Beiträge von Leipziger82

    Grundsätzlich können die Kosten des Betriebs der Heizungsanlage auf die Mieter umgelegt werden (Vgl. § 2 Punkt 4 BetrKV), was allerdings eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag voraussetzt. Hier ist allerdings schon ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung ausreichend, d.h. es müssen nicht alle Betriebskostenarten explizit im Vertrag benannt werden.

    Rechnungen belastet der Vermieter an den Mieter weiter, auch wenn dieser ein Dritter ausgestellt hat (Das ist bei Wasserrechnungen, Strom, Grundsteuer, etc. nicht anders).

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    Und wer betreibt überhaupt solche Heizanlagen?

    in meinen Objekten sind es die lokalen Stadtwerke.

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    Bekommt man von denen Kosteninformationen, nur um zu überprüfen, ob der neue Vermieter nicht mehr Kosten einkassiert als nötig.

    Die Kosten der Anlage erscheinen dann in der Betriebskostenabrechnung. Wenn diese vorliegt, haben Deine Eltern dann das Recht auf Belegeinsicht, um die Kosten zu prüfen.

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    Ich finde 30 Euro im Monat nicht wenig

    Kann sein, kann aber auch nicht sein. Das hängt natürlich auch von der Anzahl der Mieter im Mehrfamilienhaus ab.

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    Alternativ könnte man eine unbegrenzte Bürgschaft anbieten, was aber seitens der Zahlungsverpflichtung auf das selbe hinausläuft.

    Eine unbegrenzte Bürgschaft? Bürgschaften sind generell auf 3 Kaltmieten beschränkt (BGHZ 107, 210).

    Siehe auch hier: Die Mietb

    Bei den Kautionsbürgschaften bin ich generell zwiegespalten. Es gibt solche und solche. Die von Dir genannte kann ich nicht empfehlen.
    Fehlt das Bargeld, würde ich es erst einmal bei der Bank probieren. Die Bürgen manchmal auch, wobei ich aufgrund eures (vermutlich) geringen Einkommens nicht denke, dass das bei Euch der Fall sein wird.
    Probiert es einfach mal bei diversen Versicherungsanbietern. Ich selbst weiß, dass die R+V sowas anbietet.
    Ansonsten wurde aber schon erwähnt, dass der Vermieter derartige Bürgschaften/Kautionen nicht annehmen muss.

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    Laut Mietpreisspiegel der Stadt liegt die Miete für die Wohnung über dem Durchschnitt bei der Warmmiete, bei der Kaltmiete liegt unsere Wohnung leicht unterhalb des Mietspiegels.

    Bei der Mieterhöhung nach § 558 BGB - also die ortsübliche Vergleichsmiete - ist nur die Kaltmiete ausschlaggebend.

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    In unserer Miete ist ein Tiefgaragenparkplatz enthalten.

    Die Miete für den Stellplatz ist aber sicher separat ausgewiesen, oder? Ausschlaggebend für eine Mieterhöhung ist nur der Wohnraum.

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    Die Miete für die Wohnung eines Nachbarn auf der gleichen Etage ist deutlich günstiger als unsere Miete.

    Das bedeutet grundsätzlich überhaupt nichts. Bei der Vergleichsmiete spielt nämlich auch die Ausstattung der Wohnung eine Rolle. Durchaus möglich, dass Ihr ein einer modernisierten Wohnung lebt, während der Nachbar in einer "Ruine" haust.

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    Wir haben Nachwuchs bekommen und wohnen nun zu viert (2 Erwachsene und 2 Kinder) in der 2 Zimmer-Mietwohnung mit 62qm

    Als Faustregel gilt, dass jeder Person 10m² Wohnraum zur Verfügung stehen müssen. Eine Überbelegung ist bei Euch nicht der Fall.


    PS: @Koli hat recht: Wenn die Schüssel so ohne weiteres nicht sichtbar ist, braucht der VM noch nicht mal gefragt zu werden.

    Es sei denn, der Mieter verschweißt diese fest mit der Balkonbrüstung. Es muss betont werden, dass es sich nur um eine mobile Schüssel handeln darf.

    Alternativ empfehle ich Flachantennen. Die sind in der Regel kleiner und somit auch unauffälliger, als diese riesigen Schüsseln (Meine steht sogar in der Wohnung und ich habe einen guten Empfang).

    Ich habe da Wehen. Denn von einem ständigen Zugriff des Mieters auf diese schadhaften Teile kann hier nicht gesprochen werden.


    das sehe ich ähnlich. Hier sind ja die Schrauben durch Rost defekt geworden.
    Anders wäre es, wenn der Mieter immer mit Anlauf auf die Kloschüssel gesprungen wäre und die Befestigung hierdurch kaputt gegangen wäre.

    Dabei lässt sich fragen: warum wird Mietminderung trotzdem so oft benutzt? Meistens geht es ja um Mängel. Eine Ersatzvornahme, wie du erklärt hast, ist viel effizienter. Ist es so, weil viele Mieter nichts von Ersatzvornahme wissen, oder gibt es einen anderen Grund?

    Das hat sicher mehrere Gründe:

    Zum einen reagiert die Hausverwaltung im Normalfall auf eine Mietminderung. Schließlich will sie ja die volle Miete kassieren. Die Ersatzvornahme wäre erst der Schritt nach der Mietminderung.

    Zum anderen muss der Mieter bei Ersatzvornahme evtl. erst einmal in Vorkasse gehen. Außerdem ist der Aufwand natürlich größer. Es ist einfacher, einen Betrag von der Miete abzuziehen, als eine Firma zu suchen, zu beauftragen und zu bezahlen.

    Davon abgesehen, weiß sicher kaum ein Mieter von dieser Möglichkeit. In den Medien schwirrt immer nur das Schreckgespenst der Mietminderung umher.

    Für was dieses Forum alles herhalten muß ist schon manchmal richtig ätzend..

    Das bezieht sich auf das ganze Internet. Offensichtlich hat die Menschheit hierdurch vergessen, wie man selbst nachdenkt. Es ist ja einfacher im Internet nachzufragen.
    Ich selbst frage mich, wie wir das vor 20 Jahren gemacht haben, als es noch kein Internet gab.

    Ist zulässig!

    Tatsächlich? Die Klausel ist sicher zulässig, aber ob der Fragesteller in diesem Fall zahlen muss, bezweifle ich. Ein defektes Stromkabel, was im Zweifel sogar unter Putz liegt, kann nicht dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.

    Die fotografische Dokumentation der Reparatur halte ich auch nicht für notwendig. Ich würde mir von Handwerker einfach ein Protokoll der Schadenursache geben lassen.

    Das möchte ich besser verstehen. Kann also jeder Mieter einfach einmalig, spaßeshalber, 100 € von einer Miete abziehen, dann vier Jahre warten und mit Null Konsequenzen rechnen? Wegen 100 € kann ja der Vermieter keine fristlose Kündigung erteilen, oder?

    nicht spaßenshalber, sondern nachdem die HV trotz Aufforderung nicht tätig geworden ist und eine Ersatzvornahme angekündigt wurde.
    Hättet Ihr den Betrag von der Miete abgezogen und der Vermieter hätte hierauf nicht reagiert/widersprochen, dann wäre sein Anspruch hierauf nach 3 Jahren verwirkt gewesen.
    Hätte er hier mit einem Mahnbescheid reagiert, hättet Ihr einen Anwalt einschalten können/müssen.

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    Und diese Methode ist betriebssicher?

    So betriebssicher, wie eine Mietminderung, nur mit dem Unterschied, dass der Mangel dann behoben wäre.

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    Wenn ich einen Anwalt mit der Sache beauftrage, und er schreibt fünf Briefe und am Ende gibt die HV nach und repariert alles, bestimmt kostet das uns jede Menge Geld, oder?

    Das kommt auf Eure Rechtsschutzversicherung an, die Ihr hoffentlich habt. Im Zweifel ist hier eine Selbstbeteiligung zu zahlen.
    Deshalb halte ich den MSB grundsätzlich auch für sinnlos: Eine Rechtsschutzversicherung sollte man immer haben (ich spreche da aus Erfahrung). Diese beinhaltet in der Regel auch das Mietrecht.

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    Soll man dann diese Kosten auch von der Miete abziehen?

    Das funktioniert wiederum nicht.


    Das Problem mit der Ersatzvornahme ist DIE KOSTEN. Wer soll das zahlen? Diese Frage hast du vorher ("Zweitens...") zweckdienlich ignoriert.

    Das habe ich meines Wissens schon in einem anderen Beitrag geschrieben:
    Die Kosten hierfür zieht man von der Miete ab, nachdem man den Vermieter hiervon in Kenntnis gesetzt habt. Angenommen Ihr zahlt für den neuen Herd 500 EUR und Eure Miete beträgt auch 500 EUR, dann zahlt Ihr einfach einen Monat keine Miete.

    Wenn die Reparatur aller Fenster mehr als 500 EUR kostet, dann lasst ihr halt jeden Monat ein Fenster reparieren, um hier nicht in Vorkasse gehen zu müssen.

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    Ein Anwalt kann auch nicht die HV zwingen, etwas zu tun

    Deswegen die Ersatzvornahme. Eine andere Möglichkeit wäre vielleicht eine einstweilige Verfügung.
    Außerdem müsstest Du dir heute um die Kaution gar keine Gedanken machen. Denn: Hättest Du vor 4 Jahren die Ersatzvornahme durchgeführt und die Rechnung weiterbelastet, dann hätten die Verjährungsfristen nach § 195 BGB gegriffen.

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    Ich wiederhole meine Frage: hat die HV keine Verpflichtungen? Heute sind Ofen und Fenster kaputt, morgen gehen auch die Heizung, Wasservorsorge, Boden, Tür und Toilette kaputt. Kannst du mir eine ernsthafte Antwort geben, wie ich in diesem Fall umgehe?

    Doch hat sie. Das ergibt sich aus § 535 BGB. Was aber, wenn sich die Hausverwaltung weigert? in diversen Fällen wäre vielleicht auch eine Einstweilige Verfügung machbar. Da fehlen mir aber die Erfahrungswerte.

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    Wenn ich jetzt zur Ersatzvornahme greife, sagt dann die HV, "Toll! Herr Pixie ist ein geschickter und einfallsreicher Reparaturmann. Ab jetzt müssen wir wirklich nichts mehr machen!".

    Die Beauftragung eines Handwerkers dauert bei mir ca. 1 Minute. Im Zeitalter des Internets benötigt das nämlich nur eine kurze E-Mail. Nichts, was mir graue Haare bereitet. Im schlimmsten Fall gehen der Hausverwaltung außerdem vielleicht noch diverse Abzüge flöten (Skonto), wenn Du eine Beauftragung vornimmst.

    Ansonsten ist die Mietminderung ein probates Mittel, was ich auch nie bezweifelt habe. Es gibt aber Situationen - wie Deine - wo eine Mietminderung nichts nützt.

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    Und bei einem Anwalt gibt es Haftung? Wenn du wegen eines blöden Anwalts zur Knast beurteilt wirst, geht dann der Anwalt in die Knast?

    Stichwort: Anwaltshaftung. da findet man bestimmt was bei Wikipedia/Google.

    Als Beispiel: Du verlierst aufgrund einer Falschberatung des MSB einen Prozess, trägst Du die Gerichtskosten. Verlierst Du den Prozess wegen Falschberatung durch Anwalt, trägst Du diese Kosten nicht.

    Noch etwas abschließendes: Wenn der Mieterschutzbund Dir immer so gut geholfen hat, warum nicht in diesem Fall? War die Mietminderung tatsächlich die einzige Empfehlung? Ein fähiger Anwalt hätte sicher besser beraten können.
    Für die Empfehlung einer Mietminderung, bzw. das Verfassen eines entsprechenden Schreibens benötigt man eigentlich keinen MSB der auch noch Geld kostet.


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    Danach behauptest du, dass ich an eine Lösung nicht interessiert bin?


    Behaupte ich nicht, es fehlt dir einfach das Fachwissen um zu wissen, was zu tun ist. Du hast dich deswegen an den MSB gewandt, was zur Folge hat, dass der Herd und die Fenster seid über 4 Jahren defekt sind. Was hat der MSB also für dich - und deine Jahresgebühr - getan? Da musst Du doch einsehen, dass der Gang dorthin nicht zielführend war, oder?

    Ansonsten lasse ich mich hier nicht öffentlich weiter über den Verein aus.

    Und wenn sie bekannt war, mit dem herzlichen Versprechen der HV, dass sie demnächst repariert werden wird?

    Was ist an der Aussage " ...könnte eine Mietminderung nicht rechtens sein" so schwer zu verstehen?

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    Und bei Anwälten kommt Falschberatung nie vor?

    Es geht um die Haftung bei Falschberatung. Auch hier meine Frage: Was ist an dieser Aussage so schwer zu verstehen?

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    Erstens: die bisherige Mietminderung zählt weniger als den Preis eines Ofens und einer neuen Isolierung zusammen. In dem Sinne haben wir der HV Geld gespart! Also warum soll die HV bevorzugen, dass wir alles alleine machen?

    Also ist es Euch wichtiger, weniger Miete zu zahlen, als einen intakten Ofen und dichte Fenster zu haben? Ich lese hier immer nur etwas von Geld. Sollte es nicht eher so sein, dass die Fenster dicht sind und der Ofen funktioniert? Oder sind die undichten Fenster durch die Mietminderung plötzlich dicht?
    Im Übrigen machen sich die undichten Fenster in erster Linie in der Heizkostenabrechnung bemerkbar.

    Da habe ich Dich offensichtlich falsch eingeschätzt. Ich persönlich würde mit Freuden die volle Miete zahlen, wenn dafür die Mängel abgestellt sind.

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    Zudem hätte die HV behauptet, dass der Ofen nur ein kleines Relais für 10 € gebraucht hätte

    Vielleicht ist es tatsächlich so und ihr tut Euch den Ärger wegen 10 € an?

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    Warum soll die HV jemals irgendeine Mangel reparieren, wenn Herr Leipziger zur Ersatzvornahme rät? Haben HVen in Deutschland schon keine Verpflichtungen mehr?

    Gegenfrage: Wie beseitigt man einen Mangel, wenn sich die Hausverwaltung weigert tätig zu sein? Mietminderung scheint in Eurem Fall ja nicht zu funktionieren, oder? Demnach ist das letzte Mittel die Ersatzvornahme. Oder hast Du eine bessere Idee?

    Das scheint in Eurem Fall aber egal zu sein. Du freust Dich offensichtlich an undichten Fenster und einem kaputten Backofen, sonst hättest Du längst andere Maßnahmen ergriffen.
    Der Rat zur Ersatzvornahme gilt grundsätzlich also nur für die Mieter, die sich eine intakte Mietsache wünschen und nicht nur die Reduzierung der Mietzahlungen.

    Ansonsten kann ich mich Kolinum nur anschließen: Mehr als Ratschläge (Anwalt, Ersatzvornahme, etc.) kann ich persönlich nicht geben. Wenn der Fragesteller hierauf nur mit Widerworten reagiert, ist es seine Sache.
    Dann frage mich aber: Wozu überhaupt die Frage?

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    1.) Muss ein Vermieter im Sozialen Wohnungsbau Dienstleistungen (Grünflächenpflege) öffentlich ausschreiben und ist dann verpflichtet den günstigsten Anbieter zu nehmen?

    Eine öffentliche Ausschreibung ist nicht notwendig. Weiterhin bedeutet die Wirtschaftlichkeitsgebot nicht, dass der günstigste Anbieter genommen werden muss. Liegt ein solcher Verstoß vor, musst Du dies nachweisen. Du kannst also gern mal ein paar Angebote von Firmen aus der Region einholen und diese beim Vermieter vorlegen.

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    2.) Nach Dienstleisterwechsel( macht jetzt eine Tochter der Vermietergesellschaft) ist der Preis um 100% für Grünflächenpflege gestiegen. Der Vermieter hat Weise in keiner Weise kommuniziert und die Mieter so in eine Nachzahlungsfalle laufen lassen. Darf er das so?

    Ja, darf er. Im Zweifel hat der Vermieter im Vorfeld selbst keine Ahnung, wie groß die Kostenerhöhung sein wird. Hier bleibt dann nur die Möglichkeit, nach einem Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot zu suchen.

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    4.) Zwischen den Häusern, welche hier für Grünflächenpflege und Winterdienst abgerechnet wird, befinden sich Garagen. Müssten die eigentlich an den Kosten, (wird alles auf m² umgerechnet) anteilig mit bezahlen?

    Nur wenn es bei den Garagenbesitzern vertraglich vereinbart wurde.

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    5.) Allgemeinstrom. Hier sind für 2 Wohnungseingänge(Hausnummer 7 und 9) je 1 Stromzähler vorhanden. Jedoch wird der Strom für die Hausnummern 7 und 9 gemeinsam abgerechnet. Wobei der Stromzähler den anderen Mieter fast den dreifachen Verbrauch gegenüber meinem Stromzähler ausweist. Muss das nicht eigentlich auch getrennt abgerechnet werden?

    Nein, muss es meines Wissens nicht. Der Vermieter kann grundsätzlich Wirtschafts-/Abrechnungseinheiten bilden. Das kann den Vorteil haben, dass bei größeren Verbrauchsmengen der Preis pro Einheit sinkt.



    3.) Seit Mitte 2013 wurde vom Vermieter, (ohne Nachfrage) der Winterdienst übernommen. Dieser sollte nach Aufwand abgerechnet werden. Nun war es in diesem Winter keiner, so das kein Winterdienst erforderlich war. Auch haben meine Nachbarn und ich keinen Winterdienst oder die Spuren( Streugut) gesehen. Trotzdem wird ein Betrag eingefordert.

    Hier würde ich einfach mal vom Recht der Belegeinsicht gebrauch machen und die Rechnungen prüfen. Hieraus sollte sich ja ergeben, wann ein Winterdienst stattgefunden hat.


    Wenn du so neutral bist, Leipziger, wie du tust, warum bist du so stolz drauf, dass du die Briefe des MVs praktisch ignorierst? Mag es sein, dass manche Beschwerde deiner Mieter gerecht und lesenswert sind?

    Ich ignoriere die Briefe, in denen rechtlicher Unsinn verfasst worden ist, bzw. in denen irgendwelche Ansprüche des Mieters durchgesetzt werden sollen. Einmal war der MSB der Meinung, dass ich gesetzlich verpflichtet bin, dem Mieter die vorhandene Wanne gegen eine Dusche auszutauschen. Mir fehlt einfach die Zeit, um so einen Schwachsinn zu beantworten. Das hat auch nichts mit Stolz zu tun.

    Grundsätzlich konnte ich mich bei fast allen Problemen mit meinen Mietern einigen. Auch ohne Mieterschutzbund.

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    aber die Halbmillion Hartz IV-Empfänger, die in Berlin z.B. wohnen, können sich nicht leisten, bei jedem Problem 500 Euro auf dem Tisch eines Anwalts zu legen und zu sagen: "Lösen Sie mir dieses Problem!"

    Dafür gibt es einen Beratungsschein vom Amtsgericht, bzw. Prozesskostenbeihilfe, die beantragt werden kann. das kostet den Hartz-IV Empfänger gar nichts.

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    Dafür zahle ich 30 (!) Euro an den Mieterverein und bekomme anständige Hilfe ein Jahr lang.

    Dann würde ich lieber ein paar EUR mehr für eine vernünftige Rechtsschutzversicherung drauf legen.

    Ansonsten könnte es bei MSB/Mieterverein auch ein Haftungsproblem geben:

    Falschberatung durch Mieterverein: K

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    Warum bringt ihr Beispiele aus euren Mietern?

    Um zu verdeutlichen, dass ein Mieter auch einmal Unrecht haben könnte, auch wenn er sich im Recht fühlt.

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    Ist die Schlussfolgerung, dass wenn eure Mieter sich schlecht benommen haben, muss es auch der Fall bei mir sein?

    Ganz einfach: Weil Du versuchst die Kaution abzuwohnen, was rechtlich gesehen ebenso ein "schlechtes Benehmen" ist.

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    Wie kann ich also gesichert sein, dass meine Minderung gerecht ist?

    In dem man es von einen Anwalt prüfen lässt und den Anwalt beauftragt, dies schriftlich dem Vermieter mitzuteilen. Im Zweifel kann man dann einen Vergleich schließen.

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    fünf Jahre lang sind unsere Fenster schlecht isoliert, sodass starke Windzüge ins Haus eindringen.

    Das muss kein Mangel nach § 536 BGB sein. Das kommt auf die Umstände an. War die mangelnde Isolierung schon bei Einzug bekannt, könnte (!) eine Mietminderung nicht rechtens sein.
    Ansonsten gibt es hier die Möglichkeit der Ersatzvornahme. Heißt: Firma selbst beauftragen und die Kosten von den Mietzahlungen abziehen.

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    Dazu: zwei Jahre lang leben wir ohne funktionierenden Backofen. Der Ofen kam mit der Wohnung, wir dürfen ihn also nicht einfach wegschmeissen und einen neuen anschaffen.

    und wieder der Verweis auf die Ersatzvornahme. Ein neuer Herd kostet um die 500 €. Das hättet Ihr von einer Miete abziehen können.

    Schreibt die Hausverwaltung an, setzt eine Frist zur Beseitigung und kündigt eine Ersatzvornahme an, wenn keine Reparatur erfolgt.

    Wenn Du schon Mitglied beim MSB bist, warum haben die dir nicht diesen Tipp gegeben?

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    "Extrem zurückhaltend" ist was ich immer wieder höre, wenn ich Leuten davon erzähle. Stimmt ihr zu?

    Genau das ist doch der Punkt: Wie soll hier denn jemand einschätzen, ob das rechtens oder "extrem zurückhaltend" ist, wenn wir den Sachverhalt gar nicht kennen? Wir wissen doch nicht einmal zweifelsfrei, ob die Mietminderung an sich in Ordnung ist.
    Genau das ist auch das Problem des MSB: Die Beschäftigen sich zum Teil nur recht oberflächlich mit dem Thema, was bei hunderten/tausenden Kunden auch gar nicht anders geht.
    So kommt es dann zu folgenschweren Problemen.

    Ansonsten musst Du in einem Forum auch mal davon ausgehen, dass nicht jeder Deiner Meinung ist.

    Über Mieter und Mieterschutzbünde wird gelacht. Nützliche Alternativen habe ich nicht bekommen.

    Doch, ich habe Dich gefragt, ob Du mal den Gang zum Anwalt gewagt hast, anstatt dich in den Armen des Mieterschutzbundes wiegen zu lassen.
    Daneben habe ich darauf hingewiesen, dass der MSB eben nicht eine allmächtige Institution ist, vor der die Vermieter in die Knie gehen.

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    Die Annahme ist, meine Mietminderung sei ungerecht.

    Das habe ich persönlich nicht behauptet. Ich möchte mich dazu nur einfach nicht äußern, da ich den Sachverhalt nicht kenne.

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    Ich habe sechs ziemlich feindliche Antworte bekommen, zwei davon von deklarierten Vermietern.

    wie Du dem Namen dieser Seite entnehmen kannst, handelt es sich um eine Seite für Mietrecht. Die bisherigen Antworten haben sich alle auf die möglichen Rechtsfolgen bei Nichtzahlung der Mieten bezogen.
    Was willst Du denn sonst hören?

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    Wie wird ein Gerichtsprozess durchgeführt, wenn ich im Ausland bin?

    Vielleicht in dem Du - im Falle der ausbleibenden Kaution - einen Anwalt beauftragst? Gerichtsverfahren an Amtsgerichten verlaufen nicht, wie solche im Fernsehen. Du wirst also nicht ins Kreuzverhör genommen, was deine persönliche Anwesenheit also gar nicht notwendig macht.

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    Was soll ich jetzt tun mit der Mietminderung, die von der HV ignoriert wird? Anklagen?


    Klagen kann nur der Gläubiger. Du machst hier gar nichts, außer vielleicht ignorieren.

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    Wie soll ich vom Ausland her meine Kaution zurückbekommen, wenn die HV weigert?

    Anwalt?

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    der Mieterverein beschäftigt Anwälte, und die Briefe werden von diesen Anwälten unterschrieben. Löst das bei dir auch kein Erschrecken aus?


    Die wenigsten Schreiben des Mieterschutzbundes werden von Anwälten verfasst. Ansonsten heißt "unterschreiben" nicht "verfassen".
    Außerdem ist Anwalt nicht gleich Anwalt.
    Ansonsten beschäftigt der Mieterschutzbund in der Regel keine Anwälte, er beauftragt diese von Extern, wenn es notwendig ist.

    Ansonsten nur soviel: Ich habe aus Berufsgründen mal beim MSB reinschnuppern dürfen. Was ich dort an fachlicher Kompetenz erleben durfte, war schon erschreckend.

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    Bin halt in deinem Erschreckensursachen interessiert.

    Erschrecken tut mich teilweise nur, wie diverse Anwälte ihre Mandanten abzocken. Es soll aber tatsächlich Fachanwälte geben, die ein Problem rechtlich besser beurteilen können, als ich. In solchen Fällen gebe ich dann tatsächlich mal nach, weil ich einen Prozess verlieren würde.
    Bei dem Mieterschutzbund habe ich das hingegen noch nie erlebt. Das war zum Großteil haarsträubend. Die dort beschäftigten Sachbearbeiter sind zum Teil nicht einmal gelernte Fachkräfte. Was will man da erwarten.

    Ansonsten kannst Du dich mal hier belesen:

    Testbericht zu Deutscher Mieterbund DMB (Rechtsschutzversicherung) - Test und Meinungen bei dooyoo.de

    Zur Kenntnisnahme: Es wurden aber auch schon Revolutionen verloren. Die Ihrige wird höchstwarscheinlich auch scheitern.
    Fristlose Entlassung, Gericht, und einen Titel, welchen Sie nicht loswerden.

    Als kleines Schmankerl könnte es sogar noch einen Schufa-Eintrag geben, falls eine derartige Vereinbarung unterzeichnet wurde.
    Die Gerichtskosten könnt Ihr übrigens nicht abwohnen, dafür sind diese zu hoch.

    Ansonsten äußere ich mich nicht über diese Mietminderung. Vielleicht ist sie gar nicht rechtens oder zu hoch? Wer weiß das schon...
    Einer meiner Mieter wollte mal eine Mietminderung durchsetzen, weil nur 23°C in der Wohnung waren. Die Minderung hat er dann auch noch im Hochsommer abgezogen.

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    Selbst der Mieterverein hat für uns Briefe geschickt.

    Super! Sowas bekomm ich auch manchmal. Die meisten überfliege ich nur und hefte die weg. Eines habe ich sogar mal telefonisch beantwortet. In dem Telefonat ging es aber nur darum, dass ich den - im Brief formulierten - rechtlichen Unsinn aus Zeitgründen nicht beantworte.

    Schon mal mit einem Anwalt probiert? Im Gegensatz zur Meinung vieler Menschen, lösen Schreiben des Mieterschutzbundes kein Erschrecken (manchmal aber ein herzhaftes Lachen) bei den Vermietern aus (zumindest bei mir und meinen Bekannten nicht).

    Hallo und Dank für die Antwort.

    habe kein Problem mit dem Putzen, die Treppenreinigung erledige ich nach wie vor selbst, für alles andere müssten einfach klare Regeln mit den anderen Mietparteien her.

    Was sind denn die anderen Arbeiten neben der Treppenreinigung?

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    und ich hätte gerne selbst einen Hausmeister beauftragt, der muss trotzdem vorab wissen was er zu erledigen hat. Und bis zu heutigem Zeitpunkt weiß ich das nicht.

    Das habe ich doch schon in meinem letzten Beitrag geschrieben: Alles das, was vertraglich von Dir gefordert ist! Eine Antwort gibt der Mietvertrag oder die Hausordnung.
    Steht dort nichts von anderen Arbeiten im und um dem Haus, musst Du gar nichts machen.

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    - bis wann muss der Vermieter eine Wohnungsabnahme mit uns machen?

    Du meinst sicher Übergabe, oder? Wenn ich das richtig verstehe, seid Ihr ja eingezogen.

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    wie lange kann er sich noch darum drücken, uns endlich die Briefkastenschlüssel zu übergeben? Angeblich hat die Vormieterin diese noch nicht zurückgegeben; dann muss er doch aber irgendwann auf eigene Kosten sich darum kümmern, dass ein Ersatz aufgetrieben wird, oder?

    Alle Schlüssel sind mit Mietbeginn auszuhändigen. Hier würde ich den Vermieter schriftlich und mit Fristsetzung auffordern. kommt er dem nicht nach, kauft ihr ein neues Schloss und berechnet ihm die Kosten weiter.

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    - Muss der Vermieter die EBK herrichten (passende Blenden besorgen und ggf. auch montieren)?

    Da ihr Euch zur Montage bereit erklärt habt, muss er nur passende Blenden liefern.

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    das Wohnzimmer war nicht gestrichen. Laut Hamburger Mietvertrag muss ich die Wohnung gestrichen verlassen; gilt dies auch, wenn vorher nicht gestrichen wurde und das im Protokoll festhalten wird?

    Was heißt denn "muss gestrichen verlassen werden"? Müsst Ihr bei Auszug zwingend malern? Das dürfte unwirksam sein.
    Ansonsten: Der Zustand bei Wohnungsübergabe hat nichts mit dem Zustand bei Wohnungsabnahme zu tun.

    Ich weiß gar nicht, warum der Vermieter hier überhaupt etwas machen sollte. Steht so ein Raum zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung, muss sich die Gemeinschaft einigen.
    Ich halte es für falsch, wenn der Vermieter nun den einzelnen Parteien vorschreibt, wer den Trockenraum zu welcher Zeit nutzen darf, zumal der Bedarf ja unterschiedlich ist.
    Der Vermieter muss ja nicht den Kindergärtner spielen.

    Ich hatte mal ein ähnliches Problem (mit 4 Streithähnen). Nach mehreren Monaten (oder gefühlten Jahren) Diskussionen hab ich das Ding einfach komplett dicht gemacht (aufgrund fehlender vertraglicher Vereinbarung über eine Nutzung).
    Plötzlich haben sich die Parteien dann ganz schnell geeinigt und ich konnte den Raum (unter Vorbehalt) wieder zur Verfügung stellen. Seit dem ist es ruhig.
    Manchmal muss man doch den Kindergärtner spielen und das Spielzeug wegnehmen, damit Ruhe ist.

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