Das wäre dann der schnellste Weg, denke ich
Schnell ja, aber nicht unbedingt gut. Eine gemeinsame Protokollierung zusammen mit dem Vermieter ist da schon sinnvoll.
Das wäre dann der schnellste Weg, denke ich
Schnell ja, aber nicht unbedingt gut. Eine gemeinsame Protokollierung zusammen mit dem Vermieter ist da schon sinnvoll.
Der Vermieter kann nur einen Schadenersatz aufgrund einer verspäteten Rückgabe geltend machen, wenn ihm ein Schaden entstanden ist.
Das dürfte bei 3 Tagen nicht der Fall sein, allerdings solltest Du schauen, dass Du kurzfristig eine Übergabe organisierst.
Warum musstest Du denn das Laminat neu machen?
Schwierig....Grundsätzlich kann der Vermieter eine Wohnungsbesichtigung durchführen und er hat auch das Recht, dies in einer angemessenen Frist von ca. 2-4 Tagen zu tun.
Du kannst also nicht erwarten, dass er 6 Wochen wartet.
Ihr müsst euch hier irgendwie einigen.
Wenn Du erst eingezogen bist, wird die Ursache des Schimmels nicht bei Dir liegen. Hier wäre dann der Vermieter in der Verantwortung.
OK, die Anpassung der Vorauszahlungen würde ich auch monieren, die Korrektur der beiden Abrechnungen eher nicht, zumal es keine zwingende Pflicht des Vermieters gibt, wie Fruggel schon schrieb.
Letztendlich geht Dir doch kein Geld verloren, oder? Dass, was Dir 2020 an Vorauszahlungen fehlt, wurde Dir bereits 2019 angerechnet. Das wäre also nur eine Kostenverschiebung.
Ich würde den Vermieter noch einmal kontaktieren und nachfragen, warum da nichts passiert ist. Es ist ja möglich, dass das bei der Firma durchgerutscht ist.
Wenn sich dennoch nichts tut, würde ich den Vermieter schriftlich und nachweislich auffordern, den Mangel zu beseitigen. Eine Frist von ca. 14 Tagen würde ich da auch setzen.
Was haben wir zu befürchten, falls wir die Katze dennoch aufnehmen?
Naja, schlimmstenfalls erst einmal eine Abmahnung wegen vertragswidrigen Verhaltens.
Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter einen guten Grund braucht, um die Katzenhaltung zu verbieten. Die Tatsache, dass die Wohnung angeblich zu klein ist, ist kein ausreichender Grund.
Das heißt jetzt aber nicht, dass ihr einfach eine Katze anschaffen könnt. Vielmehr ist es so, dass Ihr die Zustimmung des Vermieters vor einem Gericht einklagen müsstet.
Gemäß § 555a BGB habt Ihr bei Instandsetzungsmaßnahmen eine Duldungspflicht, aber keine Mitwirkungspflicht. Das heißt wiederum, dass man Euch nicht verpflichten kann, das halbe Mobiliar aus der Wohnung zu schaffen.
Um was für Risse handelt es sich?
Hallo,
kläre das bitte mit einem Steuerberater. Mit Mietrecht hat das leider wenig zu tun, so dass Du hier keine Hilfe bekommen wirst.
Kleine Info am Rande: Es kann sein, dass Du mit der Beschäftigung in die Steuerklasse 6 fällst und sich das nicht mehr lohnt.
Wir befürchten durch die Baumaßnahmen und das zusätzlich damit verbundene Ein- und Ausgehen der Handwerker hier das Schlimmste. Ist dies bereits ein Grund, um der Modernisierung widersprechen zu können?
Leider nicht. Das Gesetz besagt, dass Modernisierungsmaßnahmen zu dulden sind, unabhängig von Jahreszeiten oder Umfang. Man kann zwar aufgrund einer Härte widersprechen, aber das bezieht sich nur auf gesundheitliche Gründe.
Zu 2.: Wie gesagt, solche Maßnahmen sind grundsätzlich zu dulden. Hier muss sich dann leider der Mieter Gedanken machen, wie er das umsetzt.
Ist diese Art der Modernisierungsvereinbarung "normal" und rechtens?
Ja, nach meiner Erfahrung durchaus. Das wäre als Individualvereinbarung zu betrachten. Der Vermieter bietet eine verringerte Mieterhöhung an, der Mieter verzichtet dadurch auf eine Mietminderung oder die korrekten Fristen.
Klar, Ihr könnt das ablehnen, dann steht Euch aber eine richtige Mieterhöhung von 8% ins Haus, die langfristig betrachtet, sicher teurer kommt, als 2 Monate Mietminderung.
aber grundsätzlich ist es uns nicht möglich den Handwerkern über einen Zeitraum von 2 Monaten jederzeit Zugang zu gewähren.
Aus meiner Erfahrung, da ich solche Maßnahmen beruflich auch schon koordiniert habe:
Auch wenn man hier von einem Zeitraum von insgesamt 2 Monaten ausgeht, ist die tatsächliche Arbeit innerhalb Eurer Wohnung deutlich kürzer.
Letztendlich werden innerhalb der Wohnung ggfs. Leitungen verlegt, die Schneidearbeiten für die Balkontür (die erfolgen in der Regel auch von Außen) durchgeführt, die Balkontür montiert und hiernach die Maler- und Putzarbeiten erledigt. Der Rest erfolgt von Außen.
Der zeitliche Aufwand bei meinen Mietern lag da effektiv und insgesamt vielleicht bei 7 Tagen (wenn überhaupt). Es kann aber halt mal sein, dass ein Handwerker kurzfristig für 30-60 Minuten in die Wohnung muss.
Es wird definitiv nicht so sein, dass dort 2 Monate am Stück von morgens bis Abends Handwerker in deiner Wohnung sind.
Ich würde einfach mal ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter (im Idealfall im Beisein des Bauleiters) führen. Ich bin mir recht sicher, dass er Dir da einige Bedenken nehmen kann.
Was ist im Untermietvertrag denn konkret zu den Betriebskosten vereinbart?
Ansonsten zahlst Du tatsächlich nur für den Zeitraum, in dem Du dort gewohnt hast.
1. Frage: Muss ich die ganze Wohnung weiß streichen obwohl ich diese unrenoviert übernommen habe?
Ohne jetzt den konkreten Zustand zu kennen, behaupte ich mal, dass Du streichen musst.
Theoretisch wärst Du aufgrund der unrenovierten Wohnung bei Übergabe von den Schönheitsreparaturen befreit, aber solche bunten Wände gelten - je nach Farbton - als Beschädigung und dafür haftest Du auf jeden Fall.
Das bezieht sich ggfs. auch auf das Stück fehlende Tapete.
Mein Tipp: Vereinbare eine Vorabnahme mit dem Vermieter.
Soll dagegen eine Garage bekommen, normalerweise darf man laut recht darin nur ein Auto abstellen, also wohin mit meinem ganzen Zeug?
Da kommt es auf die entsprechenden Landesbauverordnungen an. Bei uns werden Garagen gern als Lagerraum verwendet.
Ein Hausanschlusskasten an der Hauswand wäre doch eleganter oder?
Für dich vermutlich ja, aber ich denke mal, dass der Vermieter einen Grund für diesen Ort hat.
Ich würde mich dahingehend einfach in Ruhe mit dem Vermieter zusammensetzen.
Fakt ist: Wenn Dir ein Kellerraum vertraglich zugesichert wurde, hast Du auch einen Anspruch darauf.
§ 2.1 "Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.2018 und läuft auf 10 Jahre. Es kann unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen von beiden Parteien gekündigt werden.
Das macht irgendwie gar keinen Sinn. Entweder befristet ohne Kündigungsmöglichkeit oder man kann fristgemäß kündigen.
Im Zweifel sind diese 10 Jahre zu vernachlässigen, d.h. es kann gekündigt werden.
Es gibt aber ein "Aber":
§ 2.3 "Die Parteien verzichten für 5 Jahre auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses. Eine Kündigung der Parteien ist erstmalig nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten zulässig."
Diese Klausel ist vermutlich wirksam, d.h. Du kannst erstmals eine Kündigung nach 5 Jahren, d.h. am 01.12.2023 einreichen. Die Kündigung wird dann frühestens zum 31.05.2024 wirksam.
Wenn die Erstberatung über diese Versicherung kostenlos ist, würde ich da ggfs. jetzt schon mal die Lage abklopfen.
Sicher ist sicher. Es ist auch nicht ausgeschlossen (wenn auch sehr unwahrscheinlich), dass ihr euch schadenersatzpflichtig gemacht habt, wenn ihr die nackten Wände mit einer "falschen" Farbe gestrichen habt.
Eigentlich ist es ganz einfach: Ihr habt eine unrenovierte Wohnung angemietet, so dass Ihr bei Auszug auch eine unrenovierte Wohnung abgebt. Vorbereitende Maßnahme für spätere Malerarbeiten müsst ihr nicht treffen.
Wenn es dazu keine Vereinbarung im Protokoll/Vertrag gibt, sollte es aber zumindest Zeugen geben, oder?
Selbst wenn ihr renovieren müsst, der Vermieter kann keine bestimmten Produkte vorschreiben.
Ich würde hier den Gang zu einem Fachanwalt empfehlen, der dann ggfs. alle Eventualitäten ausschließen kann.
Die Berechnungsgrundlage des Vermieter ist auch irrelevant. Es gilt immer die Wohnflächenverordnung.
Fakt ist, dass eine Abweichung von mehr als 10% eine Mietminderung rechtfertigt. Hier kann Euch aber ein Fachanwalt genau beraten.
Ich habe leider auch die Angst, dass uns der Vermieter dann wegen "Eigenbedarf" kündigt
Ein vorgeschobener Eigenbedarf kann für den Vermieter recht teuer werden.
Leider habe ich keine Versicherung abgeschlossen (finanz. Gründe), weder Haftpflicht noch Hausrat die auch eine Glasversicherung beinhalten können, je Abschluß.
Nur abschließend und am Rande: Das fehlen einer solchen Versicherung kann Dich ganz schnell in eine Privatinsolvenz oder in Armut stürzen.
Einer meiner Mieter hatte vor ein paar Jahren einen massiven Abwasserschaden. Das Zeug kam praktisch überall die Wände runter und der komplette Hausrat war Schrott (einschließlich Elektrogeräte). Unser Gutachter hat den Schaden grob auf 40.000 - 50.000 € beziffert, dummerweise war der Mieter nicht versichert und hat fortan erst einmal auf einer Matratze geschlafen.
Gleiches gilt für die Privathaftpflicht. Hier teilweise Forderungen im Bereich von einer Million EUR entstehen.
Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung bekommst Du als Grundpaket teilweise schon für 3-4 € im Monat.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!