Beiträge von Leipziger82

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    Zu Beginn bei der Wohnungsübergabe stand hinter jedem Bestandteil der Wohnung (Dusche, Boden, Wände etc.) nur i.O.

    Schlecht!

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    Bei der Wohnungsabgabe hat er 'zig Mängel aufgeführt

    Was für Mängel sind das?


    Zitat

    ich hab nicht jeden Kratzer auf dem Fußboden und jeden Fleck an der Wand bemängelt.

    Das hättest Du aber machen sollen.

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    Was kann ich tun um noch etwas mehr Geld wieder zu bekommen?

    vermutlich nicht viel. Du könntest höchstens noch nachweisen, dass hier keine Beschädigung vorliegt, sondern die monierten Dinge durch eine vertragsgemäße Abnutzung entstanden sind.

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    Der Vermieter sagt ja, da ich das Übergabeprotkoll unterschrieben habe und auch mündlich zugesagt habe das ich die Wohnung mieten werde.

    Dem würde ich mich anschließen. Grundsätzlich würde ich die Unterzeichnung des Protokolls sowie die Annahme des Wohnungsschlüssels als konkludentes Handeln ansehen, so dass hier zumindest schon mal ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist.

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    Möglicherweise zieht er auch durch eventuelle Ritzen im Boden herauf, was ich aber nicht genau festellen kann.

    Wenn es derartige Ritzen geben soll, dann geht das eigentlich nur in den Ecken. Dort würde ich mal prüfen und ggfs. abdichten. Das würde mich aber wundern.

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    Laut Elektriker ist es nicht möglich, dass der Geruch durch die Steckdosen herauf zieht

    Auch das würde mich wundern. Selbst wenn diese undicht sind, würde hier nur ein absolut minimaler Geruchsanteil in Eure Wohnung ziehen. Die Rauchwolke müsste durch ein winziges Loch in einer Steckdose beim Untermieter rein und durch ein winziges Loch bei Euch wieder heraus. Das dürfte kaum wahrnehmbar sein.
    Wie schon erwähnt, solltest Du hier die Abdeckungen der Steckdosen abdichten. Eine andere Option gibt es nicht. Schließlich können Gerüche nicht über Stromleitungen übertragen werden.

    Kann es sein, dass es hier vielleicht einen undichten Versorgungsschacht oder eine entsprechende Entlüftungsanlage in der Wohnung gibt? Insbesondere bei Häusern mit einem elektrischen Dachlüfter kann das schon mal vorkommen, dass Fremdgerüche in die Wohnung dringen. Selbiges gilt für den Versorgungsschacht. Ist dieser nicht nach den aktuellen Brandschutzrichtlinien saniert, kann es durchaus sein, dass der Schacht vom EG bis zum 5. Geschoss durchgängig offen ist. Das halte ich zumindest für wahrscheinlicher als undichte Steckdosen.

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    Grundsätzlich sollte ich ja zumindest die drei Grundsender ARD, ZDF und ein drittes Ortsprogramm empfangen.

    Empfängt die Anschlussdose kein Signal, schließt das diese Sender mit ein.

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    Sprich die Antennte bzw. das Breitbandkabel finanziere ich mit.

    Jein, das steht ja auch so in deinem Vertrag:


    Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder des Nutzungsentgelts für eine nicht zur Wirtschaftseinheit gehörende Antennenanlage.

    Hier steht nichts davon, dass hier auch schon der Empfang der Sender dabei ist. Einfacher ausgedrückt: Du zahlst vielleicht nur für das bloße Vorhandensein der Anlage (und dessen Wartung).

    Ansonsten scheint das ein klassischer Formularmietvertrag zu sein. Aus dem Punkt Antennen/Breitbandkabelnetz geht nicht wirklich hervor, wie die technische Ausstattung tatsächlich aussieht.
    Letztendlich kann die Frage nur der Vermieter beantworten.

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    Flecken auf Teppichböden von ausgeschütteten Saftgläsern, Essensreste an der Wand und auf dem Boden, schmierige Türklinken , die von schmutzigen Kinderhänden angefasst wurden usw.

    Du hast aber vorher von Beschädigungen gesprochen. Die entstehen nicht durch Essensreste oder schmutzige Kinderhände.

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    Das was nicht gemacht werden darf, ist dann meist noch für die Kinder erst recht reizvoll.

    Ich wiederhole mich hier gern: Das ist eine Erziehungsfrage.
    Das hat mein Kind einmal gemacht und dann nie wieder.
    Ich kann mich auch nicht erinnern, dass ich das als Kind gemacht habe.

    Ich kalkuliere eine höhere Abnutzung durch Kinder nie ein. Das würde mir auch im Traum nicht einfallen. Ich habe erst letzte Woche einen Hausbesuch bei einer Familie mit zwei Kindern (ca. 3 und 5 Jahre) gemacht, die seit gut zwei Jahren bei mir wohnt. Die Wohnung sah aus, wie geleckt. Keine Spur von Beschädigungen oder höheren Abnutzungen.
    In meinem Bekanntenkreis ist das auch nicht anders.

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    Daher wollen viele Vermieter keine Familien mit Kindern, sondern ziehen Einzelpersonen und Paare vor.

    Bei mir ist das genau umgekehrt. Ich bevorzuge Familien und kenne das von anderen Vermietern in meinem Umfeld auch nicht anders.
    Letztendlich ist es so, dass die Kinder der Mieter im Umfeld der Wohnung zur Schule gehen. Heißt also, dass die Mieter nicht nach ein paar Monaten wieder ausziehen und die Kinder aus ihrem Umfeld herausreißen. Hier habe ich also in der Regel langfristige Mietverhältnisse.
    Bei Einzelpersonen und Paaren ist es hingegen so, dass irgendwann die Familienplanungen beginnen und die Wohnung zu klein wird.

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    Das ist denen schon von vornerein klar, dass bei Vermietungen an Familien mit Kindern die Wohnung stärker abgenutzt wird als bei Einzelpersonen,

    Auch das kann ich nicht bestätigen. Wohnungen in denen ich größere Abnutzungen oder Beschädigungen durch Kinder habe, sind die absolute Ausnahme. Das kommt vielleicht einmal im Jahr vor (bei aktuell knapp 800 Wohnungen).
    Das einzigen Überlegungen stelle ich aufgrund des möglichen Kinderlärmes an.

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    In Zukunft bei Kindern im Haushalt bekommen die Türen von mir eine Schutzkleidung , rundum eine dicke PVC-Folie, maßgeschneidert. Oder aus dickem Stoff. Dann kann man sich das Design noch aussuchen. Das wärs doch, eine Marktlücke, Türverkleidungen für Wohnungstüren. Schade dass ich auf die Idee nicht früher gekommen bin.

    Wenn meine Kinder anfangen, die Wände zu bekritzeln oder Türen zu beschädigen, würde ich denen etwas husten. Das machen die kein zweites mal. Das ist einfach eine Erziehungsfrage.

    Im Protokoll steht nichts von Halterung und Vorhang also gehe ich davon aus, dass es mein Eigentum war, weil ich es unentgeltlich übernommen habe.

    Das würde ich auch vermuten, zumal ein Vorhang bei einer Wanne nicht zwingend zur "Grundausstattung" gehört.

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    Wie sieht es jetzt aus, habe ich Anspruch auf die gleiche Einrichtungen des Bades?

    Du hattest vorher eine Wanne und nun eine Dusche? Wie ist denn die Dusche abgetrennt, wenn es keinen Vorhang/Kabine gibt?
    grundsätzlich sind dies Dinge, die vor Beginn der Sanierung geklärt werden soll.

    Was sagt denn das Übergabeprotokoll zur Halterung und Vorhang? Ist das dort erwähnt worden? Wenn ja, dürfte das bedeuten, dass dies Teil der Mietsache war.

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    hat die Vermieterin noch erwähnt, die 3 Dinge hätte ich vom Vermieter übernommen, d.h. Das ist ja dann mein Eigentum oder? Dann hat die Vermieterin doch nicht das Recht den Handwerken zu sagen, sie sollen mein Eigentum entsorgen, weil sonst hätte ich die alten Stange einfach wieder dran geschraubt.

    Hat sie das tatsächlich so gesagt, bzw. befinden sich die Gegenstände in deinem Eigentum, kann sie keine Entsorgung dieser Gegenständer veranlassen. Hier wäre dann ggfs. eine Schadenersatzforderung denkbar.

    Ich finde es bedenklich hier einem juristisch unerfahrenen Fragesteller eine zweifelhafte Sicherheit zu vermitteln.

    Wer macht das denn? Ich habe lediglich Zweifel geäußert.
    Letztendlich ist es doch eine Definitionssache, oder?

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    zweiteres ein Bohrloch (ohne Zustimmung zulässig).

    Auch wenn die Wand durchgebohrt wird, bleibt es ein Bohrloch, oder? Hier haben wir wieder das Problem der Begriffsbestimmung.
    Wanddurchbruch ist nicht gleich Wanddurchbruch. Es spielt meiner Einschätzung schon eine Rolle, ob ich einen 4m² Durchbruch mache oder ein 2" Loch.

    Als kleines Gegenbeispiel: Angenommen ich habe ich meiner Küche diverse Rigipsplatten an der Wand und muss diese komplett durchbohren, damit ich meine Hängeschränke anbringen kann, wäre das dann auch eine bauliche Veränderung? Oder die Montage von Deckenlampe in einer Wohnung mit abgehangener Decke: Bauliche Veränderung ja oder nein? Immerhin muss ich Wände (wenn auch sehr dünn) komplett durchbohren.

    Der Fall ist hier könnte ähnlich sein, denn:

    Zitat

    Das "Badezimmer" ist eigentlich fake, weil diese Wohnung altbau ist und wurde in zwei geschnitten.

    Heißt das, dass das Bad nachträglich und mittels Trockenbauten verkleinert wurde und beispielweise eine Küche (oder andere Räume) zu schaffen?

    Gehe ich von dem Begriff "bauliche Veränderung" aus, heißt dieser anders ausgedrückt, dass das Haus/Gebäude/Wohnung in seiner Beschaffenheit/baulichen Substanz geändert wird. Ist das tatsächlich durch ein (oder zwei) 1 1/2" Löcher der Fall?
    Es ändert sich weder die Grundaufteilung der Wohnräume, noch werden feste Bestandteile der Wohnung nachhaltig (!) verändert.

    Aber wie gesagt: Definitionen über bauliche Veränderungen gibt es nur im Bereich der WEG. Ziehe ich diese Definitionen heran, wäre dieser Fall eben keine (zustimmungspflichtige) bauliche Veränderung. Es gibt hier ein Urteil des BayObLG, wonach das Durchbohren einer Wand zur Verlegung eines Kabels nicht zustimmungspflichtig ist.

    Eine Definition habe ich, wobei ich den - meiner Meinung nach - wichtigsten Aspekt mal Fett markiert habe:

    Zitat

    Eine bauliche Veränderung liegt nach dieser Definition allgemein vor bei einer
    Veränderung bereits vorhandener Gebäudeteile und bei jeder auf Dauer angelegten
    gegenständlichen Veränderung
    realer Teile des Eigentums, die von
    dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht.

    Quelle: WEG-Recht.net

    Nur nochmal als Ergänzung, bevor hier wieder entsprechende Gegenargumente kommen. Diese Definition muss nicht für das Mietrecht gelten, ist meiner Meinung nach aber ein kleiner Fingerzeig.

    Wenn dieser Zustand in deiner Wohnung wäre, wäre das mit Sicherheit eine Mietminderung wert. Aber für das Treppenhaus wird dir kein Gericht eine Mietminderung zusprechen.

    Aber schau selber in diese Mietminderungstabelle: Mietminderungstabelle

    Naja, es gab schon Gerichte, die wegen eines verdreckten Treppenhauses eine Mietminderung zugesprochen haben.

    Bedenken machen mir hier eher Sicherheitsaspekte. Offene Leitungen in den gemeinschaftlichen Räumen halte ich schon für bedenklich.
    Was sagt wohl das Bauordnungsamt dazu?

    Dann definieren Sie mir doch bitte mal (mit gesetzlicher Grundlage) ab welchem Durchmesser ein Wanddurchbruch vorliegt...

    Als Gegenfrage könnte ich nun nach dem Gesetz fragen, welches besagt, dass ein derartiger Wanddurchbruch eine bauliche Veränderung darstellen soll.
    Deswegen schrieb ich auch, dass ich es bezweifeln würde. Das impliziert aber nicht, das dem so sein muss.

    Definitionen hinsichtlich baulicher Veränderungen kenne ich nur aus dem Bereich der WEG. Dort habe ich eine Definition:

    "Eine bauliche Veränderung liegt vor, wenn das Gebäude umgestaltet, teilweise oder ganz beseitigt oder neu geschaffen wird."

    Ein Wanddurchbruch wäre also dann eine bauliche Veränderung, wenn Du hierdurch Räume zusammenlegst (oder eine Durchreiche schaffst)

    Ich sehe keinen Unterschied darin, ob ich nun die Wand komplett durchbohre, oder einen cm vor Ende der Wand den Bohrer absetze.

    Grundsätzlich dürfte es nur darum gehen, ob der Ursprungszustand wieder herstellbar ist und das ist hier der Fall.

    Zitat

    Wie ich in meinem ersten Beitrag geschrieben habe bin ich Eigentümer und kein Mieter, kann also nicht einfach meinen Vermieter ansprechen

    Dann muss es aber irgendwo Verträge mit der Ista geben, in denen solche Dinge, wie Gerätemiete oder Wartung geregelt sind.

    Zitat

    Was wurde hier gewartet?

    Wasseruhren (Stichwort: Eichfrist), Heizkostenverteiler, Hausanschlussstation...
    Da gibt es viele Möglichkeiten.

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    Wie kann ein Mehrverbrauch von ca. 40% begründet werden, selbst wenn die ISTA - und das ist schon interessante Abwehrstrategie - in ihrer Erläuterung schon proaktiv schreibt, dass unterschiedliche Heizperioden nicht vergleichbar seien?

    Heizperioden sind tatsächlich in den seltensten Fällen miteinander vergleichbar, weshalb ich der Ista da Recht geben würde.
    Wenn ich mich recht erinnere, ging der Winter in 2013 recht knackig bis in den April hinein.

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    Die Gebühr für das Ablesen der Werte ist mit 247,97 € auch recht happig wie ich finde.

    Auch hier der Verweis auf den Vertrag.

    Zitat

    Ich wünsche mir

    - eine Erläuterung der immensen Steigerungen der einzelnen Posten - dies ist mir nicht transparent und hier liegen sicher Erfahrungswerte und auch Vergleichswerte anderer Objekte vor.

    Wie soll hier ein Vergleich erfolgen? Das wäre auch dann kaum möglich, wenn ich die gesamte Abrechnung lesen würde.

    Eigentlich dürfte die Lösung nicht fern sein. Schnapp Dir den Vertrag und die Abrechnung und im Idealfall wird sich alles aufklären. Auch die Ista arbeitet nur auf Grundlage des Vertrages.

    In meinem MFH funktioniert's jedenfalls. Bei Neuvermietungen wird das den Mietinteressenten auch ausreichend begründet erklärt.

    Kann schon seid, dass das bei Dir funktioniert. Nichts desto trotz gehört das Aufstellen/Benutzen einer Waschmaschine in der Wohnung nun mal zum bestimmungsmäßigen Gebrauch der Mietsache.
    Begründen und erläutern könntest Du mir das auch. Ich muss Dir ja nicht erzählen, ob ich mich auch daran halte (vielleicht ist das bei deinen Mietern anders)

    Zitat

    Was interessiert mich das AG Hintertupfingen?

    Hierzu gibt es massig AG-Urteile aus allen Ecken Deutschlands. Mir ist weiterhin ein LG-Urteil bekannt. Ich denke nicht, dass ein Richter bei Dir plötzlich anders entscheiden würde.

    Zitat von Doc_Schnaggls


    Derartige Wanddurchbrüche greifen, meines Erachtens nach, durchaus in die Substanz der Wohnung ein und sind somit als "Bauliche Veränderung" vom Vermieter zu genehmigen.

    Ob nun das Verlegen von zwei 1 1/2" Leitungen als Wanddurchbruch zu bezeichnen sind, würde ich zumindest bezweifeln.
    Zumindest dürften diese Löcher kaum einen Grund für die Ablehnung durch den Vermieter sein.

    In meinen Mietverträgen ist klar geregelt, dass Waschmaschinen im Keller an den hierfür extra vorgesehenen Plätzen (dort haben sie eigene Strom- und Wasserzuführungen) und Geschirrspüler ausschliesslich mit Aquastopeinrichtung in der Küche installiert werden dürfen.

    Den Passus würde ich als Mieter wohl ignorieren.

    AnwaltOnline Mietrecht >> Presseinformation >> Mieter darf Waschmaschine in der Wohnung aufstellen!

    Also... duerfen sie bestimmen, wo ich meine Geraete stelle?

    Mir ist kein Gesetz bekannt, wonach eine Waschmaschine/Trockner nur in Bad und Küche aufgestellt werden darf.

    Bei einem Wasserschaden durch fehlerhafte Montage haftest Du sowieso, egal in welchem Raum das passiert.

    Ich hätte hier gar nicht erst bei der Verwaltung nachgefragt, da ein Aufstellen dieser Geräte keine zustimmungsbedürftige Handlung darstellt.

    Ich würde hier nachfragen, was gegen das Aufstellen in einem anderen Raum spricht. Wenn das schon untersagt wird, muss es ja einen triftigen Grund geben.

    Ich würde niemals einer Nachmieterin einen Schlüssel aushändigen, erst recht nicht, wenn keine Abnahme der Wohnung stattgefunden hat.

    Zitat

    Nun hat der Vermieter eine Nachmieterin in gefunden und einen Mietvertrag mit ihr zum 1.10.2014 abgeschlossen ohne mit mir eine Wohnungsabnahme zu machen.

    Wurde denn für Deine Wohnung ein Aufhebungsvertrag geschlossen? Wenn ja, wann endet das Mietverhältnis? Wenn nicht, warum?

    Solange Du nichts in der Hand hast, dass Deine Wohnung zum Stichtag X gekündigt ist, bist Du auch Mieter (mit allen Verpflichtungen).

    Hier könnte eigentlich nur die Nachmieterin Schadenersatzforderungen (im schlimmsten Fall auch die fristlose Kündigung) an den Vermieter stellen, wenn sie die Wohnung nicht zum Vertragsbeginn erhält.

    Lange Rede, kurzer Sinn:
    Die Nachmieterin geht dich nichts an. Du solltest Dich bemühen, dass ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird und Du die Wohnung an den Vermieter zurück gibst.

    Zitat

    so hat er z.B. eine Firma in die Wohnung gelassen, zum Zeitpunkt als ich noch Mieter war. Hiervon hat er mir nichts erzählt, die Wohnung also ohne Erlaubnis betreten. Hierfür hat er mir über 120,-€ berechnet die ich natürlich gerne zurück haben möchte.

    Das verstehe ich nicht. Warum berechnet Dir der Vermieter Geld, wenn er eine Firma in Deine Wohnung schickt?

    Zitat

    aber meine Frage ist nun, ob ich die Schecks einlösen darf oder ob ich mich mit dem Einlösen quasi damit zufrieden gebe?

    Nein, grundsätzlich besteht der Anspruch auf die gesamte Auszahlung, auch wenn Du vorher einen Teil einlöst.
    Der Rest der Kaution ist spätestens am 31.12.2015 auszuzahlen.


    Auszug:Mietrechtlexikon.de
    Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ist eine Einbauküche jedenfalls verbraucht, so daß der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung nicht auf Schadensersatz haftet.

    Worum geht es hier eigentlich gerade? Erst wurde gefragt, ob die Küche mitvermietet ist oder nicht, auf einmal wird von Abschreibungen und Schadenersatz gesprochen.

    Ist die Küche Euer Eigentum, seid Ihr für Reparaturen verantwortlich. Gehört diese dem Vermieter, ist er verantwortlich. Ganz einfach eigentlich. Eine Antwort hierauf kann ich nicht geben. Ich war bei Vertragsunterzeichnung/Wohnungsübergabe nicht anwesend.

    Das von Dir benannte Urteil hat im übrigen nichts mit dem aktuellen Fall des defekten Herdes zu tun, da es hierbei um Beschädigungen im Sinne von mutwilligem oder fahrlässigem Handeln geht.
    Reparaturen sind jedoch immer Vermietersache (oder auch nicht), egal wie alt die Küche ist.

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