Beiträge von Leipziger82

    Es geht darum, was passiert, wenn dort über Jahre X Mieter gewohnt haben und jeder dort den Balken durchlöchert hat.

    Wenn ich Google befrage, heißt es, dass die Decke belastbar sein muss. Das ist nur leider nicht sonderlich konkret.

    Ohne Kenntnis der Deckenart, bzw. der genauen Konstruktion würde ich von einer Montage absehen.

    Es geht ja nicht nur um das bloße Gewicht, sondern auch um die entstehenden Kräfte, wenn Du das Teil benutzt.

    Handelt es sich denn um eine bauliche Veränderung

    Nein, handelt es sich nicht. Ich würde das aber dennoch mit dem Vermieter absprechen.

    Von welchen Anschlüssen sprechen wir hier? Wasser+Abwasser und Elektrik?

    Die Elektrik könnte problematisch werden. Bei größeren Umbauten könnte der Bestandsschutz entfallen, so dass eine Neuinstallation erforderlich ist.

    Wenn es sich bei den Anschlüssen lediglich um (Kombi-) Eckventile handelt, dann ist das eigentlich unproblematisch. Das wäre ein bloßer Austausch.

    Was muss denn konkret gemacht werden?

    Mit welcher Begründung wird der Umbau abgelehnt?

    Hallo,

    einen Anspruch hierauf habt ihr nicht. Wenn der Vermieter ein Versetzen durch eine Fachfirma duldet, würde ich mir das aber schriftlich geben lassen.

    Was ich aber nicht verstehe: Ihr wollt den Baum in das Beet setzen? Dann wäre das Beet für eine andere Bepflanzung irgendwann nicht nutzbar. Die Wurzeln brauchen ja Platz.

    Können auf uns irgendwelche Probleme zukommen, wenn wir die Installation nicht von einem Unternehmen durchführen lassen oder sind wir dazu gewzungen das auch entsprechend von einer Firma durchführen zu lassen?

    Wenn der Vermieter das so fordert, ist das auch bindend.

    Ganz ehrlich: Ich persönlich würde das nicht von einem Freund machen lassen, auch wenn er im Handwerksbereich tätig ist.

    Ich habe es selbst bei Sanitärfirmen schon erlebt, dass es nach solchen Montagen zu Wasserschäden gekommen ist.

    Erfolgt der Einbau durch eine Fachfirma, dann haftet diese für den Mangel und eventuelle Folgeschäden.

    Macht das ein Freund, dann haftet ihr dafür.

    Grundsätzlich wird es vermutlich so sein, dass Du einen Nachmieter suchen kannst, aber keine echte Nachmieterklausel in deinem Vertrag hast.

    Ist das so?

    Wenn ja, kannst Du zwar Nachmieter suchen, allerdings kann der Vermieter diese auch ablehnen.


    kann dann der neue Vermieter nun sagen diese wäre nicht zulässig?

    Wenn diese abgenommen wurde, dann ist diese auch zulässig.

    Allerdings scheint es im Mietvertrag ja eine Rückbauklausel zu geben.

    Wenn Vermieter auf einen Rückbau besteht, musst Du dem auch nachkommen.

    Sofern ich hier nicht ausziehe stelle ich mir die Frage was aus dem neuen Vertrag wird.

    Den neuen Vertrag musst Du fristgemäß kündigen, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist.

    Die Frist beträgt 3 Monate, allerdings solltest Du den Vertrag prüfen, ob nicht ggfs. ein Kündigungsausschluss vereinbart wurde.

    Für den Zeitraum der Kündigungsfrist zahlst Du immer die Warmmiete, auch wenn Du die Wohnung nicht bewohnst.

    Es gibt ja auch Betriebskostenarten, die keinem Verbrauch unterliegen.

    es müsste jedoch an der Decke ein Holzbalken sein

    Diese Holzbalken haben in der Regel eine statische Funktion. Ich weiß zwar nicht, wie groß der Dübel/Haken ist, aber wenn dort jeder Mieter reinbohren würde, könnte das problematisch werden.

    Solange es sich nicht gerade um einen Neubau mit Stahlbetondecke handelt, würde ich davon absehen.

    Ansonsten kann das Aufhängen nur dann verboten werden, wenn es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Das dürfte bei einem Boxsack nicht der Fall sein.

    Das Gewerbemietrecht unterliegt nicht dem gleichen Mieterschutz, wie das Wohnraummietrecht.

    In deinem Fall kann der Vermieter tatsächlich grundlos nach einem Jahr kündigen.

    Ich würde einfach den Vermieter kontaktieren. So ein Vertrag ist ja immer Verhandlungssache.

    Ja, das ist zulässig, auch wenn die Ankündigung etwas kurzfristig kommt.

    Ansonsten ist der Zeitraum von 5 Stunden halbwegs überschaubar. Das übersteht auch der Inhalt des Kühlschranks, sofern man diesen nicht permanent öffnet.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass diese Zeiten immer großzügig angegeben werden. Durchaus möglich, dass die Reparatur schon nach 3-4 Stunden erledigt ist.

    Die Kündigung aufgrund einer mangelnden wirtschaftlichen Verwertung hast Du ja schon genannt. Das wäre nur dann möglich, wenn das Objekt unwirtschaftlich ist und der Vermieter auch nachweisen kann, entsprechende Maßnahmen zur Vermietung durchgeführt zu haben.

    Theoretisch bleibt nur die Möglichkeit des Verkaufs. Hier könnte dann Wohnungseigentum geründet werden und der entsprechende Eigentümer könnte eine Eigenbedarfskündigung geltend machen.

    Aber: Es gibt hier nach § 577a BGB eine Sperrfrist von 3 Jahren, in welcher Du nicht gekündigt werden kannst.

    Hallo,

    nein, der Vermieter kann nicht verlangen, dass Du die Fenster reinigst. Du hast bei Instandsetzungsmaßnahmen lediglich eine Duldungspflicht, aber keine Mitwirkungspflicht.

    Wir sprechen hier ja auch nicht von einer kleinen Reinigung, sondern von einer größeren Sache.

    Ein Kündigungsgrund ist das auch nicht, weil es sich nicht um einen Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen oder gegen die Hausordnung handelt.

    Kann ich mich deshalb darauf berufen, dass bei einer WG ein Hauptmieterwechsel stattfinden muss?

    Nicht wirklich, weil die mietvertraglichen Vereinbarungen bindend sind. Was in der Bewerbung stand ist da leider irrelevant.

    Unabhängig davon: Selbst wenn es ein WG-Mietvertrag wäre, dann hätte ein entsprechender Hauptmieterwechsel ebenso explizit vereinbart werden müssen.

    Ansonsten können Eure Chancen nicht wirklich eingeschätzt werden.

    Das könntest du selbst gerichtlich nicht durchsetzen, da es zulässig ist, nach dem Verhältnis der Wohnfläche abzurechnen und es kein Gesetz gibt, das den Vermieter zwingen könnte, Kaltwasserzähler einbauen zu lassen

    Als kleine Ergänzung: In Hamburg gibt es auch bei Bestandsbauten eine Nachrüstpflicht, in Schleswig-Holstein bis 31.12.2020

    Die Worte "muffiger Keller" und "Altbau" hört man im Zusammenhang nicht selten.

    Oder anders: Ich kennen keinen Altbaukeller, der nicht feucht ist.

    Kellertrockenlegungen sind in der Theorie machbar, aber sehr aufwändig und damit teuer.

    Grundsätzlich ist es so, dass ihr natürlich einen Anspruch auf einen trockenen und schimmelfreien Wohnraum habt, allerdings kann das bei den Kellern schon wieder anders aussehen.

    Im Bereich der Erdgeschosse kann das besonders kritisch werden, wenn es sich um Holzbalkendecken handelt. Die Feuchtigkeit zieht nach oben, bzw. bietet das Holz auch einen Nährboden für Schimmel.

    Mein Tipp: Wenn es tatsächlich ein erwiesenes Gesundheitsrisiko des Filius gibt und ein Umzug realisierbar ist, dann sucht Euch eine normale Bleibe.

    Zwischen Recht haben und Recht bekommen, gibt es einen großen Unterschied. Und selbst wenn der Vermieter kooperativ ist, dann ist eine Schimmelbeseitigung nicht innerhalb ein paar Tage umsetzbar.

    Grundsätzlich ist es so, dass der Makler nicht der Vermieter ist und Euch bezüglich gewisser Vertragsinhalte gar keine Zusagen machen kann.

    Man erlebt das ab und zu mal, dass der Makler einem das Blaue vom Himmel verspricht, damit es zu einem Vertragsabschluss kommt.

    Ich bitte um dringenden Rat.

    Ich würde kurzfristig das Gespräch mit dem Vermieter suchen und die Sache klären. Dem Makler solltet Ihr da rauslassen.

    Die entscheidende Frage ist eigentlich: Was hat der Bauphysiker festgestellt?

    Handelt es sich vielleicht um einen Neubau, der vielleicht zu schnell gebaut wurde? Eine erhöhte Restbaufeuchte kann durchaus die Ursache für die erhöhte Luftfeuchtigkeit sein.

    Leider ist das komplette Gebäude anscheinend sehr anfällig für Feuchtigkeit, was nicht zuletzt der miserablen Lage geschuldet ist

    Die Lage hat damit eigentlich gar nichts zu tun. Es stellt sich einzig und allein die Frage, wie diese Feuchte in die Wohnung gelangt.

    Ein Haus kann an sich nicht anfällig für Feuchtigkeit sein, solange es sich nicht um einen Altbau aus dem 19. Jahrhundert handelt.

    Unser letzter Schritt wäre jetzt der Einsatz von elektrischen Lufttrocknern

    Das würde ich nicht empfehlen. Zum einen verbrauchen die Teile teilweise bis zu 600 Watt und dann reicht ein Gerät für eine Wohnung nicht aus.

    Unabhängig davon, dass die Trockner einen Höllenlärm verursachen, müsst Ihr dann mit zusätzlichen Stromkosten im Bereich von 150-250 €/Monat rechnen, je nach dem, wie lange die Geräte laufen.

    Die Ursache muss ermittelt werden. Alle anderen Maßnahmen können nur Notlösungen/Provisorien sein.

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