ZitatDie Sektretärin hat gesagt, sie würden Wohnungsvermietungen immer an einen Makler weiterleiten und so auch bei mir.
Hier stellt sich einfach die Frage, ob Du Kontakt zur dem Makler hattest? Wenn nein, ist hier auch keine Provision fällig.
ZitatDie Sektretärin hat gesagt, sie würden Wohnungsvermietungen immer an einen Makler weiterleiten und so auch bei mir.
Hier stellt sich einfach die Frage, ob Du Kontakt zur dem Makler hattest? Wenn nein, ist hier auch keine Provision fällig.
ZitatNun frage ich mich, ob die Posten Hausreinigung und Winterdienst nicht eben schon unter die normale Hauswartskosten fallen und warum hier separat abgerechnet wurde, wenn es eben die gleiche Firma (Hausmeister) macht.
Nein!
Mach Dir doch einfach mal die Mühe und lies Dir die unter § 2 Betriebskostenverordnung benannten Punkte durch.
Die Positionen wurden separat abgerechnet, weil es eben - laut BetrKV - verschiedene Positionen sind.
Im Zuge der Übersichtlichkeit ist dies zwingend erforderlich.
Oder anders herum: Wie würdest Du es finden, wenn alle Betriebskosten unter einer Kostenart "Betriebskosten" zusammengefasst werde. Wer soll da durchblicken?
Die Firma wird für die Hauswarttätigkeiten, Gebäudereinigung, Winterdienst, etc. verschiedene Rechnungen stellen, weshalb hier auch nichts zusammengefasst werden kann.
Ob diese Arbeiten nun eine Firma macht, oder 100 verschiedene ist völlig unerheblich.
Darum habe ich mich ja an dieses Forum gewandt.
Nochmal: Diese Frage kann Dir ausschließlich dein Vermieter beantworten. Ich habe deine Abrechnung doch nicht einmal vor mir liegen. Wie soll ich dann einschätzen, ob das richtig ist?
Wenn es nach dem Gespräch mit dem Vermieter noch offene Fragen gibt, kannst Du dich gern an Foren wenden.
ZitatWenn dies als "Kosten der Aufsicht" zu verstehen ist, wäre dies doch nach Betriebskostenverordnung nicht umlagefähig?
Wenn...
ZitatMir ist schleierhaft wieso der Hausmeisterservice einmal unter Hauswartkosten und einmal bei Hausreinigung auftaucht
Vielleicht weil die gleiche Firma sowohl die Reinigung, als auch den Hauswartservice übernommen hat?
Wirfst Du einen Blick in § 2 BetrKV, erkennst Du, dass "Gebäudereinigung" und "Hauswart" zwei verschiedene Positionen sind (Nr. 9 & 14) und deshalb gesondert ausgewiesen werden.
Angenommen diese Firma würde zusätzlich auch den Fahrstuhl warten, den Schornstein reinigen oder die Straße kehren, würde der Name des Unternehmens sogar noch öfter in der Abrechnung vorkommen.
ZitatAllerdings wüsste ich in diesem Falle nicht, woran ich erkenne dass bestimmte Sachen falsch umgelegt worden sind.
Was umgelegt werden kann, steht in deinem Mietvertrag, bzw. in der Betriebskostenverordnung. Die Originalrechnungen zu prüfen und die Summen auszurechnen, ist keine große Wissenschaft.
Verschimmelte Sachen dürften regelmäßig NICHT von einer Hausratversicherung abgedeckt sein.
OK, wäre aber der erste Ansatzpunkt. Das ist auf jeden Fall wahrscheinlicher, als ein Schadenersatz durch den Vermieter.
ZitatIst diese Aufteilung realitistisch? Gerade mal ~10% sollen Verwaltungs- Instandhaltungskosten für einen ganzen Wohnblock gewesen sein?
Diese Frage beantwortet nur eine Rechnungseinsicht. Alles andere wäre Hellseherei. Ich möchte nebenbei erwähnen, dass es im Bereich der Gebäudereinigung seit 2013 einen Mindestlohn gibt. Da wird das automatisch teurer.
ZitatWie sollte A nun am besten vorgehen, um ungültige Umlagen nicht zahlen zu müssen bzw. die gesamte Abrechnung zu beanstanden?
Er sollte erst einmal herausfinden, ob die Umlagen ungültig sind. Das geht nur über die Belegeinsicht. Also: Termin vereinbaren und Rechnungen prüfen. Scheinbar scheint der Hausmeister auch nur zu überwachen. Wen überwacht denn der Hausmeister?
Ansonsten ist mir das alles zu "fiktiv". Wenn Du Hilfe möchtest, dann lade die Abrechnung hier einfach hoch (persönliche Daten vorher unkenntlich machen).
ZitatMüsste der nicht gedämmt sein?
Müsste nicht. Müsste aber Schimmelfrei sein.
ZitatMuss mein Vermieter für die Schäden aufkommen?
Für deinen Hausrat? Nein, dafür kommt - Überraschung - die Hausratversicherung auf.
Der Vermieter muss lediglich den Schimmel beseitigen (sofern er dafür verantwortlich ist).
Ist der Dachboden ein Teil der Mietsache/-vertrag oder zur kostenlosen Nutzung überlassen?
Ein Einwurfschreiben wäre eine Möglichkeit. Jedoch ist mir nicht bekannt, dass eine Mängelanzeige der Schriftform unterliegt. Somit wäre eine Email mit Lesebestätigung genau so effektiv.
Wie willst Du sonst im Zweifel einem Richter nachweisen, dass Du eine Mängelanzeige und eine Mietminderungsankündigung dem Vermieter zugeschickt hast?
Das ist bei einer E-Mail immer etwas schwierig. Eine Lesebestätigung funktioniert meines Wissens nur dann, wenn der Empfänger das zulässt. Ich bekomme zumindest immer eine Meldung mit dem Inhalt: "Der Absender wünscht eine Lesebestätigung, wollen Sie diese senden".
ZitatOk. Finde ich aber irgendwie komisch. Wenn ich am 01.11. die Novembermiete ueberweise und am 02.11. ein Defekt auftritt, habe ich anscheinend keine Chance, was zu machen. Und das nur, weil im Voraus gezahlt wird.
Doch, Du kannst in diesem Fall dem Vermieter mitteilen, dass Du eine Minderung der Dezembermiete vornimmst.
Es geht hier nur darum, dass eine Mietminderung im Voraus angekündigt werden muss.
ZitatDann werde ich wohl ein Einschreiben mit Rueckschein versenden
Nicht mit Rückschein, sondern per Einwurf. Bei dem Rückschein besteht immer das Risiko, dass der Vermieter das Schreiben nicht annimmt.
ZitatSollte die Anlage im Dezember wieder funktionstuechtig sein, sollte ich den Betrag zurueckuberweisen oder kann ich anbringen, dass die Anlage ja den ganzen November nicht funktioniert hat und ich daher die Dezembermiete mindere?
Nein, eine Mietminderung kann tatsächlich nur solange geltend gemacht werden, wie der Mangel vorliegt. Angenommen der Mangel wird per 02.12.14 beseitigt, ist hier nur eine Mietminderung von einem Tag möglich.
Rückwirkende Mietminderungen sind nicht machbar.
Zitateine Mietminderung von 5% (kalt oder warm?)
Immer warm.
Ansonsten würde ich so vorgehen, wie Du es beschrieben hast. Ich würde nur darauf achten, dass ich den Vermieter nachweislich schriftlich über den Mangel in Kenntnis setze. In dem Fall wäre das Einwurfeinschreiben ein probates Mittel.
ZitatBleibt der Mandant bei für ihn erfolgreichen Erst-Gerichtsverhandlungen um den §558 auf Kosten sitzen und wenn ja mit wieviel muß er rechnen?
Ich lasse mich hier gern eines Besseren belehren, bin aber der Meinung, dass sich die Gerichtskosten an der Höhe des Streitwertes bemessen. Über diese Höhe kann niemand eine Aussage treffen.
ich würde eher prüfen, ob die bloße Inanspruchnahme des Anwaltes (Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung) nicht schon Geld kostet.
ZitatMuss ich mich an die 3 Monats Kündigungsfrist halten obwohl er mich raus haben will?
Ja, musst Du, es sei denn, der Vermieter lässt sich darauf ein.
ZitatKann ich eventuell die Kosten für den Umzug vom Vermieter verlangen?
Nein. man könnte höchstens nett fragen.
ZitatWas ist mit den Möbel die in die neue Wohnung nicht reinpassen wie Küche oder Massgeschneiderte Gardinen z.B.?
Mit dem Vermieter verhandeln, ob er diese übernehmen will. Sonst verkaufen.
ZitatMuss ich die Wohnung wieder weiss hinterlassen und den Gartenzaun bekomm ich sowas bezahlt?
In deinem Mietvertrag steht, was Du machen musst. Bezahlt bekommst Du hier nichts.
ZitatDas Haus steht in einem verkehrs- und strassenleuchrenfreien Bereich, so dass es recht düster (und etwas unheimlich) ist.
Nö! Hier gibt es keine Einschränkung der Tauglichkeit der Mietsache. Persönliche Dunkelheitsphobien sind da leider unerheblich. Hilfsweise empfehle ich, in den Nachtstunden keine Horrorfilme zu schauen und anschließend den Müll runter zu schaffen.
Zitatseit geraumer Zeit wird in unserem 9-Parteien Haus ein Gemeinschaftskeller zum Abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen von einer einzigen Mietpartei benutzt.
Was besagt denn der Mietvertrag zu dem Fahrradraum? Ist dieser vertraglich zugesichert? Wenn nein, dann gibt's auch keine Mietminderung. Wenn doch, dann vielleicht im Bereich von 1-2% der Monatsmiete.
Ist das verschweigen des vermieteten Zustands rechtens? Kann ich als Mieter das nicht nur "moralisch" sondern auch rechtlich einfordern?
Da ich einfach mal davon ausgehe, dass der Interessent das Haus nicht "blind" kauft, sondern eine entsprechende Besichtigung durchführt, wird er spätestens dann erkennen, dass die Wohnung vermietet ist.
Dahingehend ist deine Absicht absolut nicht zielführend.
4 Studeten (man darf wohl annehmen, das es sich hier nicht gerade um das unterste Bildungsniveau handelt) sind nicht in der Lage primitivstes Allgemeinwissen zu interpretieren.
Solche banalen Fragen lese ich in letzter zeit von Studenten öfter. Da wird mir ehrlich gesagt Angst und Bange um unsere Zukunft.
ich sehe es schon so kommen, dass wir in ein paar hundert Jahren wieder in Höhlen leben und uns gegenseitig mit dem Holzknüppel auf den Kopf hauen.
Heute kam nun die Jahresabrechnung des Energieversorgers (Fernwärme bei MVV Energie) mit der Zahlungsaufforderung für das erste Mietjahr (01.07.2012 bis 19.06.2013) über 728,13€.
Warum bekommt Ihr eine Rechnung vom Energieversorger, wenn Ihr eine Vorauszahlung an den Vermieter leistet? Eigentlich muss der Vermieter die Heizkosten abrechnen.
Sind in dieser Rechnung denn die Vorauszahlungen berücksichtigt?
ZitatWir sind die ganze Zeit davon ausgegangen, dass mit dem oben aufgeführten Heizkostenvorschuss alles erledigt sei.
Eine pauschale Abrechnung der Heizkosten ist laut Heizkostenverordnung nicht möglich. Es muss zwingend nach Verbrauch abgerechnet werden.
... aber nur dann, um in einem Gerichtsverfahren die Kündigung und Zwangsräumung zu umgehen, also sozusagen als allerletzte Möglichkeit. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Nee, das war was anderes.
Du meinst das hier?
Urteil > VIII ZR 379/12 | BGH - B
Das war keine freiwillige Bürgschaft.
Bei einer freiwilligen Bürgschaft ist das hingegen nicht beschränkt:
Was ist aber mit dem Fehlen vom Wohnungsschlüssel?
Frage Dich hier selbst: Ist die Mietsache in der Tauglichkeit gemindert, wenn zwei Schlüssel fehlen? Solange Du in die Wohnung kommst, ist alles in Ordnung.
Eine Minderung ist hier definitiv nicht möglich.
ZitatWie gehe ich jetzt vor? Setze ich eine Frist von 5 Tagen
Das wäre durchaus angemessen.
Zitatund zahle nächsten Monat 10% oder noch mehr - weniger Miete?
Wie viel Miete Du mindern kannst, entnimmst Du bitte den entsprechenden Minderungstabellen. Jeder Fall ist eine Einzelfallentscheidung, so dass hier niemand sagen wird, was tatsächlich angemessen ist.
Ich würde persönlich gar nichts mindern. Denn: Ohne Fahrstuhl zahlst Du auch keinen Betriebsstrom. Die Entschädigung für das Treppensteigen siehst Du also dann auf der Betriebskostenabrechnung.
ZitatIch habe zwar noch eine alte Kopie mit der alten Adresse, aber ich frage mich, ob die Nummer nicht vielleicht geprüft wird und dadurch ersichtlich ist, dass ich bereits seit fast einem halben Jahr in der Wohnung wohne.
Die Nummer wird er nicht prüfen, allerdings ist es denkbar, dass der Vermieter eine Schufa-Auskunft anfordert. Dort steht dann deine tatsächliche Adresse drin.
In Kombination mit der alten Kopie des Ausweises, werden dem Vermieter vermutlich erhebliche Zweifel kommen.
ZitatAllerdings bin ich mir unsicher, ob dies nicht in der Zukunft zu negativen Konsequenzen für mich führen könnte, falls es ans Licht kommt, dass ich dort schon längere Zeit wohne.
Konsequenzen könnte das in erster Linie für den Untervermieter haben. Ich würde die Karten offen auf den Tisch legen.
Kann ich den Vermieter dazu zwingen, den Heizverbrauch direkt am Heizkörper abzunehmen anstatt an der Zuleitung?
Nein.
Solange sich ein Vermieter an die gesetzlichen Vorschriften hält, kannst Du nichts "erzwingen".
Du könntest es aber mal mit "bitten" probieren.
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