Grundsätzlich wird es vermutlich so sein, dass Du einen Nachmieter suchen kannst, aber keine echte Nachmieterklausel in deinem Vertrag hast.
Ist das so?
Wenn ja, kannst Du zwar Nachmieter suchen, allerdings kann der Vermieter diese auch ablehnen.
kann dann der neue Vermieter nun sagen diese wäre nicht zulässig?
Wenn diese abgenommen wurde, dann ist diese auch zulässig.
Allerdings scheint es im Mietvertrag ja eine Rückbauklausel zu geben.
Wenn Vermieter auf einen Rückbau besteht, musst Du dem auch nachkommen.
Sofern ich hier nicht ausziehe stelle ich mir die Frage was aus dem neuen Vertrag wird.
Den neuen Vertrag musst Du fristgemäß kündigen, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist.
Die Frist beträgt 3 Monate, allerdings solltest Du den Vertrag prüfen, ob nicht ggfs. ein Kündigungsausschluss vereinbart wurde.
Für den Zeitraum der Kündigungsfrist zahlst Du immer die Warmmiete, auch wenn Du die Wohnung nicht bewohnst.
Es gibt ja auch Betriebskostenarten, die keinem Verbrauch unterliegen.