Wenn du so neutral bist, Leipziger, wie du tust, warum bist du so stolz drauf, dass du die Briefe des MVs praktisch ignorierst? Mag es sein, dass manche Beschwerde deiner Mieter gerecht und lesenswert sind?
Ich ignoriere die Briefe, in denen rechtlicher Unsinn verfasst worden ist, bzw. in denen irgendwelche Ansprüche des Mieters durchgesetzt werden sollen. Einmal war der MSB der Meinung, dass ich gesetzlich verpflichtet bin, dem Mieter die vorhandene Wanne gegen eine Dusche auszutauschen. Mir fehlt einfach die Zeit, um so einen Schwachsinn zu beantworten. Das hat auch nichts mit Stolz zu tun.
Grundsätzlich konnte ich mich bei fast allen Problemen mit meinen Mietern einigen. Auch ohne Mieterschutzbund.
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aber die Halbmillion Hartz IV-Empfänger, die in Berlin z.B. wohnen, können sich nicht leisten, bei jedem Problem 500 Euro auf dem Tisch eines Anwalts zu legen und zu sagen: "Lösen Sie mir dieses Problem!"
Dafür gibt es einen Beratungsschein vom Amtsgericht, bzw. Prozesskostenbeihilfe, die beantragt werden kann. das kostet den Hartz-IV Empfänger gar nichts.
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Dafür zahle ich 30 (!) Euro an den Mieterverein und bekomme anständige Hilfe ein Jahr lang.
Dann würde ich lieber ein paar EUR mehr für eine vernünftige Rechtsschutzversicherung drauf legen.
Ansonsten könnte es bei MSB/Mieterverein auch ein Haftungsproblem geben:
Falschberatung durch Mieterverein: K
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Warum bringt ihr Beispiele aus euren Mietern?
Um zu verdeutlichen, dass ein Mieter auch einmal Unrecht haben könnte, auch wenn er sich im Recht fühlt.
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Ist die Schlussfolgerung, dass wenn eure Mieter sich schlecht benommen haben, muss es auch der Fall bei mir sein?
Ganz einfach: Weil Du versuchst die Kaution abzuwohnen, was rechtlich gesehen ebenso ein "schlechtes Benehmen" ist.
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Wie kann ich also gesichert sein, dass meine Minderung gerecht ist?
In dem man es von einen Anwalt prüfen lässt und den Anwalt beauftragt, dies schriftlich dem Vermieter mitzuteilen. Im Zweifel kann man dann einen Vergleich schließen.
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fünf Jahre lang sind unsere Fenster schlecht isoliert, sodass starke Windzüge ins Haus eindringen.
Das muss kein Mangel nach § 536 BGB sein. Das kommt auf die Umstände an. War die mangelnde Isolierung schon bei Einzug bekannt, könnte (!) eine Mietminderung nicht rechtens sein.
Ansonsten gibt es hier die Möglichkeit der Ersatzvornahme. Heißt: Firma selbst beauftragen und die Kosten von den Mietzahlungen abziehen.
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Dazu: zwei Jahre lang leben wir ohne funktionierenden Backofen. Der Ofen kam mit der Wohnung, wir dürfen ihn also nicht einfach wegschmeissen und einen neuen anschaffen.
und wieder der Verweis auf die Ersatzvornahme. Ein neuer Herd kostet um die 500 €. Das hättet Ihr von einer Miete abziehen können.
Schreibt die Hausverwaltung an, setzt eine Frist zur Beseitigung und kündigt eine Ersatzvornahme an, wenn keine Reparatur erfolgt.
Wenn Du schon Mitglied beim MSB bist, warum haben die dir nicht diesen Tipp gegeben?
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"Extrem zurückhaltend" ist was ich immer wieder höre, wenn ich Leuten davon erzähle. Stimmt ihr zu?
Genau das ist doch der Punkt: Wie soll hier denn jemand einschätzen, ob das rechtens oder "extrem zurückhaltend" ist, wenn wir den Sachverhalt gar nicht kennen? Wir wissen doch nicht einmal zweifelsfrei, ob die Mietminderung an sich in Ordnung ist.
Genau das ist auch das Problem des MSB: Die Beschäftigen sich zum Teil nur recht oberflächlich mit dem Thema, was bei hunderten/tausenden Kunden auch gar nicht anders geht.
So kommt es dann zu folgenschweren Problemen.
Ansonsten musst Du in einem Forum auch mal davon ausgehen, dass nicht jeder Deiner Meinung ist.