos mit einem Mofa.

    Ihr könnt natürlich ein Auto mit einem kleinen Roller abschleppen, allerdings mit einem sehr großen Benzinverbrauch. Günstiger wird es mit einem Abschleppwagen.

    Das gleiche gilt für die Heizungen. Natürlich kannst Du eine Wohnung mit einem einzelnen Heizkörper beheizen, allerdings wird das dann verdammt teuer.
    Der Heizkörper ist nicht von der Größe nicht bemessen, um eine gesamte Wohnung zu beheizen. Macht Ihr das trotzdem, heizt das Gerät permanent.

    Weiterhin macht die Heizwärme auch nicht vor der Schwelle zum Kinderzimmer halt. So kommen bei diesen Ista Doprimo-Heizkostenverteilern auch mal Werte jenseits der 2.000 Einheiten zusammen.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Alle Heizkörper gleichmäßig nutzen und nur dann abschalten, wenn Ihr die Wohnung für eine längere Zeit verlasst.

    Noch etwas: Ohne Euch jetzt großartig Angst machen zu wollen:

    Zitat

    Zähler 920783007 - Wert 1: 1260 (2+Symbol), Wert 2 (A): 1649

    Der Wert 1 ist der Verbrauch für 2017, der Wert 2 für 2016.

    Ihr habt in 2017 schon fast den gleichen Verbrauch, wie im gesamten Jahr 2016, obwohl die 2. Heizperiode erst bevor steht. Ändert Ihr Euer Heizverhalten nicht, dann habt ihr in 2017 noch höhere Kosten.

    Zitat

    Ich soll eine Zusatzvereinbarung unterschreiben und habe Bedenken bei folgendem Abschnitt:

    "Für die bis zu diesem Tag entstandenen Forderungen des Vermieters haften Mieter A und Mieter B gesamtschuldnerisch weiter."

    Eigentlich ist diese Vereinbarung gar nicht nötig. Du stehst immer noch im Mietvertrag und haftest demnach auch für alle Forderungen hieraus.

    Wann du ausgezogen bist, ist unerheblich.

    Zitat

    Ist oft nicht uninteressant - von alten Fußballspielen, Staatsbesuchen usw..

    So etwas hat einer meiner Mieter (gelernter Maler) auch bei der Einzugsrenovierung entdeckt. Er hat einzelne Stellen mit den Zeitungen dann frei gelassen, so dass diese später dauerhaft zu sehen waren.

    Das fand ich durchaus nett anzusehen und wurde gleich daran erinnert, dass die Lokomotive Leipzig im Jahr 1986 den FDGB-Pokal gewonnen hat.

    Zitat

    So gesehen also keine WEG. Einem Eigentümer gehört die ganze Hütte.

    Ob das eine WEG ist, oder nicht, hängt nicht mit der Anzahl der Eigentümer zusammen. Vielmehr handelt es sich um eine WEG, wenn es zu jeder Wohnung ein separates Wohnungsgrundbuch gibt.

    In diesem Zusammenhang frage ich mich, wie die jährliche WEG-Versammlung abläuft ;)

    Zitat

    Nachträglich zum Mietvertrag kam die Forderung nach einer pauschalen Zahlung von zusätzlichen 50 € für die Einbauküche.

    Was heißt denn Forderung? Gibt es hier einen Nachtrag zum Mietvertrag, bzw. irgend eine Vereinbarung? Wenn nicht, kann der Vermieter diesen Betrag nicht fordern.

    Zitat

    Tatsächlich gezahlt werden vom Protagonisten alles außer die 70 € Behindertenzuschlag

    Behindertenzuschlag? Wird hierfür dann eine entsprechende Gegenleistung erbracht? Wenn nicht, ist diese Forderung unrechtmäßig und diskriminierend.

    Zitat

    Zudem werden Hausmeisterkosten in Höhe von knapp 30.000 € im Jahr abgerechnet

    Ich würde hier mal darauf tippen, dass das gesamte Jahreseinkommen des Hausmeisters ungelegt worden ist. Das ist grundsätzlich schon rechtmäßig, allerdings müssen hier zwingend die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden (Reparaturen, Verwaltungsaufwand).

    Weiterhin könnte man sich auf eine Unwirtschaftlichkeit berufen.

    Ich würde hier erst einmal schriftlich den Kostennachweis des Hausmeisters fordern (Vertrag und Arbeitsnachweise).

    Zitat

    Warmes, kein heißes, Wasser am Vorabend mit Quast drauf und wirken lassen hilft übrigens ungemein.

    Hat in meinem Fall nicht viel geholfen. Zumindest nicht im Plattenbau.

    Damals scheint man keine Grundierungen gekannt zu haben. Als erstes hat mal offensichtlich alte Zeitungen mit Spezialkleber an die Wand gepackt, darauf dann die Tapete und darüber dann die Leimfarbe.
    Die Hölle...

    Wenn ich mal wieder so eine Wohnung habe, werde ich den Mist wahrscheinlich gleich runterschleifen ;)

    Zitat

    Mit den billigsten Baumarktdingern haben wir durchaus häufiger zu tun.

    Wie gesagt, ich verwende die auch nur privat (Gäste-WC). Die aktuelle Armatur hält schon seit 5 Jahren.

    Bei meinen Mietern kommen nur Armaturen von Grohe, Vigour oder Hansa zum Einsatz. Dank eines Zusammenschlusses mit anderen Vermietern und eines entsprechenden Rahmenvertrags mit dem Sani-Unternehmen zahle ich hierfür auch deutlich weniger als 100 € (einschließlich Handwerkerkosten).
    Für die Grohe habe ich einen Pauschalpreis von 70,00 €

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