Beiträge von Leipziger82

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    In meinem Mietvertrag steht drin das ich Besuch u. Übernachtungsgäste nur mit erlaubnis des Vermieters erhalten darf.

    Das ist unwirksam. Das hat den Vermieter gar nicht zu interessieren, solange hierdurch keine Belästigung der Mitbewohner entsteht.

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    Ebenfalls steht drin das ich nur 1 Person als Besuch haben darf und das nur ein paar mal im Jahr ein Wochenende und dann sind jedes mal bei übernachtung 6€ sofort in bar fällig.

    Nö, ich würde den Vermieter mal fragen, auf welche Rechtsgrundlage er sich stützt.

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    Deshalb wollte ich mal fragen ob das rechtens ist und ob ich da überhaupt was dagegen sagen kann, da ich den Vertrag ja unterschrieben habe.

    Das kannst Du getrost ignorieren. Wenn in deinem Vertrag steht, Du sollst dreimal im Jahr aus dem Fenster springen, machst Du das ja auch nicht.

    Ich persönlich würde dem Vermieter aber mitteilen, dass ich auf sein Verbot pfeife.

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    dannach zahlst du deine mietrückstände und alle sind glücklich.

    und wann zahlt der Fragesteller die Schadenersatzforderungen, die der Vermieter bis zum Ablauf des Kündigungsausschlusses geltend machen wird?

    Einer meiner Mieter hat mal einen ähnlichen Gedanken. Er musste zusätzlich auch noch die Kosten der Zahlungsklage tragen. Schade, dass er keine Schufa-Klausel unterschrieben hatte...

    Du darfst nicht von KALTmiete ausgehen, sondern musst von WARMmiete ausgehen. Miete ist das, was vertraglich vereinbart wurde zu zahlen: Grundmiete + Vorauszahlungen.

    Nein, da muss ich Dir leider widersprechen. Unter § 569 Abs. 2a steht nämlich weiterhin geschrieben:

    Die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten sind bei der Berechnung der Monatsmiete nach Satz 1 nicht zu berücksichtigen.

    Ergo geht es nur um die Kaltmiete.

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    Jetzt ist es so, dass der Mieterschutzverein meinte, dass wir nicht malern hätten müssen. (lt. BGH Urteil .... wir haben die Wohnung damals unrenoviert übernommen)

    Ich würde gar nicht alles glauben, was der Mieterschutzbund sagt. Kannte der Mitarbeiter den Zustand Eurer Wohnung/Tapeten? Mustertapeten, farbintensive Wände, bzw. beschädigte Tapeten hätte der Vermieter beispielsweise gar nicht hinnehmen müssen.

    Um hier eine klare Aussage zu treffen, hätte der Kollege des Mieterschutzbundes Eure Wohnung eigentlich persönlich begutachten müssen. Hat er das? Ansonsten würde ich dessen Meinung mal als Spekulation bezeichnen, mal davon abgesehen, dass das benannte Urteil des BGH noch gar nicht veröffentlicht wurde und demnach noch gar keine Aussage zum Wortlaut getroffen werden kann.

    Ich würde die Sache ebenso abhaken. Was habt Ihr denn für Farbe ausgegeben? Lohnt es sich, wegen den paar EUR schlimmsten Fall vor Gericht zu ziehen?

    Nein, das gilt m.W. nur dann, wenn bei Neuverträgen die Zahlung der Kaution in bis zu drei Raten MIT den ersten bis zu drei Mieten vereinbart wurde.

    Das spielt keine Rolle. Nach der letzten Mietrechtsreform steht unter § 569 Abs. 2a BGB folgendes geschrieben:


    Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Absatz 1 liegt ferner vor, wenn der Mieter mit einer Sicherheitsleistung nach § 551 in Höhe eines Betrages im Verzug ist, der der zweifachen Monatsmiete entspricht.

    Laut Fragesteller beträgt die Kaltmiete 540,00 EUR. Die offene Forderung aus Kautionszahlungen liegt bei 1.080 EUR und somit bei genau 2 Kaltmieten.

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    Da der Mieter auch mit einer Miete 740 EUR in Verzug ist, somit insgesamt mit 1.790 EUR, was mehr als das Doppelte der Warmmiete ist, besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung

    So kompliziert muss man das gar nicht angehen. Die fehlende Kaution an sich ist schon ausreichend.

    Die Frage ist nur, wie lange die Forderung besteht. Hier greifen ja ebenso Verjährungsfristen nach § 195 BGB, so dass der Vermieter diese Forderung evtl. gar nicht mehr geltend machen kann.

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    Als Leistungszahler, werde ich doch erfahren dürfen das die Leistung auch vollbracht wurde.

    Korrekt. Grundsätzlich hat hier eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erfolgen. Hierzu gehört auch die Zusendung einer entsprechenden Rechnung als Nachweis der durchgeführten Arbeiten. Es sei denn, eine pauschale Abgeltung dieser Maßnahmen war schriftlich vereinbart.

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    Gehört die Heizkörperreinigung zu meinen Pflichten?

    von außen ja, von innen eher nein. Ich denke nicht, dass es einem Mieter zuzumuten ist, den Heizkörper auseinander zu bauen, um diesen zu reinigen.

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    Und mic würde weiterhin sehr Interessieren ob diese Nachzahlung durch die Heizung oder Warmwaaser veruhrsacht wurde?

    Vom Lesen bist Du auch kein Fan, oder? ;)
    Du kannst der Abrechnung der Ista doch entnehmen, was die höchsten Kostenpositionen sind, bzw. wie sich die Kosten zusammensetzen.

    Du hast insgesamt 5,71m³ Warmwasser verbraucht. Dem gegenüber stehen fast 1.900 KWh an Wärmeverbrauch. Nun darfst Du mal raten, welche Kostenposition die Höchste ist?

    Wenn Du auf Seite 2 oder 3 schaust (die Du nicht hochgeladen hast), dann sind diese Verbräuche sogar noch mit €-Beträgen bezeichnet.

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    Was soll ich nun machen?

    Den Vermieter auf Knien anflehen, einer Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Etwas anderes bleibt Dir nicht. Vielleicht kannst Du auch einen Nachmieter stellen.

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    Das Problem ist, ich werde so oder so in die neue Stadt ziehen müssen und wenn der Vermieter auf die Miete besteht, werde ich sie ihm nicht bezahlen können, da ich einfach nicht finanziell in der Lage dazu bin.

    Kein Problem! Der Vermieter wird hier einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragen und sich die Kosten dann in 20-30 Jahren von Dir holen.

    Da bei der Kaution eine Summe offen ist, der den Betrag von 2 Kaltmieten erreicht, könnte der Vermieter sofort fristlos kündigen.

    Selbst wenn Du die Kündigung durch Zahlung "heilst", kann es sein, dass der Vermieter hier hilfsweise ordentlich kündigt. Dann wärst Du auch raus, wenn auch nicht fristlos.

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    Schönheitsreparaturen wurden ausgeführt (malern...).

    Habt ihr das freiwillig gemacht, weil ich gedacht habt, ihr müsst malern? Oder wollte der Vermieter dies ausdrücklich so?

    Bei ersterem könnt Ihr schon mal keine Kosten gegenüber dem Vermieter geltend machen.

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    Wenn ich unterschreibe, akzeptiere ich ja auch die Schönheitsreparatur. Oder ?

    In einem Übergabe-/Abnahmeprotokoll wird der Ist-Zustand der Wohnung erfasst. Nicht mehr und nicht weniger.

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    Haben wir da überhaupt eine Chance den garten zu behalten?

    Da der Garten nicht genau im Mietvertrag bezeichnet wurde, sehe ich da schwarz. Ihr habt laut Vertrag nur das Recht auf die Nutzung eines Gartens. Welchen Ihr dann tatsächlich bekommt, entscheidet der Vermieter. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

    Sind die umgebauten Sachen, wie die Terrasse vom Vermieter genehmigt worden?

    Hier wäre dann nur der Vertrag zu prüfen, ob euch ggfs. ein umzäunter Garten zur Verfügung gestellt werden muss.

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    Achso Plötzlich wollen die Vermieter auch einen neuen mietvertrag festlegen indem dies Festgehalten wird.

    Was der Vermieter will, ist hier unerheblich. Es gibt einen gültigen Mietvertrag. Ich würde hier nichts unterschreiben.

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    Ich bin überhaupt nicht einverstanden, weil ich normalerweise 14 Tagen Widerruf.

    Wurdest Du von deinem Widerrufsrecht informiert und hast ggfs. auf selbiges verzichtet, damit der Makler vorab tätig wird?

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    ich habe vor 7 Tagen eine Reservierung, um eine Wohnung zu mieten ausgefüllt und per eMail geschickt.

    Was ist der Inhalt dieser Vereinbarung?

    Ich bezweifle allerdings, dass der Makler hier was geltend machen kann. Ein Provisionsanspruch besteht erst dann, wenn ein Mietvertrag unterzeichnet wird.

    Hättest Du - aufgrund der Reservierung - denn auch Schadenersatz gegenüber dem Makler geltend machen können, wenn sich der Eigentümer für einen anderen Mieter entschieden hätte?

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    Ja das sit klar, dass wir in den Sommermonaten nicht hier gewohnt hatten und deshalb im Sommer auch nicht vorgezahlt hatten. Aber die Mieter vor uns taten das doch!

    Die Vormieter zahlen aber nicht Eure Vorauszahlungen. Ihr habt lediglich für zwei Monate Vorauszahlungen geleistet, welche für den tatsächlichen Verbrauch innerhalb der Heizperiode niemals ausreichen.
    Das ganze sollte sich aber ausgleichen: Das, was Ihr jetzt "zu viel" bezahlt habt, bekommt Ihr für die alte Wohnung für den Zeitraum 01.01. bis 31.10.14 zurück. Dort habt Ihr Heizkostenvorauszahlungen geleistet, seid aber vor der Heizperiode ausgezogen.

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    In meinem Mietvertrag steht aber, dass wir 2 Jahre nicht kündigen dürfen und im Gegenzug darf der Vermieter in diesen 2 Jahren die Miete nicht erhöhen.

    Hast Du einen Formularmietvertrag oder einen Individualmietvertrag?

    Bei einem Formularmietvertrag halte ich diese Klausel für unwirksam. Ein Kündigungsausschluss ist nur dann wirksam, wenn dieser für Mieter und Vermieter gilt. Die Tatsache, dass der Vermieter hier keine Mieterhöhung durchführen darf, ändert an dieser Tatsache nichts. Das dürfte dieser sowieso erst nach 15 Monaten seit Mietbeginn (wenn überhaupt).

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    Ich wäre immer etwas vorsichtig, wenn ich einen "blauäugigen" Vermieter habe. Das muss nicht immer schlecht sein.

    Das sehe ich ähnlich. Mein Ex-Vermieter hatte von diesen Sachen auch keine Ahnung, so dass ich meine Abrechnung in Form einer übersichtlichen Excel-Tabelle bekommen habe. Das Ding war formell falscher als falsch. Gezahlt habe ich trotzdem, da die Kosten an sich schlüssig waren.

    Mir war das aber egal, da der Vermieter beispielsweise auch nicht wusste, dass ich diverse Kleinstreparaturen hätte zahlen müssen oder das meine Kaltmiete fast 2 EUR/m² unter der örtlichen Vergleichsmiete lag. Es kann alles seine Vor- und Nachteile haben.

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