Beiträge von Leipziger82
-
-
@ AndreasC1977:
Schon klar, was ein Asset-Manager ist, aber ich denke mal nicht, dass sich dieser mit der Prüfung eines einzelnen Mietvertrages beschäftigt.
-
aber kann der Vermieter dann theoretisch auch schon an jemanden ab April vermieten und doppelt kassieren?
Nein, kann er nicht. Vermietet er nachweislich schon im April neu, kann die Miete zurückgefordert werden.
-
Zitat
ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt, würde die Wohnung gerne Ende März verlassen, muss aber wegen der 3 monatigen Kündigungsfrist den April bezahlen.
So ist es! Ausziehen kannst Du, wann Du willst. Zahlen musst Du bis zum Ende.
Zitatwas passiert dann mit der Wohnung im April?
Keine Ahnung. Vermutlich steht sie leer.
-
Zitat
Meine Frage was tue ich wenn sie bei der Wohnungsübergabe unberechtigte Mängel aufschreibt?
Dann sagst Du halt, dass das kein Mangel ist. Worauf willst Du hinaus?
Nimm Dir im Zweifel einen Zeugen mit und mache zur Übergabe ein paar Fotos.ZitatDas Badezimmer wird nach meinem Auszug renoviert
Der Sinn eines Übergabeprotokolls ist, dass man den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe beschreibt. Was Wochen/Monate/Jahre nach Übergabe in der Wohnung passiert, kann Dir doch egal sein.
An wen übergibst Du die Wohnung? Hoffentlich an den Vermieter und nicht direkt an den Nachmieter?
-
-
Zitat
Die Dame hat schon Jahre vor meinem Einzug das Haus gereinigt (sie hat das gerne gemacht, habe ihr auch öfter mal geholfen) und dafür vom Vermieter Geld bekommen
Die Kosten hätte er theoretisch auch auf die Mieter umlegen können.
Zitatweil ja in der Betriebskostenabrechnung immer drin stand, dass es zur Zeit kostenlos für die Mieter ist.
Hier liegt doch die Antwort: Die Umlage der Kosten wurde in den Betriebskosten immer erwähnt, allerdings als "0"-Betrag. Jetzt sind es eben > 0 €.
Demnach musste also auch nie eine Ankündigung erfolgen, weil es diese Betriebskostenart schon immer gab.
Kostensteigerungen müssen nicht angekündigt werden.Der Vermieter muss neue Betriebskostenarten im Übrigen auch nicht immer ankündigen. Ich erinnere mich an ein Urteil, wonach der Mieter Kostenarten stillschweigend akzeptiert, wenn er über mehrere Jahre zahlt, bzw. gegen diese Positionen nicht in Widerspruch geht.
-
Zitat
Zu Punkt 1. Teilweise sind wir zu laut, dies gebe ich zu. Ich habe derzeit sehr viele private Probleme vor allem mit dem Sohn, der stets laut und aggresiv reagiert. Es kommt schon ab und zu vor, das es etwas lauter wird.Das könnte durchaus als ruhestörender Lärm wahr genommen werden. Als Mieter/Nachbar würde mich das auch nerven.
ZitatDie Anlage ist nicht aufs letzte Loch gestellt.
Auf das vorletzte Loch?
ZitatWir haben bis ca. 2.30 Uhr morgens zwei Mal Fern gesehen. Für unseres Erachtens in Zimmerlautstärke.
Mit so einer Aussage kann doch niemand etwas anfangen. Was soll denn "unseres Erachtens" bedeuten? Entweder ist es Zimmerlautstärke oder auch nicht. Wenn man sich unsicher ist, dann kommt halt der Kopfhörer zum Einsatz.
ZitatVor ein paar Tagen um 6.45 war die Polizei vor der Tür und klingelte, haben geschlafen, habe nicht geöffnet.
Selbst Schuld! erkundigt sich die Hausverwaltung bei der Polizei, wird diese mitteilen, dass Ihr nicht geöffnet habt. Wie soll man sowas positiv deuten?
Hättet Ihr geöffnet, gäbe es einen Nachweis, dass kein ruhestörender Lärm vorgelegen hat.Ihr habt aktuell das Problem, dass die Nachbarn aufgrund der Probleme in der Vergangenheit die "Flöhe husten hören". Normale Geräuschentwicklungen würde man dann vielleicht ignorieren, aber bei Euch wohl nicht mehr.
Zitat
Wie nun verhalten?Hier kann vielleicht nur eine Hausversammlung helfen, um die Probleme mit allen Hausbewohnern zu klären.
-
Zitat
Ist fester Bestandteil des Mietvertrages, ist die vorletzte Seite des Vertrages. Spielt das denn eine Rolle oder habe ich keine Chance gegen die Kosten anzugehen und sollte einfach bezahlen?
Wie ist die Treppenhausreinigung sonst im Mietvertrag geregelt? Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung? Grundsätzlich tendiere ich aber dazu, dass hier die Vereinbarung der Hausordnung gilt und der Mieter die Reinigung durchführen muss.
Was mich allerdings irritiert:
ZitatZusätzlich ist in der Hausordnung vermerkt, dass jeder Mieter verpflichtet ist, die zu einer Wohnung führenden Treppen und Flure wenigstens zweimal wöchentlich zu säubern und an den übrigen Tagen sauberzuhalten.
Warum hat sich hier offensichtlich kein Mieter daran gehalten? Die alte Dame war seit Mai 2013 nicht mehr da, weshalb ich persönlich stutzig werden würde, wenn auf einmal eine Firma putzt.
Spätestens im Juni 2013 hätte ich wohl den Vermieter auf die Hausordnung hingewiesen und den Besen in die Hand genommen. -
Zitat
Der Asset Manager ist der Verwalter. Klingt besser, als Verwalter, zeigt aber eindeutig, dass hier ein Verwalter mit einer kleinen Profilneurose am Werk ist (das ist das gleiche, wie Hausmeister, die sich Facility Manager nennen).
Genauso isses! Meine "Putze" nennt sich neuerdings auch "Facility Managerin". Letztendlich "managt" sie aber nur, dass sich genügend Klopapier-Rollen in den gefliesten Örtlichkeiten befinden.
ZitatFür die Wohnung gibt es aber anscheinend bislang keine anderen potenziellen Mieter, da die Maklerin uns diese nach Absage exklusiv gezeigt hat und sie auch noch nicht im Internet war. Ich hoffe er nimmt uns :-/
Dann drücke ich Euch die Daumen. Wenn Eure Bonität positiv ist, dann könnte das passen.
-
Zitat
Die kassieren ja bekanntermaßen auch, wenn sie fast nichts bis nichts geleistet haben.
Zumindest bekommen die Mieter/Interessenten von der eigentlichen Arbeit kaum etwas mit. Aber lassen wir das...
ZitatJa Berny, das Boarding House befindet sich in Nürnberg
Ich weigere mich, Franken, bzw. Bayern als Teil Deutschlands anzuerkennen

Zum Thema: Der Sachverhalt ist hier kompliziert: Es gab wohl einen befristeten Vertrag, den Du gern verlängern möchtest. Der Vermieter würde dem wohl zustimmen, wenn Du Bares auf den Tisch legst.
Du hast also zwei Möglichkeiten:
1. Du zahlst und bleibst wohnen
2. Du zahlst nicht und musst eine neue Bleibe suchen. -
Ich bedanke mich auch! Der Beitrag war wirklich nett. Den ersten habe ich allerdings nicht gelesen. Ich mag keine Romane.
-
Zitat
leider konnte ich zu meiner Frage bisher keine Antwort finden.Wenig überraschend. So eine Frage sollte sich gar nicht stellen.
Ansonsten kann ich mich den Vorrednern nur anschließen.
In der Zeit, in der Du im Internet nach Antworten recherchiert und hier einen Beitrag formuliert hast, wärst Du mit den Malerarbeiten wohl schon fertig.
-
Hallo,
ZitatIm Mietvertrag ist für die Hausreinigung der Verteilungsschlüssel mit Quadratmeter vermerkt, umgelegt wurde aber mit dem Verteilungsschlüssel WE auf alle Wohneinheiten.
Dann ist das schon einmal falsch. Es muss so umgelegt werden, wie es vertraglich vereinbart wurde.
ZitatZudem steht in einem Absatz im Mietvertrag, dass der Vermieter auf neue Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden, in Textform hinweisen muss - das ist nicht geschehen.
Da die Umlage der Treppenhausreinigung offensichtlich schon im Mietvertrag vereinbart wurde, muss hier keine zusätzliche Ankündigung erfolgen. Das wäre nur bei neuen Betriebskostenarten nach § 2 Pkt. 17 BetrKVO der Fall.
ZitatZusätzlich ist in der Hausordnung vermerkt, dass jeder Mieter verpflichtet ist, die zu einer Wohnung führenden Treppen und Flure wenigstens zweimal wöchentlich zu säubern und an den übrigen Tagen sauberzuhalten.
Ist diese Hausordnung Teil des Mietvertrages oder hat der Vermieter die einfach irgendwann mal ins Haus gehangen?
Grundsätzlich sind die vertraglichen Vereinbarungen ausschlaggebend. Demnach habt Ihr wohl in den letzten Fragen Glück gehabt, dass keine Umlage erfolgt ist.
-
Hat jemand einen Rat für mich ?
Ja, umziehen.
Das Verhältnis scheint ja arg gestört zu sein. Das lässt sich wohl nicht mehr glätten.
Bei Beleidigungen oder ähnlichem, steht es Dir frei, zur Polizei zu gehen.
-
Ich schließe mich landlord an.
Hier muss der Mieter erst einmal nachweisen, dass die Umbaumaßnahmen durch den Vermieter genehmigt worden sind und hier keine Rückbaupflicht besteht.
-
Zitat
im Bad schimmelt es bei mir abartig unter den Fugen hervor! Ich konnnte bereits ergoogeln, dass dies nicht in die Kleinreparaturklausel fällt, also meine Vermieterin die neue Verfugung bezahlen MUSS.
Nö!
Du hättest den Artikel mal genauer lesen sollen. Hier steht eindeutig etwas von Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen.
Schimmel ist aber keine Abnutzungserscheinung, sondern dürfte - insbesondere in Nassräumen - ein Mieterverschulden darstellen.Demnach ist der Mieter auch für die Beseitigung, bzw. für die Erneuerung der Silikonfuge verantwortlich sein.
Wenn Du das dem Vermieter in Rechnung stellen willst, dürfte das ordentlich in die Hose gehen.
ZitatMiete mindern (bringt eher nichts, finde hierzu auch nichts)?
Wäre auch nicht zulässig. im § 536 BGB steht ja geschrieben, dass eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit außer Betracht bleibt.
Ich selbst führe meine Kleinstreparaturen meist selbst aus. Grundsätzlich sind mir schriftliche Mängelmeldungen, Terminvereinbarungen mit den Firmen und das Wahrnehmen dieser Termine zu anstrengend und zeitraubend.
Insbesondere das Ziehen einer neuen Silikonfuge ist eine Sache von wenigen Minuten.
-
Zitat
Zum Beispiel dass der mündliche Vertrag von I einem schriftlichen Vertrag gleich kommt ist eine wertvolle Information, die mir als juristischem Laie nicht bewusst gewesen wäre (Danke Berny!).
Gern geschehen, auch wenn ich nicht Berny heiße

-
Hat TE seit 2012 bis heute möglicherweise bereits getan.
Oder der Vermieter hat ihn - laut lachend - mit dem Auto überfahren.
-
Zitat
Da I sowieso keinen Mietvertrag hat, dürfte es für sie kein Problem sein
Falsch! "I" hat einen mündlichen Mietvertrag und muss die gesetzliche Frist von 3 Monaten einhalten.
Ansonsten schließe ich mich Berny an.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!