Beiträge von Leipziger82

    Was heißt denn falscher Name des Untermieters?

    Ansonsten können Mietverträge auch mündlich geschlossen werden, d.h. Person X bekommt Schlüssel und zahlt dafür Miete. Der Name ist hier nicht ausschlaggebend.

    Wenn hier mehrere Mieten offen stehen, kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Eine gesetzliche Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten.

    kann ich als untervermieter bei einem ungültigen vertrag das zimmer räumen und dem untermieter den weiteren zugang zur wohnung verwehren?

    Nein, das wäre eine verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB. Hier müsstest Du eine Räumungsklage vor Gericht veranlassen.

    Hallo,

    grundsätzlich hat der Vermieter eine Instandhaltungs-, bzw. Instandsetzungspflicht, welche sich auch auf angemietete Geräte bezieht.

    Eine Frage hierzu: Wie ist das Sicherheitsglas kaputt gegangen? Äußere Einflüsse?

    Welche Beratungsstelle kann uns unterstützen?

    In dem Fall wäre - für den kleinen Geldbeutel - der Mieterverein der korrekte Ansprechpartner.

    Vorab würde ich hier aber noch ein Schreiben an den Vermieter fertig machen, in welchem die Mängel beschrieben werden und ebenfalls eine Frist zur Beseitigung gestellt wird (14 Tage). Das ganze dann per Einwurfeinschreiben versenden.

    Auf einen neuen Vertrag würde ich auch verzichten. Gegebenenfalls wäre es ausreichend, dass der Lebenspartner per Nachtrag in den bestehenden Vertrag eintritt.

    Unabhängig davon hast Du keinen Anspruch darauf, dass er ihn mit in den Mietvertrag aufnimmt.

    Zur Beleuchtung: Wenn Du hier eine Änderung wünschst, die nicht dem Ursprungszustand der Wohnung entspricht, dann musst Du im E-Fall die Kosten hierfür selbst tragen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

    Wann und aus welchem Grund kann ich den Austausch verlangen?

    Wenn die Funktion beeinträchtigt ist. Optische Beeinträchtigungen rechtfertigen das in der Regel nicht, allerdings kann man ja mal mit dem Vermieter sprechen.

    Eine Abrechnung von 2015? Der Vermieter hat über Betriebskosten jährlich abzurechnen, d.h. er hätte Dir die Abrechnung bis zum 31.12.2016 zustellen müssen.

    Danach kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen.

    Ansonsten bitte mal die Abrechnung anonymisiert (sämtliche persönliche Daten schwärzen) hochladen. Vorauszahlungen von 200 € für 37m³ sind schon heftig.

    Meine letzten Sätze hierzu (sonst gehen wir irgendwann am Thema vorbei):

    In welchem Zustand ein Vermieter eine Wohnung übergibt, hängt immer auch vom lokalen Immobilienmarkt ab. In gefragten Regionen werden Wohnungen schon mal unrenoviert übergeben, in der "Pampa" ist das nicht der Fall.

    Ob es hier nun am Vermieter liegt, möchte ich pauschal nicht beantworten.

    Ich bin kein kleiner Privatvermieter und stecke vor der Übergabe an den Neumieter einen mittleren bis hohen 4stelligen Betrag in die Wohnung. Unsanierte Wohnungen bekomme ich hier nicht los.

    Denn viele alte Mietverträge sind heute noch mit ungültigen Klauseln

    gespickt.

    Diese sollte man natürlich immer prüfen. Hier geht es aber - objektiv und emotionslos betrachtet - tatsächlich um Sachbeschädigungen, die in keiner vertraglichen Klauseln behandelt werden.

    Hätte mich bedankt, wenn mein Vermieter mir

    das vorgeschrieben hätte, welche Farbe ich in meiner Wohnung haben muss.

    Das darf der Vermieter auch gar nicht. Grundsätzlich kannst Du deine Wohnung auch in einem kräftigen Neon-Pink streichen, musst das aber halt bei Auszug wieder mit einer dezenten Farbe überstreichen.

    Ich bin übrigens der Typ "Langweiler". Ich freue mich, wenn meine Wohnung bei Übergabe in "Raufaser weiß" zur Verfügung gestellt wird. Unrenovierte Wohnungen würde ich nie übernehmen. Das ist aber Geschmacksache.

    1. Dürfen wir uns jetzt beschweren, wenn wir die NKA letztes Jahr hingenommen haben?

    Jede Abrechnung kann gesondert betrachtet werden. Der Vermieter kann sich hier nicht auf ein stillschweigendes Anerkenntnis beziehen.

    Im Übrigen: Wenn Ihr die Abrechnung davor vor weniger als 12 Monaten bekommen habt, könnt Ihr auch dagegen noch widersprechen.

    Gibt es dafür formale Vorlagen oder Formulierungen, die unbedingt kommen müssen? Sollen wir die Vermieterin einfach erstmal auf diesen Passus hinweisen oder müssen wir einen formellen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen?

    Ihr solltet dem Vermieter nachweislich (EW-Einschreiben) einen schriftlichen Widerspruch zukommen lassen, in welchem Ihr dem Umlagemaßstab widersprecht und Euch auf die vertraglichen Vereinbarungen bezieht. Die Formulierung muss keiner bestimmen Form entsprechen.

    Unrenoviert, heißt, TE hat renoviert!

    Der BGH hat hier eindeutig zwischen Schönheitsreparaturen und Beschädigungen an der Mietsache unterschieden.

    Auch wenn sich das Urteil auf farbige Wände bezieht, ist der Sachverhalt dennoch der gleiche.

    Hier auch der Leitsatz:

    Der Mieter ist dann unabhängig davon, ob er Schönheitsreparaturen erbringen muss, oder nicht, zu einer Neurenovierung verpflichtet, weil sich die Renovierungspflicht bei ungewöhnlicher Farbgestaltung der Wandflächen aus einer Vertragsverletzung ergibt (BGH, Urteil vom 22.10.2008, Az: VIII ZR 283/07).

    Also so etwas hatte ich zum Glück noch nicht.

    Ich leider - als Vermieter - vor einigen Wochen.


    Die Gebäudeversicherung behauptet, das die Wohnung in 3 Wochen wieder bezugsfertig wäre. ich zweifel daran etwas.

    Wann war denn der Brand? Allein die Geruchsneutralisation dauert eine Weile.

    Und falls ja, kann ich fristlos kündigen?

    Wo seid Ihr momentan untergebracht? Grundsätzlich kann eine Nichtnutzbarkeit der Wohnung natürlich eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Ob dies aber hier auch möglich ist, wenn Ihr zeitnah wieder in die Wohnung könnt, wage ich zu bezweifeln. Sicher bin ich mir da aber nicht.

    Außerdem stellt sich die Frage, wer nun für die Entsorgung meiner Sachen (Möbel, Geschirr, einfach alles...) zuständig ist?

    Ebenso deine Hausratversicherung. Das wird Dir der Gutachter deiner Versicherung dann aber genau erläutern.

    b.) Bestünde kein triftiger Grund dafür.

    Ich heirate nächsten Monat und das ist sehr wohl ein Grund früher aus einem Vertrag auszutreten. Ich habe mich nämlich vorab informiert, welche Gründe für einen vorzeitigen Auszug sprechen!!

    Für dich ist das sicher ein triftiger Grund, allerdings nicht aus Sicht des Vermieters, bzw. der entsprechenden Gerichte.

    c.) Hätte ich ihr nur ZWEI Nachmieter genannt, wobei EINER nur akzeptabel sei und wenn überhaupt erst ab dem 15.04.18 die Wohnung bekommen würde

    ich habe ihr 5 solvente Nachmieter für ab dem 1.4. vorgewiesen.

    Ich meine mich daran zu erinnern, dass die allgemeine Rechtsprechung der Meinung ist, dass dem Vermieter bei solchen Sachen eine Überlegungsfrist von bis zu 3 Monaten zusteht.

    Unabhängig davon wurde ja nur vereinbart, dass Ihr früher aus dem Vertrag kommt. Wurde denn explizit vereinbart, dass dies der 01.04. ist?

    Ein Rechtsanspruch auf eine vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses besteht grundsätzlich nicht. Hier hat der Vermieter nur als Kulanz gehandelt.

    Wenn der Vermieter gleichzeitig auch der Hauptmieter ist, dann greift der § 573a BGB, wonach eine unbegründete Kündigung möglich ist. Die Frist verlängert sich hier auf insgesamt 6 Monate.

    Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dass man da rechtlich irgendwas machen kann?

    Nichts, was zur Folge hätte, das Ihr nicht ausziehen müsst. Ihr könnt Euch natürlich mal beim Eigentümer der Wohnung vorstellen, aber deswegen müsst Ihr vermutlich dennoch ausziehen.

    Nein, eine Reservierung ist nicht bindend, bzw. besteht hieraus kein Anspruch auf einen Vertragsabschluss, sofern dies nicht bei einer Reservierungsvereinbarung vereinbart worden wäre. Hier hätte dann die Zusage der Verwaltung erfolgen müssen, wonach Ihr die Wohnung auf jeden Fall erhaltet.

    Hier wurde dies wohl von der Schufa abhängig gemacht, die bei deinem Freund nicht so gut aussieht.

    Unabhängig davon: Wenn Du gleich vor Beginn des Mietverhältnisses mit rechtlichen Schritten drohst, wird man sicher sowieso Abstand von einem Vertragsabschluss nehmen.

    Hallo,

    Du musst doch in der Vergangenheit eine fristlose Kündigung vom Vermieter erhalten haben, oder? Man bekommt ja nicht einfach eine Räumungsklage zugestellt.

    Mit dieser Kündigung hättest Du zum Jobcenter gehen sollen. Die hätten bei einer drohenden Obdachlosigkeit die Mietschulden mittels Darlehen gezahlt.

    Du solltest kurzfristig Kontakt mit dem Jobcenter und dem Vermieter aufnehmen, um die Klage noch abzuwenden.

    Als Hinweis für die Zukunft: Mietzahlungen sind deine wichtigste Ausgabe. Hieran solltest Du nicht sparen. Zahlst Du deine Handyrechnung nicht, hast Du halt kein Telefon. Wenn Du hingegen die Miete nicht zahlst, landest Du im E-Fall auf der Straße.

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