Beiträge von Leipziger82

    Grundsätzlich kann der Vermieter hier nur den Zeitwert in Rechnung stellen und nicht die gesamte Neuverlegung.

    Gab es denn ein Übergabeprotokoll?

    Zitat

    Muss sie mir nicht erstmal eine Frist setzen, das selber zu reparieren?

    Ja, muss sie.

    Du hast hier zwei Möglichkeiten:

    Entweder Du ignorierst diese E-Mail (den Zugang kann sie nicht nachweisen) oder Du teilst dem Vermieter mit, dass Du den Schaden selbst beseitigen willst, bzw. Du nur den Zeitwert übernimmst.

    Hast Du den Schaden deiner Haftpflichtversicherung gemeldet?

    Ein Schwimmerventil unterliegt nicht dem direkten Zugriff des Vermieters und ist folglich keine Kleinstreparatur.

    Zitat

    ich hatte vor zwei Jahren einen defekten Spülkasten den ich gegen einen Neuen ausgetauscht habe

    Dann befindet sich der Spülkasten eigentlich in deinem Eigentum. Oder gibt es hier eine Vereinbarung mit dem Vermieter?

    Zitat

    Bei Laminat & Parkett spricht man von einer Haltbarkeitsdauer von 10-15 Jahren.

    Das heißt aber nicht, dass der Boden nach 15 Jahren gewechselt werden muss. Ein Austausch muss dann erfolgen, wenn er notwendig ist. Das lässt sich auf die Holzdielen übertragen.

    Zitat

    Wenn es mein Eigentum wäre, hätte ich es schon längst erneuert und vorallem gepflegt.

    Wenn Du halbwegs handwerklich begabt bist, würde ich mit dem Vermieter sprechen, ob er nicht das Material stellt und Du die Dielen selbst tauschst.
    Der Vermieter muss nicht sämtliche Dielen austauschen, wenn nur vereinzelte defekt sind.

    Zitat

    Ich bekam aber erst ein Schreiben von der HV und bin somit in "Verzug". Das ändert die Sachlage.

    Nein, selbst wenn Dir der Anwalt 100 Schreiben zustellt, musst Du keines davon bezahlen. Wie heißt es so schön: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.
    Erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann man Dir Anwaltsgebühren aufdrücken.

    Der Vermieter muss hier gar keinen Anwalt beauftragen. Für einen halbwegs erfahrenen Vermieter stellt es überhaupt kein Problem dar, einen Mieter zu ermahnen, abzumahnen oder im E-Fall fristlos zu kündigen.

    Zitat

    Wie bereits oben erzählt hat der Hausverwalter mir erlaubt, einen (ausziehbaren) Sichtschutz mit dem Boden zu verschrauben. Warum sollte das dann nicht auch für diesen Sichtschutz gelten?

    Keine Ahnung. Er könnte aber auch beides verbieten.

    Zitat

    Der Vermieter unternimmt nichts, weil ja schließlich mein Lebensgefährte kein Mieter ist.

    Der Vermieter würde auch nichts unternehmen, wenn er Mieter wäre.

    Den Vermieter interessiert nur das Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), bzw. er muss für die Einhaltung der Hausordnung und sonstiger vertraglicher Dinge Sorge tragen.

    Wenn es hier einen klassischen Nachbarschaftsstreit gibt, liegt das nicht in der Verantwortung des Vermieters.

    Oder anders: Nicht alles, was in einem Haus passiert, geht den Vermieter etwas an.

    Wenn hier Beleidigungen, Handgreiflichkeiten und Co. ausgetauscht werden, stellt das StGB Eure Rechtsgrundlage dar. Mit Strafrecht hat der Vermieter aber gar nichts am Hut.

    Zitat

    Was können wir dagegen unternehmen?

    Am besten gar nichts, bzw. den Nachbarn ignorieren.

    Ich hatte auch mal so einen Nachbarn. Ich habe diesen einmal meine Meinung gegeigt und ihn danach konsequent ignoriert.

    Zitat

    Exakt 8 Tage später kam ein Brief vom Anwalt. Er behauptet der Sichtschutz sei eine bauliche Veränderung.

    Da hat er nicht ganz unrecht.

    Du hast die Wand fest mit dem Boden verbunden, so dass diese zum festen Bestandteil des Grundstücks geworden ist (§ 94 BGB).

    Die Kostenrechnung des Anwalts hast Du natürlich nicht zu tragen. Wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, ein simples Schreiben zu verfassen, dann muss er halt einen Anwalt bezahlen.

    Hallo,

    ich musst beim Lesen des Textes gleich wieder hieran denken:

    http://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/19886/Grosse-Haufen

    Herrlich....

    Zum eigentlichen Thema: Ich hätte hier gar nicht großartig recherchiert, sondern den Mangel schriftlich an den Vermieter gemeldet. Solange die Ursache nicht an deinem WC, bzw. deinem Abflussrohr zu finden ist, dann liegt es am innenliegenden Fallstrang.
    Das wäre dann Vermietersache.

    Im übrigen hilft auch Backpulver.

    Ich verstehe gar nicht, warum hier dauernd über ein Angebot oder eine Vollmacht des Verwalters gesprochen wird.

    In einer Antwort steht geschrieben:

    Zitat

    Nach einige Tagen schrieb uns der Verwalter im Auftrag der alten Mieterin per Mail, dass sie für die Küche und den Boden 350€ haben möchten.

    Wie kommt man hier auf die Idee, dass der Verwalter hier im entferntesten als Verkäufer auftritt? Es handelt sich um das Eigentum des Vormieters. Er hat hier vermutlich lediglich zwischen Käufer und Verkäufer vermittelt.

    Vermutlich ist das so gelaufen:

    Vormieter: "Herr Verwalter, wir haben keine Verwendung für die Küche und Laminat. Können Sie mal fragen, ob der Nachmieter Interesse hat?

    Vermieter: "ich trag Ihr Anliegen mal weiter. Was stellen Sie sich als Preis vor"?

    Vermieter: "Frau Nachmieterin, haben Sie Interesse die Küche und Laminat vom Vormieter für 350 € zu übernehmen?"

    Diese Vermittlung hätte auch die Putzfrau übernehmen können.

    Ich sehe hier keine konkrete vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter, dass Ihr die Küche bekommt.

    Vielmehr hat hier nur der Verwalter den Kontakt zwischen Euch und dem Vormieter vermittelt. Wenn es sich der Vormieter nun anders überlegt, kann nicht der Verwalter in die Haftung genommen werden.

    Letztendlich hättet Ihr die Küche ja auch nicht gemietet, sondern vom Vormieter gekauft.

    Was soll der Vermieter damit zu tun haben, wenn Vormieter und Nachmieter einen Handel beschließen?

    Rechne einfach mal durch, wieviel Prozent der Wohnung nicht nutzbar sind. Angenommen, es ist die Hälfte, dann minderst Du auch um die Hälfte und teilst das dem Vermieter so mit.

    Erst wenn dieser widerspricht, kannst Du einen Anwalt konsultieren. Vorab macht das keinen Sinn.

    Ich hoffe, die Trockner sind mit einem Zwischenzähler ausgestattet? Bei einer Trocknung von 6-8 Wochen können hier gern mal Stromkosten von vielleicht 400 € entstehen.

    Das ist wieder die klassische Denkweise des Mieters, die mir im Alltag sehr oft begegnet.

    Du solltest Dich erst einmal selbst fragen, was der Vermieter mit den Straftaten des Mieters am Hut haben soll? Oder noch anders: Nicht alles, was im Haus passiert, geht den Vermieter etwas an.

    Der Vermieter ist nur für die Einhaltung einer Hausordnung sowie vertraglicher Vereinbarungen verantwortlich.
    Wenn dein Nachbar dich betrogen hat, dann ist das eine strafrechtliche Angelegenheit, die Du gern mit Polizei und Staatsanwaltschaft klären kannst.

    22 (!) Monatsmieten? Respekt! Da hast Du "Glück", dass Du jetzt erst gekündigt wurdest.
    Warum eigentlich ein Verschulden beider Parteien? Die Miete ist eine Bringschuld. Selbst wenn Du keine Bankverbindung gehabt hättest, wäre es doch möglich gewesen, die Miete zurückzulegen.

    Selbst wenn das Jobcenter nun etwas zahlt, dürfte der Rückstand dennoch ausreichen, um eine fristlose Kündigung durchzusetzen. Hier geht es erst einmal nur darum, die Forderungen zu reduzieren.

    Derzeit hast Du wohl nur die Möglichkeit, den Vermieter auf Knien um Verlängerung der Frist zu bitten.

    Räumen "musst" Du die Wohnung bis Freitag nicht. Der Vermieter muss hier eine Räumungsklage einleiten. Du solltest hier aber bedenken, dass Dich das noch mehr Geld kostet.

    Wenn wir hier von 22 Monatsmieten sprechen, dann dürften die Prozesskosten heftig werden.

    Du kannst Dir ja mal ein Feuchtemessgerät zulegen und schauen, wie es um den Fußboden bestellt ist.

    https://www.amazon.de/Proster-Feuchtemessger%C3%A4t-Feuchtigkeits-Detektor-Holzfeuchtemessger%C3%A4t-Feuchtemessung/dp/B01AAAL9MM/ref=sr_1_4?ie=UTF8&qid=1500292705&sr=8-4&keywords=feuchtemessger%C3%A4t

    Letztendlich löst das aber nicht dein Problem. Von Feuchtigkeit allein bekommt man keine gesundheitlichen Probleme. Hier können auch Baumaterialien der Auslöser sein.

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