Beiträge von Leipziger82

    Hallo,

    wie groß ist denn der Schimmelbefall? Ist dieser Großflächig, würde ich den Vermieter zur Beseitigung auffordern. Wenn es nur ein kleiner Fleck ist, kann das eigentlich jeder Malerbetrieb innerhalb weniger Minuten entfernen. Zur Not kann man das auch selbst machen, da der Handwerkermangel aktuell wirklich akut ist.

    Was passiert in der Zeit in der die Mauern erneuert werden? Käme eine Mietminderung in Frage?

    Das hängt vom konkreten Umfang der Sanierung ab und lässt sich daher nicht einschätzen.

    Die Nachzahlung ist in der Regel auch dann fällig, wenn ein Widerspruch eingereicht wurde.

    Nun haben wir auch nach 2 maliger Aufforderung, uns Einsicht in die Rechnungen zu gewähren, keine erhalten. Diese lägen beim Steuerberater.

    Auch komisch. Erst hat er keine und nun sind die beim Steuerberater? Es wäre ein leichtes, den Steuerberater zu kontaktieren und um Kopien zu bitten.

    Ich würde den Gang zu einem Fachanwalt in Erwägung ziehen...

    Das sieht ein großer Teil der Rechtsprechung aber anders. Überwiegend werden Katzen als Kleintiere gezählt. Jedoch kann die Haltung bei Katzen trotzdem gesondert unter Genehmigung gestellt werden.

    Schön möglich, dass das die allgemeine Rechtsprechung das anders sieht, aber es ändert nichts an der Tatsache, bzw. meiner Aussage, dass die Genehmigung dann eben vor einem Gericht eingeholt werden muss.

    Für mich ist ein Urteil des BGH immer noch "bedeutender", als ein Urteil des AG München.

    Wenn dem so sein sollte, finde ich das schon aus der Praxis heraus absolut Unsinnig. Unabhängig davon, dass eine Katze in der Regel mehr Schaden in einer Wohnung anrichtet, wo ziehe ich da die Grenze zwischen einer großen Maine Coon und einem Zwergspitz?

    Du weißt ja nicht, welchen Kampf die Nachbarn ausgefochten haben, bis sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Vielleicht hat der Vermieter zwischenzeitlich auch schlechte Erfahrungen mit Katzen gemacht?

    Das wird ne teure Angelegenheit… Und dann wird er sich vermutlich dermaßen über mich aufregen, dass er einen Weg findet, mir zu kündigen.

    Oder er findet bis zur Verhandlung mit Hilfe eines Anwaltes einen guten Grund für ein Verbot.

    So ein Fall ist immer recht schwierig.

    Meine Frage ist es nun, welche Rechte haben wir?

    In erster Linie ein Recht auf Mietminderung, die ggfs. recht hoch ausfallen kann, wenn das gesamte Bad nicht nutzbar ist.

    Das sollte mit einem Anwalt abgesprochen werden.

    Einen Anspruch, in eine andere Wohnung zu ziehen, habt ihr nicht.

    und wir müssten jedes mal wenn wir aufs Klo müssen oder duschen wollen, 500 Meter weit laufen in eine andere Wohnung, die frei ist

    Das verstehe ich allerdings nicht wirklich. Ich weiß zwar nicht, wo die Leckage innerhalb eurer Wohnung liegt, aber die eigentliche Beseitigung der Schadenursache ist eine Sache von 1-2 Tagen. Klar, die Trocknung und anschließende Instandsetzung dauert sicher länger, aber WC und zumindest Waschbecken sollten kurzfristig wieder nutzbar sein.

    Eine Hausratsversicherung haben wir nicht, also ist auch eine Ferienwohnung für den Zeitraum nicht zu finanzieren.

    Und das stellt sich in so einem Fall als Problem dar. Mit Hausratversicherung würde sich die Frage nicht stellen, weil ihr dann in eine Ferien-/Gästewohnung oder Hotel ziehen könntet.

    Meine dringende Empfehlung wäre, eine solche Versicherung abschließen. Es kann durchaus auch mal zu größeren Schäden in der Wohnung kommen, wodurch die Möbel beschädigt werden.

    Dann bleibt ihr auf den Kosten sitzen.

    um wie viele Wohnungen handelt es sich denn konkret? Wenn es ein Zweifamilienhaus ist, dann muss keine Verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen.

    Wenn das Haus mehr als 2 Wohnungen hat, muss der Vermieter aktiv werden und einen zusätzlichen Zähler montieren.

    Anders geht es nicht.

    Wenn man die teile für die heizung kauft und dran klebt

    So einfach ist das nicht. Solche Teile müssen eingestellt/programmiert werden. Hier ist unter anderem die Größe, bzw. Leistung des Heizkörpers entscheidend.

    Laut Rechtsanwalt sollte in einem Mietshaus aber Gleichberechtigung herrschen, weshalb die fehlende Erlaubnis für mich, wenn der Nachbar es darf, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes darstellt.

    Das scheitert schon dann, wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt und jeder Mietbereich einem anderen Eigentümer gehört. Oder wenn die Mietverträge unterschiedlich alt sind, oder, oder, oder....

    Zu Tierhaltung steht: Eine Erlaubnis des Vermieters muss eingeholt werden. Und die verweigert er mir.

    Dann wirst Du diese vor Gericht einklagen müssen. Man kann vorab aber mal einen Fachanwalt in die Spur schicken, der ein Schreiben an den Vermieter vorbereitet. Aber dann bitte ohne das Erwähnen von Persönlichkeitsrechten ;)

    Hinzu kommt, dass meine Nachbarn, deren Wohnung ihm ebenfalls gehört, eine Katze halten. Das ist eindeutig eine Mieterbenachteiligung.

    Nein, leider nicht. Aus dem Recht des Nachbarn kann man kein eigenes Recht ableiten.

    Ob der Nachbar Katze, Hund und Co. hält, ist für dein Vertragsverhältnis nicht relevant.


    Wie soll ich nun vorgehen?

    Was steht denn zur Tierhaltung im Vertrag? Wenn es dort hinsichtlich der Tierhaltung keine Einschränkungen gibt (Achtung: Katzen sind keine Kleintiere), bzw. das dort erlaubt ist, dürfte das Verbot des Vermieters wenig Wert sein.

    Steht das dort nicht geschrieben, müsstest Du dir theoretisch die Zustimmung zur Haltung vor einem Gericht einklagen.

    Mein Vermieter möchte von mir, dass ich regelmäßig die Wartung der Gastherme beauftrage und die Kosten übbernehmen

    Wurde dies in einem Formularmietvertrag vereinbart oder mittels individueller (am besten handgeschriebener) Vereinbarung festgehalten?

    In einem Formularmietvertrag wäre dies nämlich unwirksam, so dass sich der Vermieter um die Wartung kümmern muss.

    Bei einer individuellen Vereinbarung wäre das wirksam.

    Ich will nicht plötzlich ne halbe oder komplette neue Therme bezahlen.

    Das wird nicht passieren. Wartung heißt nicht Reparatur. Bei einer Wartung wird nur eine Sichtkontrolle und Funktionsprüfung durchgeführt, die Du dann zahlen müsstest. Sobald eine Reparatur erfolgt, trägt der Vermieter die Kosten.

    Ich würde in so einem Fall tatsächlich mal einen Anwalt befragen. Er kann ggfs. mehr Druck machen und vielleicht auch einen Mietminderungsanspruch durchsetzen.

    Da stellt sich die Frage, ob der Lärm tatsächlich nur der Hellhörigkeit geschuldet ist. In dem Fall kann der Anwalt nichts machen.

    Was gar nicht geht, ist das Abschließen der Haustür. Das ist ein Rettungsweg und darf nie verschlossen werden.

    Wird nach Verbrauch abgerechnet? Wenn ja, würde ich vermutlich eine ganz normale Heizkostenabrechnung erstellen (wegen der formellen und inhaltlichen Wirksamkeit) und dann auf der Kostenübersicht, in der Du Vorauszahlungen und Kosten gegenüberstellst, einen Abschlag reinsetzen.

    Den solltest Du dann in der Höhe aber auch grob begründen.

    Der Vermieter schreibt jetzt, er würde nicht mit dem Mieterschutzverein kommunizieren, da sein einziger Vertragspartner die Mieterin wäre.

    Mir ist tatsächlich keine rechtliche Verpflichtung bekannt, wonach der Vermieter dem Mieterverein eine Antwort schreiben muss. Du bzw. die Freundin ist der einzige Vertragspartner.

    Natürlich kann der Mieterverein im Namen deiner Freundin die Schreiben an den Vermieter schicken (dafür ist er eben bevollmächtigt), aber im Zweifel muss die Freundin dann mit dem (an sie gerichteten) Antwortschreiben wieder zum Mieterverein.

    Wenn er den Schriftverkehr komplett verweigert, d.h. die Annahme des Schreibens, muss der Sachverhalt schlimmstenfalls vor Gericht geklärt werden.

    Man möge mich korrigieren, aber meines Wissens gibt es überhaupt keine Verpflichtung des Vermieters überhaupt auf irgendwelche Anrufe, Mails, Schreiben zu reagieren, egal von wem die kommen.

    Am besten Du informierst erst einmal deine KFZ-Versicherung und den Vermieter.

    Ein fahrlässiges Handeln muss dem Vermieter nachgewiesen werden.

    Bei uns fegt gerade ein Sturmtief durch das Land. Wenn das bei Euch auch der Fall ist, könnte man dich nicht zu unrecht fragen, warum Du dein Auto dann trotzdem unter den Baum gestellt hast.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!