Grundsätzlich kann der Vermieter hier nur den Zeitwert in Rechnung stellen und nicht die gesamte Neuverlegung.
Gab es denn ein Übergabeprotokoll?
ZitatMuss sie mir nicht erstmal eine Frist setzen, das selber zu reparieren?
Ja, muss sie.
Du hast hier zwei Möglichkeiten:
Entweder Du ignorierst diese E-Mail (den Zugang kann sie nicht nachweisen) oder Du teilst dem Vermieter mit, dass Du den Schaden selbst beseitigen willst, bzw. Du nur den Zeitwert übernimmst.
Hast Du den Schaden deiner Haftpflichtversicherung gemeldet?