Beiträge von Leipziger82

    Das lässt sich so konkret gar nicht analysieren. Ja, euer individueller Verbrauch ist ein Ansatz, allerdings zahlt ihr (sofern es ein Mehrfamilienhaus ist) auch "Grundkosten" für Heizung und Warmwasser. Diese Kosten, die auf Grundlage der Wohnfläche umgelegt werden, könnt ihr nicht beeinflussen.

    Man könnte theoretisch auch einen Preis pro kWh Energie berechnen, aber auch das wäre eher eine Milchmädchenrechnung.

    Allein die jeweiligen Witterungsbedingungen einer Abrechnungsperiode können einen großen Unterschied ausmachen.

    Wir rechnen für 2021 beispielsweise mit höheren Kosten, da der Frühling praktisch nicht vorhanden war. Da wurde teilweise bis in den Mai geheizt.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Der allgemeine Preisanstieg ist nur ein kleiner Aspekt, wenn man das wirklich analysieren will.

    Wir heizen auch sehr wenig.

    Ich hoffe aber nicht mit nur einem oder zwei Heizkörpern. Das ist der klassische Mieterfehler.


    vielleicht verbrauchen wir auch zuviel

    Zuviel gibt es eigentlich nicht. Man soll sich in der Wohnung ja auch wohlfühlen.

    Mal als Tipp: Macht doch einfach mal bei Excel eine Vergleichstabelle von 17-19 und schaut, wie sich die Kosten der einzelnen Betriebskostenarten entwickelt haben,

    Dann weißt Du konkret, was teurer geworden ist und was nicht.

    Netter Versuch des Vermieters. Wenn die Küche Eigentum des Vermieters ist, dann ist diese ein Teil der Mietsache. Das heißt wiederum, dass der Vermieter für Reparaturen (Ausnahme Kleinstreparaturen, sofern vereinbart) und auch Ersatz verantwortlich ist.

    Würde es sich um eine Leihe und nicht Miete handeln, dann müsste das explizit benannt werden und der Vermieter dürfte keine Reparaturen fordern (du aber auch nicht).

    Wenn ich eine neue Geschirrspülmaschine kaufe ist Sie bei Auszug doch mein Eigentum oder nicht?

    Ja, allerdings würde ich den Vermieter erst einmal auffordern für eine Reparatur/Ersatz zu sorgen.

    Bei dem Neumieter würde ich da nicht mitgehen, weil auch dort noch der eine oder andere verdeckte Mangel erkannt werden kann.

    Wenn aber die gesamte Wohnung saniert wird, kann man davon ausgehen, dass dort kein verdeckter Mangel auftreten kann.

    Ich würde jetzt schon mal beim Vermieter anfragen.

    Hallo,

    wann bist Du denn ausgezogen? Die Rechtsprechung geht hier von einer Zahlungsfrist zwischen 3-6 Monaten aus. Weiterhin darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution für ausstehende Betriebskosten einbehalten, sofern eine Nachzahlung zu erwarten ist.

    Hast Du den Vermieter denn auf das Thema schon mal angesprochen?

    Aus einem Youtubevideo gab es den Hinweis:Gesamtkosten : Gesamtfläche=....x (meine qm Anzahl). Wahr sehr guter Tip.

    Ja, aber ist denn dein vertraglich vereinbarter Umlageschlüssel denn überhaupt die Wohnfläche?

    Bei gewissen Positionen ist auch die Anzahl der Personen innerhalb eines Haushalts oder eine Aufteilung nach Wohnungen des gesamten Haushaltes nicht unüblich.

    Was meinst Du mit "zwei Posten fehlen"?

    "Service Wasserzähler" kann die einfache Gerätemiete sein und diese Umlage erfolgt nach Stückzahl, d.h. wenn ihr zwei Zähler habt, zahlt ihr auch 2 Zähler. Die Gesamtkosten des Hauses ist da unerheblich.

    Angeblich gibt es außer der Stromrechnung keine weiteren Rechnungen für die Heizung.

    Das würde implizieren, dass auch das Warmwasser über Strom erzeugt wird. Gibt es aber keinen Boiler/Durchlauferhitzer, ist das ausgeschlossen.

    Gibt es keine Rechnungen, kann der Vermieter auch nichts in Rechnung stellen. Irgendwelche fiktiven und handgeschriebenen Zettel gehen da auch nicht, weil es dafür keinerlei Grundlage gibt.

    Also verstehe ich das so, dass der Mieter schon wollte, dass die Arbeiten durch eine Firma erledigt werden sollen, allerdings hat der Vermieter diese Kosten nicht in den Vorauszahlungen eingeplant?

    Grundsätzlich ist es so, dass es keine Vorgaben gibt, wie hoch der Vermieter diese Vorauszahlungen ansetzen muss. Theoretisch könnte die monatlich auch einen Cent betragen. Oder es gibt gar keine Vorauszahlung.

    Um sicher zu gehen, müsste man einen Fachanwalt befragen. Laut einem Urteil des BGH (11.02. 2004, Az.: VIII ZR 195/03), kann sich ein Schadenersatzanspruch ergeben, wenn der Vermieter ausdrücklich zugesichert hat, dass die Vorauszahlungen ausreichend sind.

    Da es sich hier aber offensichtlich um einen Irrtum des Vermieters handelt und nicht um eine arglistige Täuschung, würde ich da wenig Hoffnung auf Erfolg machen.

    Der Vermieter ist ja davon ausgegangen, dass es ausreichend ist.

    Ich würde jetzt einfach monatlich einen Betrag zur Seite legen, damit dann bei der Abrechnung nicht das böse Erwachen kommt.

    Nach 1 Monat stellt sich heraus, dass der Makler bzgl. Der Pflege des Hofes und Winterdienstes gelogen hat

    Inwiefern? Der Makler erzählt, dass diese Kosten umlagefähig sind, im Vertrag steht es auch geschrieben.

    Wie liegt denn da ein Fehler?

    Die Nebenkosten reichen also doch nicht aus und es werden wohl mehrere hundert Euro Nachzahlung auf den Mieter einprasseln

    Ist das eine Vermutung oder durch eine erstellte Abrechnung ein Fakt?

    Ob eine Vorauszahlung jetzt zu niedrig angesetzt ist, oder nicht, ist schwer zu sagen, da ein großer Teil der Betriebskosten auch einem individuellen Verbrauch unterliegt.

    Der eine hat es gern kuscheliger und nimmt täglich ein Vollbad, ein anderer duscht grundsätzlich kalt und brauch nur 18°C Raumtemperatur.

    Aber selbst 4.000 kWh wären bei einer reinen Wärmepumpe zu viel.

    Wie erfolgt die Versorgung mit Warmwasser? Dezentral (Durchlauferhitzer/Boiler) oder Zentral über eine Anlage im Haus?

    Wie gesagt: Es ist unklar, wie hier geheizt wird und wie überhaupt die Versorgung mit Warmwasser erfolgt. Das muss der Vermieter nachweisen und zwar mit mehr als einem handgeschriebenen Zettel.

    Oder anders: Sind die 4.000 kWh nun Strom, Heizenergie (über einen anderen Träger, wie Gas/Öl) oder beides zusammen?

    So ist die Abrechnung formell und inhaltlich unwirksam.

    Es gibt hier offensichtlich keine Rechnung für die Brennstoffkosten gibt und darauf habt ihr Anspruch.

    Das ist die Frage....

    Wenn das Haus tatsächlich nur über die Wärmepumpe betrieben wird, dann gibt es wirklich keine Rechnungen über Brennstoffkosten, weil keine benötigt werden.

    Das der Gaspreis aktuell viel niedriger liegt als berechnet stört uns auch sehr und erschließt sich uns nicht.

    Es ist Fakt, dass hier offensichtlich ein Fehler beim Vermieter vorliegt.

    Aber: Korrekterweise müsste der Vermieter diese 9.000 kWh nicht mit dem Gaspreis von 0,17 €/kWh multiplizieren, sondern mit dem Strompreis pro kWh und der ist deutlich teurer, als 0,17 EUR.

    Das nächste Aber: 9.000 kWh sind für den Strom einer Wärmepumpe ca. 8.000 kWh zu viel.

    Irgend etwas stimmt hier hinten und vorne nicht. Es werden Gaspreise angesetzt, obwohl kein Gas verwendet wird und es gibt einen Verbrauch von 9.000 kWh, der nicht zu erklären ist. Die genaue Aufteilung der Kosten ist da erst einmal das kleinste Problem

    Ich würde den Vermieter erst einmal fragen, wie denn überhaupt geheizt wird (Nur Wärmepumpe geht eigentlich nur bei einen Niedrigenergiehaus) und woher er die 9.000 kWh nimmt.

    Vielleicht kann da hier von Eigentümerseite mögliche Einwände genannt werden. Das wäre super,

    Nun ja, es stellt zumindest mal einen größeren Verwaltungsaufwand dar. Es müssen Verträge beendet (Aufhebungsvertrag) und wieder geschrieben werden, die Kaution muss aufgelöst werden, es muss eine Abnahme und Übergabe der Wohnung erfolgen und zuletzt müssen halt zwei - anteilige - Betriebskostenabrechnungen erstellt werden.

    Viele - insbesondere private - Vermieter tun sich diesen Stress nicht an, zumindest nicht ohne eine zusätzliche Aufhebungsentschädigung zu erhalten.

    Vom Thema Untervermietung würde ich an Eurer Stelle absehen. Ihr haftet dann dennoch weiterhin für alle Dinge, die so in der Wohnung passieren.

    Das ist alles Verhandlungssache. Die Frage ist doch, sind die Betriebskosten tatsächlich höher, oder nur die Vorauszahlung?

    Ich würde hier mal mit dem Vermieter ins Gespräch gehen. Vielleicht kann man sich auf pauschale Betriebskosten (Heizung & Warmwasser müssen aber nach Verbrauch abgerechnet werden) einigen.

    Kurz und knapp:

    1. Ist das so überhaupt gültig?

    Nein, ist es nicht. Ein Kündigungsausschluss von bis zu 4 Jahren ist möglich, aber keine dauerhafte Verlängerung.

    2. Wenn nein, kann ich dann den Vertrag trotzdem einfach mit diesem Wortlaut unterschreiben, aber dann nach dem Jahr Kündigungsauschluss, meine Kündigung ganz normal jederzeit mit 3-monatiger Frist einreichen?

    Ja, das kannst Du eigentlich so machen. In dem Fall greift dann automatisch das Gesetz.

    In dem Fall ist das der § 573c BGB

    Hier ist dann aber vermutlich Ärger mit dem Vermieter vorprogrammiert.

    Das ziehen einer Silikonfuge ist jetzt keine Instandsetzungsmaßnahme, die eine persönliche Begehung erforderlich macht, zumal eine solche Begehung ja schon stattgefunden hat.

    Wenn er das prüfen möchte, kann er das gern von einem Handwerker erledigen lassen.

    Das dürfte kein ausreichender Grund für eine Begehung sein.

    Eine Mietminderung aufgrund fehlendem Wasser ist sicher möglich. Die konkrete Höhe sollte aber mit einem Fachanwalt abgesprochen werden.

    Wenn Du nachweislich Kontakt hattet (Briefe/Mails) würde ich diese ebenso dem Anwalt vorlegen.

    Es ist aus der Entfernung schwer zu sagen. Es ist möglich, dass Silikon irgendwann porös wird, allerdings ist ein Schimmelbefall nur durch Feuchtigkeit zu erklären. In dem Zusammenhang wäre die Frage, ob diese Feuchtigkeit durch unzureichendes Lüften oder durch einen Eintritt von Außen erfolgt ist.

    Rechnungen muss es geben, sonst hätte der Vermieter keine Grundlage für eine Umlage.

    Wenn ich das richtig verstehe, wird mit Wärmepumpe (Erdwärme) und Gas beheizt. Für beide Dinge muss es Zähler und demzufolge auch Rechnungen vom Versorger geben.

    Die 9.000 kWh halte ich bei der Wohnungsgröße nicht für abwegig.

    nur die Stromrechnung der Wärmepumpe und dran könnten wir nichts ablesen.

    Da kann man auch nicht wirklich etwas ablesen. Der Stromverbrauch einer Pumpe sagt nichts über die tatsächliche Heizleistung aus. Hier könnte man nur Vergleichswerte aus dem Internet als Maßstab nehmen.

    Schwierig...

    Der Vermieter kann keine Intensivreinigung verlangen. Die Rechtsprechung spricht hier von einer besenreinen Übergabe, was eine eher "groben" Reinigung entspricht.

    Eine Fensterreinigung/Moosbeseitigung fällt schon mal nicht darunter, das gleiche gilt für das putzen irgendwelcher Fliesenfugen.

    Ich würde dieser Forderung erst einmal widersprechen, erst recht, wenn keine richtige Rechnung vorliegt.

    Ich frage ich mich ebenso, wieso eine Reinigung 16 Stunden dauern soll?

    Wenn sich die Vermieterin auf die Hinterbeine stellt, hilft dann nur der Gang zum Anwalt.

    Es geht doch nicht zwingend um Mängel, sondern auch darum, den Bedarf an Schönheitsreparaturen zu ermitteln und dies ggfs. mit dem Mieter abzusprechen.

    ich sehe dies schon als guten Grund an, um eine Besichtigung durchzuführen.

    Ich führe das noch kurz etwas aus:

    Es ist es natürlich erst einmal richtig, dass eine grundlose Besichtigung in der Regel nicht möglich ist. Hier soll sowohl Wohnung, als auch Mieter geschützt werden.

    Die Rechtsprechung sieht eine Besichtigung im Zuge einer Weitervermietung als gültigen Grund an. Diese Besichtigung muss aber nicht zwingend mit einem potentiellen Nachmieter erfolgen, sondern der Vermieter kann den allgemeinen Zustand der Wohnung prüfen, bevor er diese annonciert. Schlimmstenfalls läuft er sonst mit dem Mietinteressenten durch eine "Schrottwohnung".

    Möglich wäre auch, dass ein potentieller Sanierungs-/Modernisierungsbedarf ermittelt wird, um eine zügige Anschlussvermietung zu realisieren.

    Wenn ein Mietverhältnis eindeutig gekündigt ist, finden sich viele plausible Gründe für eine Besichtigung für einen Vermieter und ich bin recht sicher, dass das kaum ein Richter verwehren wird.

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