Zitat
Jetzt ist es so, dass der Mieterschutzverein meinte, dass wir nicht malern hätten müssen. (lt. BGH Urteil .... wir haben die Wohnung damals unrenoviert übernommen)
Ich würde gar nicht alles glauben, was der Mieterschutzbund sagt. Kannte der Mitarbeiter den Zustand Eurer Wohnung/Tapeten? Mustertapeten, farbintensive Wände, bzw. beschädigte Tapeten hätte der Vermieter beispielsweise gar nicht hinnehmen müssen.
Um hier eine klare Aussage zu treffen, hätte der Kollege des Mieterschutzbundes Eure Wohnung eigentlich persönlich begutachten müssen. Hat er das? Ansonsten würde ich dessen Meinung mal als Spekulation bezeichnen, mal davon abgesehen, dass das benannte Urteil des BGH noch gar nicht veröffentlicht wurde und demnach noch gar keine Aussage zum Wortlaut getroffen werden kann.
Ich würde die Sache ebenso abhaken. Was habt Ihr denn für Farbe ausgegeben? Lohnt es sich, wegen den paar EUR schlimmsten Fall vor Gericht zu ziehen?