Beiträge von Leipziger82

    Hast Du den Vermieter gefragt, ob er den Teppich erneuert?
    So wie ich das verstanden habe, wolltest Du von Anfang an Laminat, oder?

    Ob eine Erneuerung des Bodens tatsächlich notwendig ist, kann aus der Ferne niemand beurteilen.
    Verfärbungen oder Verschmutzungen rechtfertigen keinen Austausch.
    Ab wann ist ein Teppich abgenutzt?

    Du schreibst außerdem, dass Du den Boden damals übernommen hast. Von wem hast Du ihn übernommen? Vom Vermieter oder vom Vormieter?
    Ist letzteres der Fall, muss der Vermieter gar nichts machen, weil der Teppich sich dann in deinem Eigentum befindet.

    Weiterhin muss der Vermieter auch kein Laminat verlegen. Instandhaltung bedeutet, dass der vorhandene Teppich gegen neuen Teppich getauscht wird.

    Natürlich kann man auch individuelle Vereinbarungen treffen (wie in deinem Fall). Ein Teil der Vereinbarung kann auch beinhalten, dass Du einen neuen Vertrag unterschreiben musst.
    Ob Du das letztendlich tust, bleibt Dir überlassen.

    Du sollst 80% der Kosten übernehmen? Dann verlege das Laminat doch gleich in Eigenregie (natürlich mit Einverständnis des Vermieters).

    P.S.: Warum fragst Du hier nach Rat, wenn Du es letztendlich doch besser weißt?

    Wenn Du dich mit sowas nicht gut auskennst, ist es ratsam, die Abrechnung von einem Anwalt prüfen zu lassen.

    Letztendlich nützt es Dir nur wenig, wenn Du einen Termin zur Belegeinsicht vereinbarst, dann aber mit den entsprechenden Rechnungen nichts anfangen kannst.

    Leipziger: Das wäre mutwillige Sachbeschädigung und strafbar. Kann man nicht mit fahrlässigem Handeln vergleichen.

    Man könnte es dem Vermieter aber auch als "Unfall" verkaufen.
    Es geht aber nicht um Mutwilligkeit oder Unglück, sondern um die Tatsache, dass dem Vermieter Kosten in Rechnung gestellt werden sollen, die ihm nicht schuldhaft entstanden sind.

    Der Vermieter muss nur Instandhaltungsarbeiten durchführen, die aus einem vertragsgemäßen Verhalten resultieren. Nicht mehr und nicht weniger. Das dürfte im Mietvertrag auch eindeutig vereinbart sein.
    Warum sollte der Vermieter mehr leisten, wenn es vertraglich nicht geschuldet ist?

    Wird ein WC-Becken durch den nicht vertragsgemäßen Gebrauch beschädigt, ist der Mieter zum Ersatz verpflichtet.
    Wie schon gesagt: Du hättest nicht einmal ein neues Becken einbauen lassen müssen. Ein Gleichwertiges Gebrauchtes hätte es in der Theorie auch getan.

    Ein weiterer Punkt ist das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer: Du hast den Handwerker beauftragt und er hat seine Leistungen erbracht. Dieses Vertragsverhältnis lässt sich nicht auf eine Dritte Person erweitern (zumindest nicht ohne dessen Zustimmung).
    Theoretisch hätte der Vermieter auch einen günstigeren Handwerker beauftragen können.
    Dazu kommt noch, dass Du der Vemieterin gesagt hast, dass Du eine Firma beauftragst und den Schaden mit deiner Versicherung regulierst.
    Spätestens jetzt ist der Vermieter aus dem Schneider, weil Du dich damit indirekt zur (kompletten) Kostenübernahme bereit erklärt hast.
    Ein spontaner Sinneswandel aufgrund der Rechnungssumme ist da nicht mehr möglich.

    "Das WC war nachweislich längst nicht mehr im Neuzustand; unten in dem Rohr unhygienisch anmutende, braune, nicht entfernbare Kalkablagerungen (da gibt's Fotos) und außerdem war die Halterung von Brille&Deckel völlig ausgeleiert, sodass viele schwergewichtigere Gäste von uns schon das eine oder andere Mal mit Deckel&Brille vom Klo gefallen sind (das lässt sich ebenfalls bezeugen). Zudem hat das Becken am Boden und ließ sich nicht fest verschrauben."

    Ablagerungen IM Rohr sind irrelevant. Hier liegt weder eine optische, noch eine funktionelle Beeinträchtigung vor.
    Hinsichtlich des WC-Sitzes gehe ich jede Wette ein, dass dieser den Bestimmungen der Kleinstreparaturklausel unterliegt und Du hier sowieso zahlen müsstest.

    Wenn das Becken bereits vor Deinem Unfall kaputt war, warum hast Du das nicht dem Vermieter mitgeteilt?
    Spätestens nachdem der erste Gast vom WC gefallen ist, hätte ich den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt.
    Nachdem Du das Teil ausgetauscht hast, dürften die Ersatzansprüche abgegolten sein.


    Eine wichtige Info fehlt noch:
    Die Versicherung hat mit ihren 150 Euro den aktuellen Wert plus Handwerkerkosten gezahlt, folglich wurde der Schaden ansich beglichen. Dadurch, dass eine komplett neue Toilette installiert wurde, wurde ja der Wert des Mietobjekts gesteigert. Sprich, wo vorher eine €5-Schüssel war, ist jetzt eine €100-Schüssel, welche auch in den Besitz der Vermieterin übergeht.

    Hallo,

    So einfach ist es dann doch nicht.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, resultiert die Rechnungssumme von 423,21 € nicht allein aus dem neuen WC-Becken, sondern ebenso aus dem neuen Spülkasten, den Arbeitsstunden des Handwerkers und den zusätzlich erforderlichen Arbeiten.
    Genau genommen kann hier nur der Beschaffungswert des WC-Beckens angesetzt werden (Also der "Baumarkt-Preis").

    Der Vermieter kann nichts dafür, dass der Spülkasten erneuert wurde und der Handwerker nur für einen Stundenlohn von X-EUR arbeitet.
    Die Kosten kann man ihm nicht auf das Auge drücken.

    Letztendlich musst Du nur dafür sorgen, dass der Ursprungszustand (!) hergestellt wird.
    Ob Du nun ein goldenes WC-Becken verbaust oder vielleicht sogar nur ein gebrauchtes, ist deine Sache. Auf den zusätzlichen Kosten bleibst Du sitzen.

    Ansonsten könnte jeder Mieter Profit daraus schlagen: Wenn mir meine einfach verglasten Fenster nicht mehr gefallen, schmeiss ich halt einen Stein rein und bestelle doppelt verglaste Fenster auf Kosten des Vermieters.

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